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   BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R   

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https://dejure.org/2010,4112
BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4112)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4112)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4112)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; Versicherungsfreiheit; ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 SGB 3 vom 24.03.1997, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 10.12.2001, § 27 Abs 2 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 4 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 SGB 3 vom 24.03.1997, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 10.12.2001, § 27 Abs 2 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 4 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht eines ehrenamtlich beschäftigten stellvertretenden Landrats in Bayern zur Arbeitslosenversicherung

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines ehrenamtlich beschäftigten stellvertretenden Landrats in Bayern zur Arbeitslosenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicheurng sowie Berechnung der Beiträge in der Kranken- und Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 728
  • NZS 2011, 28
  • NZS 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R
    Denn auch der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende (Berufs)Beamte ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigter und deswegen in der Sozialversicherung wie in der ArblV dem Grunde nach versicherungspflichtig (vgl etwa Urteil des Senats vom 22.2.1996, 12 RK 6/95, BSGE 78, 34, 35 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 25 f) .

    Ob der Aufgabenbereich des ehrenamtlich Tätigen durch die weisungsgebundene Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geprägt ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamts in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl Urteil des Senats vom 25.1.2006, B 12 KR 12/05 R, aaO, und vom 22.2.1996, 12 RK 6/95, aaO) .

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsrecht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Träger eines Ehrenamtes im kommunalen Bereich grundsätzlich in einer abhängigen Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus (auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl zuletzt - auch zur Rechtsprechungsentwicklung - Urteil des Senats vom 25.1.2006, B 12 KR 12/05 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15, mwN).

    Ob der Aufgabenbereich des ehrenamtlich Tätigen durch die weisungsgebundene Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geprägt ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamts in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl Urteil des Senats vom 25.1.2006, B 12 KR 12/05 R, aaO, und vom 22.2.1996, 12 RK 6/95, aaO) .

  • LSG Bayern, 25.11.2008 - L 5 KR 151/07

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit von stellvertretenden Landräten

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R
     das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25.11.2008 - L 5 KR 151/07 - sowie das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 7.2.2007 - S 6 KR 5019/05 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im

    Die Beklagte weist zwar zutreffend auf das in diesen Bestimmungen zum Ausdruck kommende Grundverständnis des Gesetzgebers hin, dass auch (Berufs-)Beamte eine abhängige Beschäftigung für ihren Dienstherrn ausüben (vgl BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 3/09 R - SozR 4-4300 § 27 Nr. 5 RdNr 14) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

    In diesen Bestimmungen kommt das Grundverständnis des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass auch (Berufs-) Beamte regelmäßig eine abhängige Beschäftigung für ihren Dienstherrn ausüben (vgl BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 3/09 R - SozR 4-4300 § 27 Nr. 5 RdNr 14) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R - m. w. N.), der sich der erkennende Senat anschließt, können auch Träger eines Ehrenamtes im kommunalen Bereich grundsätzlich eine abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV ausüben, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
  • LSG Sachsen, 17.05.2010 - L 7 AS 25/07

    Zur Einkommensanrechnung von Sitzungsgeld und Auf-wandsentschädigung für die

    Denn auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung entsprechender Entschädigungen beurteilt sich danach, inwieweit es sich bei der konkreten Betätigung um eine Beschäftigung handelt (vgl. hierzu z.B. Antwort der Bundesregierung, a.a.O., Nr. 2; BSG, Urteile vom 23. Juli 1998 - B 11 AL 3/98 R, Rn 12, 15. Januar 2009 - B 12 KR 1/09 R, Rn 19 und 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R, Rn 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2015 - L 5 KR 125/13

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister -

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R - m.w.N.), der sich der erkennende Senat anschließt, stehen auch Träger eines Ehrenamtes im kommunalen Bereich grundsätzlich in einer abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 1425/14

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    So hat das BSG (Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 - juris Rn. 20 m.w.N. zum Vorsteher eines öffentlich-rechtlichen Wasserverbandes und zum ehrenamtlichen Bürgermeister; Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R - juris Rn. 14 zum ehrenamtlich beschäftigten stellvertretenden Landrat) als maßgeblich herausgestellt, ob nur eine Repräsentationsfunktion oder eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktion ausgeübt werde.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2013 - 1 Sa 74/12

    Ehrenamtlicher Status eines studentischen Prorektors

    Die Wahrnehmung der Funktion eines Prorektors im Rektorat entspricht daher dem Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit, die im Allgemeinen nebenberuflich, unbesoldet und regelmäßig vorübergehend bzw. zeitlich befristet ausgeübt wird (vgl. auch BSG vom 27.01.2010, NZS 2011, 28 - 31).
  • SG Hannover, 06.07.2018 - S 44 BA 26/18
    Dementsprechend hat das BSG in einigen Fällen selbst bei hoher Eigenverantwortlichkeit eine Unterwerfung unter fremde Weisungen festgestellt (z.B. den Lehrbeauftragten an einer Fachhochschule (BSG, Urteil vom 27. März 1980 SozR 2200 § 165 Nr. 44), den Prediger einer freien evangelischen Gemeinde (BSG, Urteil vom 29. März 1962, E 16, 289, 294), den freien, aber ständigen Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt (BSG, Urteil vom 22. November 1973 E 36, 262, 263&8201;ff.), den Vorstandsvorsitzenden einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (BSG Urteil vom 30. November 1978, E 47, 201, 204), den ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde und Landräte (BSG 25.1.2006 SozR 4-2400 § 7 Nr. 6; 27.1.2010 NZS 2011, 28)).
  • SG Hannover, 27.10.2017 - S 44 R 694/15
    Dementsprechend hat das BSG in einigen Fällen selbst bei hoher Eigenverantwortlichkeit eine Unterwerfung unter fremde Weisungen festgestellt (z.B. den Lehrbeauftragten an einer Fachhochschule (BSG, Urteil vom 27. März 1980, SozR 2200 § 165 Nr. 44), den Prediger einer freien evangelischen Gemeinde (BSG, Urteil vom 29. März 1962, E 16, 289, 294), den freien, aber ständigen Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt (BSG, Urteil vom 22. November 1973, E 36, 262, 263&8201;ff.), den Vorstandsvorsitzenden einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (BSG Urteil vom 30. November 1978, E 47, 201, 204), den ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde und Landräte (BSG, Urteile vom 25.1.2006, SozR 4-2400 § 7 Nr. 6; 27.1.2010, NZS 2011, 28)).
  • SG Dessau-Roßlau, 25.10.2013 - S 1 R 136/10

    Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ist als abhängige Beschäftigung

    Ob der Aufgabenbereich des ehrenamtlich Tätigen durch die weisungsgebundene Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geprägt ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamts in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (BSG, Urteil vom 25.1.2006, B 12 KR 12/05 R, aaO, und vom 22.2.1996, B 12 RK 6/95; Urteil vom 27. Januar 2010, B 12 KR 3/09 R; Juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER-; Juris).
  • SG Duisburg, 12.10.2010 - S 36 AS 3682/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

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