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   BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89   

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https://dejure.org/1991,3324
BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89 (https://dejure.org/1991,3324)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1991 - 5 RJ 30/89 (https://dejure.org/1991,3324)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 30/89 (https://dejure.org/1991,3324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1910
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.12.1964 - 11 RA 39/64

    Zu einem Anspruch auf Altersruhegeld - Berücksichtigung von Internierungszeiten

    Auszug aus BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89
    Art. 2 § 10 Abs. 2 ArVNG bezieht sich nämlich nur auf die Wartezeitfiktion für diejenigen "Sowjetzonenflüchtlinge", die bereits vor dem Inkrafttreten des HHG Heimkehrer iS von § 1 Abs. 3 und 4 HKG gewesen sind (BSGE 22, 127, 129, 130).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89
    Da "das Häftlingshilfegesetz ua die Aufgabe hatte, an die Stelle des § 1 Abs. 4 Heimkehrergesetzes zu treten" (so BVerwGE 9, 132, 137) und da § 1 Abs. 4 HKG in § 1252 Abs. 1 Nr. 5 RVO noch benannt ist, obwohl diese Vorschrift inzwischen aufgehoben wurde, wird zum Teil die in der Tat aus der historischen Entwicklung ableitbare Meinung vertreten, die Bezugnahme auf § 1 Abs. 4 HKG stelle heute eine Bezugnahme auf das HHG dar (so Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, § 1252 RdNr 12).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89
    In der Gesetzesbegründung zu § 245 SGB VI (im Gesetzesentwurf BT-Drucks 11/4124 noch der § 240) heißt es, daß die Absätze 2 und 3 das bis zum 31. Dezember 1991 geltende durch Praxis und Rechtsprechung konkretisierte Recht über die Wartezeiterfüllung für Versicherte aufrecht erhalten, die bis zu diesem Zeitpunkt vermindert erwerbsunfähig geworden sind (BT-Drucks 11/4124 S 199).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 834/79
    Auszug aus BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 30/89
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 62, 128 Abs. 2 SGG) schützt nur die Anhörung einer Partei zum Sachverhalt, nicht hinsichtlich ihrer Rechtsmeinung (BVerfG NJW 1980, 1093; BGHZ 85, 291, 292 mwN).
  • BSG, 25.02.1992 - 5 RJ 34/91

    Wartezeitfiktion - Erfüllung - Rußlanddeutsche

    Die Anwendung der Wartezeitfiktion nach dieser Vorschrift auf die Klägerin scheitert entgegen der Auffassung des LSG nicht schon daran, daß gemäß Art. 2 § 10 Abs. 2 ArVNG die Vorschrift des § 1252 Abs. 1 Nr. 5 RVO nur gilt, wenn der Internierte oder Verschleppte (§ 1 Abs. 3 und 4 HKG) vor dem 10. August 1955 seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder im Land Berlin genommen hat oder vor dem 10. August 1955 gestorben ist (Urteil des Senats vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 30/89 - in SozR 3-2200 § 1252 Nr. 1).

    § 1252 RVO gilt auch für den Versicherungsfall der EU (BSG, Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 30/89 - SozR 3-2200 § 1252 RVO Nr. 1).

    Es wäre im übrigen auch nicht nachvollziehbar, wenn nur berufsunfähige Versicherte in den Genuß der Wartezeitfiktion kämen, nicht aber diejenigen, die von dem schwereren Fall der EU betroffen und damit sogar schutzbedürftiger sind (BSG, Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1991 - aaO -).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs schützt grundsätzlich nur die Anhörung der Beteiligten zum Sachverhalt, nicht hinsichtlich ihrer Rechtsmeinung (BVerfG NJW 1980, 1093; BSG SozR 3-2200 § 1252 Nr. 1).
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