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   BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C   

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https://dejure.org/2021,56419
BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C (https://dejure.org/2021,56419)
BSG, Entscheidung vom 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C (https://dejure.org/2021,56419)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - B 4 AS 124/21 C (https://dejure.org/2021,56419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Anhörungsrüge Anspruch auf rechtliches Gehör Keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer Anhörungsrüge Anspruch auf rechtliches Gehör Keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Das BSG ist nicht verpflichtet, einem Beschwerdeführer - auch im Fall einer Bitte des Prozessbevollmächtigten um einen richterlichen Hinweis, falls weiterer Sachvortrag erforderlich sei - vorab auf die Unzulänglichkeit des Beschwerdevortrags aufmerksam zu machen ( BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - juris RdNr 7; BSG vom 30.3.2017 - B 13 R 53/17 B - juris RdNr 6) .

    Das Gesetz unterstellt, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, die Formerfordernisse einzuhalten; gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang vor dem BSG gemäß § 73 Abs. 4 SGG (BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - juris RdNr 7; BSG vom 20.1.2015 - B 13 R 439/14 B - RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Diese Darlegungen müssen bis zum Ablauf der Frist für die Erhebung der Anhörungsrüge erfolgen und eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schlüssig aufzeigen (BSG vom 9.9.2010 - B 11 AL 4/10 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 10 RdNr 12 mwN) .

    Richtet sich die Anhörungsrüge - wie hier - gegen eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Nichtzulassung der Revision, muss dargelegt werden, dass das Revisionsgericht durch seine Entscheidung den Anspruch auf rechtliches Gehör neu und eigenständig verletzt hat (BSG vom 9.9.2010 - B 11 AL 4/10 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 10 RdNr 13) .

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) enthält keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts (BVerfG vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 [263] = juris RdNr 162; BSG vom 12.3.2021 - B 4 AS 378/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 20.01.2015 - B 13 R 439/14 B

    Bitte um richterlichen Hinweis vor dem BSG

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Das Gesetz unterstellt, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, die Formerfordernisse einzuhalten; gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang vor dem BSG gemäß § 73 Abs. 4 SGG (BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - juris RdNr 7; BSG vom 20.1.2015 - B 13 R 439/14 B - RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 04.07.2018 - B 11 AL 22/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Etwas anderes gilt zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen nur, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; etwa BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] = juris RdNr 14; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4) .
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Etwas anderes gilt zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen nur, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; etwa BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] = juris RdNr 14; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 12.03.2021 - B 4 AS 378/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) enthält keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts (BVerfG vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 [263] = juris RdNr 162; BSG vom 12.3.2021 - B 4 AS 378/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 30.03.2017 - B 13 R 53/17 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - richterlicher Hinweis bei

    Auszug aus BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C
    Das BSG ist nicht verpflichtet, einem Beschwerdeführer - auch im Fall einer Bitte des Prozessbevollmächtigten um einen richterlichen Hinweis, falls weiterer Sachvortrag erforderlich sei - vorab auf die Unzulänglichkeit des Beschwerdevortrags aufmerksam zu machen ( BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - juris RdNr 7; BSG vom 30.3.2017 - B 13 R 53/17 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 21.06.2022 - B 5 R 71/22 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügte

    Das Gesetz unterstellt vielmehr, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (stRspr; vgl ua BSG Beschluss vom 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 29.11.2021 - B 5 R 272/21 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.10.2022 - B 5 R 106/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Das Gesetz unterstellt vielmehr, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 29.11.2021 - B 5 R 272/21 B - juris RdNr 7) .
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