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   BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R   

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BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R (https://dejure.org/1998,3098)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R (https://dejure.org/1998,3098)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1998 - B 3 P 2/98 R (https://dejure.org/1998,3098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Pflegekasse auf Zahlung von Pflegegeld - Voraussetzungen für die Zuordnung eines Pflegebedürftigen zur Pflegestufe I - Feststellung des berücksichtigungsfähigen Hilfebedarfs geistig Behinderter - Ausklammerung des nicht konkret verrichtungsbezogenen ...

  • Judicialis

    SGB XI § 14; ; SGB XI § 15; ; SGB XI § 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegebedarf geistig Behinderter in der Pflegeversicherung bei der Durchführung rehabilitativer Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Die im Gesetz gemeinte "Anleitung" und "Beaufsichtigung" geht über das reine "Anhalten" zur Durchführung einer Verrichtung hinaus (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; ebenso bereits Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 12/93 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 zu § 53 SGB V aF).

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - zur Veröffentlichung bestimmt), daß wegen der gebotenen einschränkenden Auslegung der Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" der Transport eines Behinderten zur Behindertenwerkstatt durch einen Fahrdienst (einschließlich der Begleitung zur Haltestelle des Busses) nicht als relevanter Hilfebedarf eingeordnet werden kann.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Die im Gesetz gemeinte "Anleitung" und "Beaufsichtigung" geht über das reine "Anhalten" zur Durchführung einer Verrichtung hinaus (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; ebenso bereits Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 12/93 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 zu § 53 SGB V aF).

    Der Senat hat ferner entschieden, daß bei der erforderlichen Anleitung und Beaufsichtigung iS des § 14 Abs. 3 SGB XI, wozu auch die tatsächliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung einer Verrichtung gehört, nur der jeweils erforderliche konkrete Zeitaufwand der Pflegeperson für die einzelne Anleitung und Beaufsichtigung anzusetzen ist, grundsätzlich aber nicht Zeitspannen zwischen Hilfeleistungen für verschiedene Verrichtungen und der Zeitaufwand für die ständige Anwesenheit einer Pflegeperson (BSG, Urteile vom 19. Februar 1998 - B 3 P 6/97 R und 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; so auch schon Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 18/94 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 9 zu § 53 SGB V aF).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein in der ursprünglichen Fassung des § 15 Abs. 3 SGB XI enthaltenes Regelungsdefizit bezüglich der für die einzelnen Pflegestufen erforderlichen zeitlichen Mindestvoraussetzungen durch die Neufassung des § 15 Abs. 3 SGB XI auch für die zurückliegende Zeit seit dem Inkrafttreten des SGB XI ausgefüllt worden ist (Urteil vom 6. August 1998 - B 3 P 17/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Die im Gesetz gemeinte "Anleitung" und "Beaufsichtigung" geht über das reine "Anhalten" zur Durchführung einer Verrichtung hinaus (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; ebenso bereits Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 12/93 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 zu § 53 SGB V aF).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 6/97 R

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Der Senat hat ferner entschieden, daß bei der erforderlichen Anleitung und Beaufsichtigung iS des § 14 Abs. 3 SGB XI, wozu auch die tatsächliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung einer Verrichtung gehört, nur der jeweils erforderliche konkrete Zeitaufwand der Pflegeperson für die einzelne Anleitung und Beaufsichtigung anzusetzen ist, grundsätzlich aber nicht Zeitspannen zwischen Hilfeleistungen für verschiedene Verrichtungen und der Zeitaufwand für die ständige Anwesenheit einer Pflegeperson (BSG, Urteile vom 19. Februar 1998 - B 3 P 6/97 R und 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; so auch schon Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 18/94 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 9 zu § 53 SGB V aF).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 18/94

