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   BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75   

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https://dejure.org/1976,9438
BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75 (https://dejure.org/1976,9438)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1976 - 8 RU 14/75 (https://dejure.org/1976,9438)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75 (https://dejure.org/1976,9438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Kosten für eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung wegen der Folgen eines nicht als Arbeitsunfall eingestuften Unfalls - Anspruch der Unfallversicherung gegen die Krankenversicherung im Falle einer Vorleistung für Unfallfolgen gegenüber einem nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Für die Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher und unternehmerähnlicher Tätigkeit im Sinne von § 539 Abs. 2 RVO ist daher nicht allein ausschlaggebend, ob die jeweilige Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern auch ob sie unter solchen Umständen geleistet wird, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses der in § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO bezeichneten Art ähnlich ist (BSG 5, 168, 174).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtungen reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmer- oder unternehmerähnlich zu qualifizieren (vgl. BSG 31, 275, 277).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 140/72

    Bestehen eines Unfall-Versicherungsschutzes für die Angestellte des versicherten

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Urteilen vom 29. Juni 1972 (BSG 34, 207 ff) und 22. Februar 1973 (2 RU 140/72 -unveröffentlicht-) eingehend dargelegt hat, gibt es für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung seit der Aufhebung des § 159 RVO (Art. 2 Abs. 1 der Ersten Verordnung über die Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung vom 17. März 1944 - RGBl I 41), d. h. spätestens seit dem 7. September 1949 keine Vorschrift, nach der die Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen keine Versicherungspflicht begründet.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Damit ist dem Bedürfnis nach sozialem Schutz Genüge getan (vgl. BVerfGE 18, 257, 265, 267).
  • BSG, 21.03.1974 - 7 RU 8/72
    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Wo die Grenze verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistungen erreicht oder überschritten ist, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu ua. auch BSG 18, 143; sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 - 8/7 RU 8/72 -nicht veröffentlicht-).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Urteilen vom 29. Juni 1972 (BSG 34, 207 ff) und 22. Februar 1973 (2 RU 140/72 -unveröffentlicht-) eingehend dargelegt hat, gibt es für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung seit der Aufhebung des § 159 RVO (Art. 2 Abs. 1 der Ersten Verordnung über die Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung vom 17. März 1944 - RGBl I 41), d. h. spätestens seit dem 7. September 1949 keine Vorschrift, nach der die Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen keine Versicherungspflicht begründet.
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75
    Wo die Grenze verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistungen erreicht oder überschritten ist, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu ua. auch BSG 18, 143; sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 - 8/7 RU 8/72 -nicht veröffentlicht-).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Schließlich folgt dies aber auch aus der Rechtsprechung der Unfallsenate des BSG, die bereits mehrfach im Rahmen des § 2 Abs. 2 SGB VII bzw § 539 Abs. 2 RVO die Grenzen einer gleichsam "selbstverständlichen" Einstandspflicht unter Ehegatten aufgezeigt hat (BSG vom 1.3.1989 - 2 RU 40/88 - Juris; BSG vom 26.3.1980 - 2 RU 100/79 - USK 80112; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 27.1.1976 - 8 RU 14/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG vom 18.12.1969 - 2 RU 232/67 - Juris) .

    Soweit der früher auch für das Gebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung zuständig gewesene 8. Senat des BSG zu § 539 Abs. 2 RVO entschieden hat, dass der Schutzzweck dieser Norm es nicht gebiete, Unternehmerehegatten die der Unfallversicherung gemäß § 545 RVO (heute § 6 SGB VII) freiwillig beitreten könnten, vorrangig kraft Gesetzes in die Unfallversicherung einzubeziehen (BSG vom 27.1.1976 - 8 RU 14/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 14) , bezog sich dies ausdrücklich auf eine unternehmerähnlich tätige Ehefrau und die Frage, ob diese aus Gründen der sozialen Schutzbedürftigkeit dennoch als "Wie-Beschäftigte" anzusehen sei.

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer

    Richtig ist auch, dass es der Teilnahme an einer bestimmten Schulungsveranstaltung dann nicht bedarf, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.1975 - DB 1976, 1115).
  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

    Der Senat ist der Auffassung, daß in Grenzfällen, d.h. bei regelmäßigen Tätigkeiten und einem daher einschätzbaren Versicherungsrisiko, die Beitragspflicht im Zweifel schon aus dem Gedanken der Solidarhaftung bejaht werden sollte (vgl. u.a. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75).

    Das Gesamtbild und die näheren Umstände, auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, sind vielmehr mindestens ebenso bedeutsam dafür, ob eine Tätigkeit ihrer Art nach als arbeitnehmerähnlich oder unternehmerähnlich zu qualifizieren ist (BSG 5, 168, 174; 31, 275, 277 sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 13. Februar 1975 - 8 RU 110/74 - und 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1981 - L 17 U 125/80
    Eine nicht gewerbsmäßige Bauarbeit iS des § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO kann ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn ein Landwirt die Bauarbeiten grundsätzlich an einen Fachunternehmer vergeben will und sie erst, nachdem diese Absicht aus terminlichen Gründen usw gescheitert ist, durch eine eigens dafür eingestellte Hilfskraft ausführen läßt (Anschluß BSG 1976-10-28 8 RU 14/75 = BSGE 43, 10).
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