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   BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79   

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https://dejure.org/1980,2452
BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79 (https://dejure.org/1980,2452)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1980 - 1 RJ 4/79 (https://dejure.org/1980,2452)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 (https://dejure.org/1980,2452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errechnung der Höhe eines Zuschusses zur Beschaffung eines Pkw als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation; Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines neuen Kraftfahrzeuges; Voraussetzungen für das Vorliegen einer erstattungsfähigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 33
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 34/78

    Berufsfördernde Maßnahme - Zuschuß zum Erwerb eines Kfz -

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Zwar hat das BSG in denjenigen Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung einer Kraftfahrzeughilfe als Leistung der Rehabilitation, mit denen es nach Inkrafttreten des RehaAnglG befaßt worden ist, als Rechtsgrundlage des klägerischen Begehrens stets § 1236 i.V.m. § 1237a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO bzw. die entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) herangezogen (vgl. BSGE 45, 183, 185 = SozR 2200 § 1236 Nr. 5; BSGE 46, 286, 288 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10; BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14).

    Vielmehr unterliegt es ebenso der gerichtlichen Nachprüfung, ob die Richtlinien dem Gesetz entsprechen und insbesondere mit der darin erteilten Ermächtigung zur Ermessensausübung übereinstimmen (vgl. auch BSG 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 24).

    Sie entbinden aber nicht von der Verpflichtung, in jedem Einzelfall sämtliche Umstände zu prüfen, die für die Ermessensbildung bedeutsam sein können (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 27, 34, 38 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO; BSGE 29, 133, 137 SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO; BSGE 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 25).

    Nach der Rechtsprechung genügt indes für die Notwendigkeit der Abweichung von einer ständigen Verwaltungspraxis, daß ein begründeter Ausnahmefall vorliegt (BSGE 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 RVO Nr. 14, S. 25).

  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 149/76

    Anrechnung von Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers - Kumulierung von

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Zwar hat das BSG in denjenigen Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung einer Kraftfahrzeughilfe als Leistung der Rehabilitation, mit denen es nach Inkrafttreten des RehaAnglG befaßt worden ist, als Rechtsgrundlage des klägerischen Begehrens stets § 1236 i.V.m. § 1237a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO bzw. die entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) herangezogen (vgl. BSGE 45, 183, 185 = SozR 2200 § 1236 Nr. 5; BSGE 46, 286, 288 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10; BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14).

    Das ergibt sich besonders deutlich aus dem Urteil vom 27. Juni 1978 (BSGE 46, 286, 288 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10 S. 15 f.).

    Gerade dadurch ist eine gleichmäßige Verwaltungsübung und damit die Beachtung des auch bei der Gewährung von Ermessensleistungen geltenden Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - vgl. BSGE 46, 286, 292 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10 S. 20 m.w.N.) gewährleistet.

    Schließlich hat die Beklagte im Rahmen der hier fraglichen Ermessensleistung einen eigenen Entscheidungsspielraum für den Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel (vgl. zu alledem BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 S. 5; BSGE 46, 286, 292 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10 S. 19 f.).

  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Schließlich hat die Beklagte im Rahmen der hier fraglichen Ermessensleistung einen eigenen Entscheidungsspielraum für den Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel (vgl. zu alledem BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 S. 5; BSGE 46, 286, 292 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10 S. 19 f.).

    Die Festsetzung eines allgemeinen Höchstbetrages von 6.000,-- DM kann jedenfalls dann nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden, wenn dieser Betrag - wie im vorliegenden Fall - die Anschaffungskosten eines für den Behinderten erforderlichen, aber auch ausreichenden Pkw ohne Mehrkosten nicht wesentlich um die Hälfte unterschreitet (vgl. BSGE 44, 231, 235 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 S. 6) und zusätzliche Kosten nach Art und Schwere der Behinderung getragen werden.

  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit dürfen lediglich überprüfen, ob der Versicherungsträger mit seiner Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des ihm zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; § 39 Abs. 1 SGB 1; vgl. zu alledem Urteil des Senats in BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 8 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind diese Begriffe nach denselben Kriterien voneinander abzugrenzen, wie sie für den Bereich des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) die für Angelegenheiten dieses Rechtsgebietes zuständigen Senate entwickelt haben (vgl. BSGE 48, 74, 78 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 11; speziell für den Begriff der Umschulung auch Urteile des 11. Senats in BSGE 48, 92, 97 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S. 33; SozR 2200 § 1236 Nr. 16 S. 39).