    Art und zeitlicher Umfang der Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Der Senat hat ferner entschieden, daß bei der erforderlichen Anleitung und Beaufsichtigung iS des § 14 Abs. 3 SGB XI, wozu auch die tatsächliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung einer Verrichtung gehört, nur der jeweils erforderliche konkrete Zeitaufwand der Pflegeperson für die einzelne Anleitung und Beaufsichtigung anzusetzen ist, grundsätzlich aber nicht Zeitspannen zwischen Hilfeleistungen für verschiedene Verrichtungen und der Zeitaufwand für die ständige Anwesenheit einer Pflegeperson (BSG, Urteile vom 19. Februar 1998 - B 3 P 6/97 R und 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; so auch schon Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 18/94 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 9 zu § 53 SGB V aF).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Der vom Gesetzgeber als abschließend verstandene Verrichtungskatalog in § 14 Abs. 4 SGB XI (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998 - B 3 P 3/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) läßt eine Auslegung, die eine sachgerechte Berücksichtigung des allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei geistig Behinderten ermöglichen könnte, nicht zu.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Es ist auch hier zu betonen, daß die Pflegeversicherung vom Gesetzgeber nicht auf die lückenlose Erfassung jeglichen Pflegebedarfs ausgerichtet worden ist (vgl BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 5/97 R - zur Veröffentlichung bestimmt - zur grundsätzlichen Ausklammerung der Behandlungspflege).
  • Drs-Bund, 19.12.1997 - BT-Drs 13/9528
    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R
    Die im "Ersten Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung über die Entwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung am 1. Januar 1995" vom 19. Dezember 1997 (Erster Pflegebericht der Bundesregierung - BT-Drucks 13/9528, S 25 ff) aus den statistischen Ergebnissen der Medizinischen Dienste abgeleitete Folgerung, geistig Behinderte würden bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu den Pflegestufen gegenüber somatisch Kranken und Behinderten nicht benachteiligt, kann sich nicht auf die Vorschriften des SGB XI zur Bemessung des Pflegebedarfs stützen.
  • SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
    Auch z.B. die Begleitung zur Bushaltestelle auf dem Weg zur Behindertenwerkstatt stellt dabei keine notwendige Hilfe beim Gehen und Verlassen bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung dar, weil sie nicht der Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Verbleib in der häuslichen Umgebung dient (vgl. BSG, Urteile vom 24. Juni 1998, B 3 P 4/97 R = SozR 3 - 3300 § 14 SGB XI Nr. 5 und vom 26. November 1998, B 3 P 2/98 R), so dass Hilfen beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung letztlich nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie für das Weiterleben in der Wohnung unerlässlich sind (BSG, Urteil vom 5. August 1999, B 3 P 1/99 R) und danach ebenfalls im Rahmen anderer Wege anfallende Hilfen beim An- und Ausziehen gleichfalls unberücksichtigt bleiben.

    Insoweit bietet das Gesetz mit dem BSG (wie vor) auch keine Grundlage für die Berücksichtigung eines Hilfebedarfs in Form einer ständigen Anwesenheit und Aufsicht einer Pflegeperson zur Vermeidung einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung eines geistig Behinderten (BSG wie vor und BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 2/98 R, ebenso BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 13/97 R und BSG, Urteil vom 29. April 1999, B 3 P 7/98 R).

  • LSG Sachsen, 14.08.2002 - L 1 P 17/00
    In der Rechtsprechung ist ebenso entschieden, dass bei der erforderlichen Anleitung und Beaufsichtigung im Sinne des § 14 Abs. 3 SGB XI, wozu auch die tatsächliche Kontrolle der ordnungsmäßigen Durchführung der Verrichtung gehört, nur der jeweils erforderliche konkrete Zeitaufwand der Pflegeperson für die einzelne Anleitung und Beaufsichtigung anzusetzen ist, grundsätzlich aber nicht Zeitspannen zwischen Hilfeleistungen für verschiedene Verrichtungen und der Zeitaufwand für die ständige Anwesenheit einer Pflegeperson (zum Ganzen: BSG, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1, SozR 3-3300 § 14 Nr. 5 , Urteil vom 26.11.1998, B 3 P 2/98 R ).

    Das durch Art. 3 Abs. 1 GG gesetzte Willkürverbot ist mit der bestehenden Gesetzeslage nicht verletzt ( BSG, Urteil vom 26.11.1998, B 3 P 2/98 R ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2002 - L 3 P 33/01

    Arzt; Arztbesuch; Behandlungspflege; Besuch; Blutzuckermessung; Diabetes

    Die im Gesetz gemeinte "Anleitung" und "Beaufsichtigung" geht über das reine "Anhalten" zur Durchführung einer Verrichtung hinaus (vgl. BSG, Urt. vom 26.11.1998 -- L 3 P 2/98 R -- SGb 1999, 353 (Ls.)).
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