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   BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B   

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BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B (https://dejure.org/2006,29252)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B (https://dejure.org/2006,29252)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2006 - B 12 KR 80/05 B (https://dejure.org/2006,29252)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11 und Beschluss vom 5. August 2003, B 12 RA 5/03 B, juris Nr KSRE 075041517 mwN).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Eine Rechtsfrage, die das BSG bereits entschieden hat, ist nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn, die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; das muss substantiiert vorgetragen werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
  • BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11 und Beschluss vom 5. August 2003, B 12 RA 5/03 B, juris Nr KSRE 075041517 mwN).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr, vgl auch Bundesverfassungsgericht >BVerfG< SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr, vgl auch Bundesverfassungsgericht >BVerfG< SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 24.08.2005 - B 12 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - voller allgemeiner Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Darüber hinaus fehlt es an Darlegungen dazu, inwiefern im Einzelnen nach dem jeweils zu erörternden Stand von Lehre und Rechtsprechung, insbesondere nach der vom Berufungsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24. August 2005 ( B 12 KR 29/04 R, BetrAV 2006, 91 ff = juris Nr KSRE 020891514, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), noch Klärungsbedarf besteht und an welcher Stelle einer sachlichen Prüfung im Rahmen eines künftigen Revisionsverfahrens gerade im Zusammenhang des vorliegenden Sachverhaltes hierauf notwendig eine Antwort zu geben ist.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr, vgl auch Bundesverfassungsgericht >BVerfG< SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 16 B 9/06

    Krankenversicherung

    Ergänzend ist lediglich noch darauf hinzuweisen, dass der erkennende Senat bereits zweimal die hier streitige Rechtsfrage im Sinne der Rechtsauffassung der Antragsgegnerin entschieden hat (Urteil vom 29.09.2005 - L 16 KR 124/05 - dazu: Beschluss über die Verwerfung der dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde vom 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B - Urteil vom 02.03.2006 - L 16 (2) KR 139/05 -).
  • BSG, 29.06.2009 - B 13 R 79/09 B
    Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung als klärungsbedürftige Rechtsfrage geltend gemacht, muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Berücksichtigung der Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), aber auch des BSG - dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4; BSG vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B, Juris RdNr 7).
  • BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    7 Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung geltend gemacht, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4).
  • BSG, 02.08.2007 - B 13/4 R 391/06 B
    Denn wenn die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung als klärungsbedürftige Rechtsfrage geltend gemacht wird, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 29.06.2009 - B 13 R 219/09 B
    Wird aber - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung als klärungsbedürftige Rechtsfrage (indirekt) geltend gemacht, muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Berücksichtigung der Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 5; BSG vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B, Juris RdNr 7).
  • BSG, 11.11.2008 - B 13 R 403/08 B
    Sie wendet diese Obersätze aber auf den zu entscheidenden Sachverhalt nicht an, sondern behauptet allein die Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 1 SGB VI. Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss im Einzelnen dargelegt werden, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (Senatsbeschluss vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - Juris; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG vom 30.1.1991 - 4 BA 144/90, vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - und vom 30.7.2008 - B 14 AS 50/08 B -, alle veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 01.10.2008 - B 13 R 285/08 B
    Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung als klärungsbedürftige Rechtsfrage geltend gemacht, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsge- richts (BVerfG) dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4).
  • BSG, 12.07.2012 - B 13 R 223/12 B
    Ist eine Rechtsfrage vom BSG aber bereits entschieden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn, die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; das muss aber vom Beschwerdeführer substantiiert vorgetragen werden (vgl BSG vom 25.9.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 f; BSG vom 22.7.1988 - SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B - Juris RdNr 4; BSG vom 6.1.2011 - B 12 KR 50/10 B - Juris RdNr 6).
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