  • BSG, 27.06.1967 - 1 RA 381/65

    Zahnersatzzuschüsse des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Sie entbinden aber nicht von der Verpflichtung, in jedem Einzelfall sämtliche Umstände zu prüfen, die für die Ermessensbildung bedeutsam sein können (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 27, 34, 38 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO; BSGE 29, 133, 137 SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO; BSGE 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 25).
  • BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65

    Kostenzuschüsse zum Zahnersatz zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Sie entbinden aber nicht von der Verpflichtung, in jedem Einzelfall sämtliche Umstände zu prüfen, die für die Ermessensbildung bedeutsam sein können (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 27, 34, 38 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO; BSGE 29, 133, 137 SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO; BSGE 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 25).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Zwar hat das BSG in denjenigen Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung einer Kraftfahrzeughilfe als Leistung der Rehabilitation, mit denen es nach Inkrafttreten des RehaAnglG befaßt worden ist, als Rechtsgrundlage des klägerischen Begehrens stets § 1236 i.V.m. § 1237a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO bzw. die entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) herangezogen (vgl. BSGE 45, 183, 185 = SozR 2200 § 1236 Nr. 5; BSGE 46, 286, 288 = SozR 2200 § 1236 Nr. 10; BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 79/78

    Sozialrechtlicher Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Diese wiederum unterscheiden sich darin, daß die Fortbildung eine weitere Qualifizierung des Bildungswilligen in seinem bisherigen Beruf bezweckt, während die Umschulung auf die Erlernung eines Berufs mit neuem Inhalt gerichtet ist (vgl. BSGE 44, 173, 176 = SozR 4100 § 44 Nr. 14 S. 38; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18 S. 36; Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 79/78 -, jeweils mit eingehenden weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 97/78

    Leistungskosten der Rehabilitation - Fahrtkosten

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Denn es handelt sich um Leistungen, die denjenigen nach §§ 1236 bis 1237b RVO nachgehen oder sie ergänzen, ohne unter diese Vorschriften zu fallen (Urteil des Senats vom 28. Juni 1979 - 1 RA 97/78 -).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind diese Begriffe nach denselben Kriterien voneinander abzugrenzen, wie sie für den Bereich des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) die für Angelegenheiten dieses Rechtsgebietes zuständigen Senate entwickelt haben (vgl. BSGE 48, 74, 78 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 11; speziell für den Begriff der Umschulung auch Urteile des 11. Senats in BSGE 48, 92, 97 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S. 33; SozR 2200 § 1236 Nr. 16 S. 39).
  • BSG, 22.11.1977 - 12 RAr 40/76

    Auch Kirchen und ihre Organisationen können als Zweckträger von Bildungsmaßnahmen

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 32/77

    Zusätzliche Leistungen - Einstellung der Gewährung - Vertrauensschutz -

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 112/76

    Grenzgänger - Zusatzrente - Abschließende Regelung - Voraussetzungen für

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 135/75

    Abgrenzung von beruflicher Ausbildung zu beruflicher Um- und Fortbildung -

  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77

    Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Die Ausübung von Ermessen nach näherer Maßgabe von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl BSGE 50, 33, 37 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11).

    Es unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, ob die Richtlinien sachliche Differenzierungskriterien enthalten und mit der gesetzlich erteilten Ermächtigung zur Ermessensausübung übereinstimmen (BSGE 50, 33, 38 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSGE 84, 108, 113 = SozR 3-3900 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Inhaltlich handelt es sich dabei also um Verwaltungstätigkeit und nicht um Rechtsetzung (vgl allgemein dazu BSGE 29, 246, 247 f = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 1 f; BSGE 31, 258, 259 = SozR Nr. 6 zu § 1237 RVO Bl Aa 5; BSGE 50, 33, 37 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S 24; s auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 19/81 - juris RdNr 13).

    Derartige Verwaltungsvorschriften entfalten nur über den Anspruch auf Gleichbehandlung bzw auf Vertrauensschutz für die von ihnen betroffenen Personen Außenwirkung (vgl zB BSGE 29, 246, 248 f = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 2; BSGE 50, 33, 38 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S 24).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Insbesondere können Ermessensfehler nicht schon allein daraus hergeleitet werden, dass der Kläger hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung durch die ermessenskonkretisierenden "Richtlinien über die Gewährung und Durchführung von stationären Behandlungen in einer Kureinrichtung (Badekuren)" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung festgelegt war; denn die Anwendung ermessenbindender Verwaltungsvorschriften steht allgemein in Einklang mit höherrangigem Recht (vgl zB BSGE 50, 33, 38 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSGE 84, 108, 113 = SozR 3-3900 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Vielmehr handelt es sich um Tat- und Rechtsfragen, welche der uneingeschränkten Überprüfung und Entscheidung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit unterliegen (vgl. Urteile des Senats in BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 8 m.w.N. und vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 -).

