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BSG, 27.02.2018 - B 8 SO 53/17 BH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
SGB-XII-Leistungen; Berücksichtigung von Absetzbeträgen wegen einer selbständigen Tätigkeit; Grundsatzrüge; Kein Verlustausgleich zwischen dem Renteneinkommen und negativen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Härtefall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-XII -Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 02.05.2017 - S 2 SO 718/15
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 2271/17
- BSG, 27.02.2018 - B 8 SO 53/17 BH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - …
Auszug aus BSG, 27.02.2018 - B 8 SO 53/17 BH
Dass dieser Freibetrag nicht bei Lohnersatzleistungen in Abzug gebracht werden kann, ist durch das Bundessozialgericht für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Übrigen bereits entschieden, worauf das LSG in seiner Entscheidung zutreffend Bezug genommen hat (BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R). - BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden
Auszug aus BSG, 27.02.2018 - B 8 SO 53/17 BH
Von diesen Zulassungsgründen kann nach Aktenlage unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers keiner mit Erfolg im Beschwerdeverfahren, verbunden auch mit einem möglichen Erfolg in der Hauptsache (vgl dazu nur BSG SozR 4- 1500 § 73a Nr. 2 mwN), geltend gemacht werden. - LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 2271/17
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Auszug aus BSG, 27.02.2018 - B 8 SO 53/17 BH
LSG Baden-Württemberg 19.10.2017 - L 7 SO 2271/17.
- BSG, 15.12.2020 - B 8 SO 10/20 BH
Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem …
Bereits in § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB XII (in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 BGBl I 3022) sieht das Gesetz eine auf die einzelne Einkunftsart beschränkte Berücksichtigung von Aufwendungen vor; entsprechendes gilt für den Freibetrag nach § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (hier in der Fassung, die die Norm mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 <BGBl I 453> erhalten hat) , der sich auf das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen beschränkt und die Altersrente des Klägers damit nicht erfasst (vgl bereits BSG vom 27.2.2018 - B 8 SO 53/17 BH) .