    Richtlinien entbinden jedoch nicht von der Verpflichtung, in jedem Einzelfall sämtliche Umstände zu prüfen, welche für die Ermessensbildung bedeutsam sein können (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 - mit eingehenden weiteren Nachweisen).

    Die Rehabilitation ist der Prototyp einer final ausgerichteten Leistung; ihr Ziel ist grundsätzlich die vollständige Rehabilitation des Behinderten (BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 S. 5; BSGE 46, 286, 291 f. = SozR 2200 § 1236 Nr. 10 S. 19 f.; Urteil des Senats vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 -).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Berufliche Ausbildung im Sinne dieser Bestimmung ist die erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme, die ihrem objektiven Charakter nach nicht auf bereits erworbenen Kenntnissen aufbaut (vgl. BSG, Urteile vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 - BSGE 50, 33 und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Sie richtet sich nach dem Zweck, zu dem das mit der Hilfe anzuschaffende Fahrzeug benötigt wird (BSG vom 27. Februar 1980, BSGE 50, 33, 37 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S. 23).

    Demnach erweist sich die begehrte Kfz-Hilfe ebenfalls als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation - unbeschadet einer in anderen Fällen möglichen rechtlichen Zuordnung z.B. als Leistung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes oder als ergänzende sonstige Hilfe (BSGE 50, 33, 36; vgl. BSG vom 26. August 1992, SozR 3-4100 § 56 Nr. 8 S. 27: sonstige Leistung der beruflichen Rehabilitation nach § 56 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]; ähnlich BSG vom 4. Mai 1994, SozR 3-5765 § 6 Nr. 2 S. 9).

  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Die Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung sind auch im Falle der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers nach denselben Kriterien abzugrenzen, die für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts entwickelt wurden (BSG, Urteil vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 -, Rn. 18 m.w.N.; speziell für den Begriff der Umschulung auch Urteil vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78).
  • LSG Hessen, 09.11.2001 - L 13 RA 307/97

    Keinen Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Hörgeräte - Verspätete

    Die Richtlinien bewirken aber die Selbstbindung der Rentenversicherungsträger und geben dem Versicherten einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Versicherten (vgl. BSGE 54, 91 (92) unter Hinweis auf BSGE 50, 33 (37); Kasseler Kommentar, a.a.O, § 13 Rdnr. 10).

    Die Richtlinien entbinden den Rentenversicherungsträger nicht von der Verpflichtung, im Einzelfall sämtliche für die Ermessensbildung bedeutsamen Umstände zu prüfen (vgl. BSGE 50, 33 (39)).

  • SG Stuttgart, 10.01.2018 - S 25 AS 7039/14

    Erstattung von Bewerbungskosten durch den Grundsicherungsträger

    Bundessozialgericht, Urteil vom 27.02.1980 - 1 RJ 4/79 -, juris Rn. 23; siehe Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 21.07.2016 L 4 AS 490/15 -, juris Rn. 18 speziell für die Übernahme von Kosten für Online-Bewerbungen.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Beigeladene bei der Ausübung ihres Ermessens durch Richtlinien, denen im Regelfall nur verwaltungsinterne Bedeutung ohne normative Wirkung zukommt, die Gleichbehandlung der Versicherten möglichst gewährleisten will (BSGE 50, 33, 37 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 37).
  • LSG Hessen, 10.06.1980 - L 2 An 586/78

    Ersatzfahrzeug; Zuschuß zum Erwerb eines 2. Ersatz-Kfz; Wohngeld; unbillige

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R

    Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 12/80

    Leistungsvoraussetzung nach § 1236 Abs 1 RVO - berufsfördernde Leistungen

  • LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10

    Anspruch auf Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 42.87

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber ergänzender

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 18/81

    Ermessensausübung durch Richtlinien - verspätete Antragstellung für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 18 AS 1813/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 3768/15
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

  • SG Freiburg, 09.07.2004 - S 9 AL 2219/03

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - mündliche Zusicherung von

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