Rechtsprechung
   BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4216
BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R (https://dejure.org/2012,4216)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R (https://dejure.org/2012,4216)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2012 - B 2 U 7/11 R (https://dejure.org/2012,4216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit; Hilfeleistung; gemeine Gefahr; Straßenverkehr; Gegenstand auf der Fahrbahn; Metallrohr; Überholspur; Handlungstendenz; Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a Alt 2 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 102 SGB 7, § 323c StGB
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz - Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Hilfeleistung zur Beseitigung einer Gefahr im Straßenverkehr

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr - 30 cm langes Metallrohr am Rand der Überholspur einer Autobahn - Versicherungsschutz bei Hilfe bei gemeiner Gefahr unabhängig vom Handlungszwang nach § 323c StGB

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz - Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Hilfeleistung zur Beseitigung einer Gefahr im Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Metallrohr auf der Autobahn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BSG-Urteil: Geholfen und verletzt - Unfallkasse muss zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freundschaftsdienste - helfen ist versichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernen eines Metallrohres von der Autobahn ist versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung - Personen, die bei einer gemeinen Gefahr Hilfe leisten, sind grundsätzlich kraft Gesetzes versichert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 866
  • DB 2012, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 22) und (zumindest auch) auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet (sog objektivierte Handlungstendenz) ist.

    An die Feststellung des LSG, der Kläger habe, als er die Fahrbahn erneut überquerte, sein Handeln darauf ausgerichtet, die Führungshülse zu entfernen (sog objektivierte Handlungstendenz), ist der Senat gebunden (§ 163 SGG) , weil diese Feststellung einer inneren Tatsache (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 23) nicht mit zulässig erhobenen Verfahrensrügen angegriffen worden ist.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Allein damit ist aber eine Verletzung der Grenzen des Rechts auf freie Beweiswürdigung nicht formgerecht gerügt (BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 3/06 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 RdNr 31) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Die Beklagte hat nicht behauptet, das LSG habe einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz herangezogen (vgl hierzu BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 S 37 mwN) .
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Dass es zu einer bestimmten, aus seiner Sicht erheblichen Frage aus den gesamten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nur eine Folgerung hätte ziehen können, jede andere nicht folgerichtig "denkbar" ist und das Gericht die allein in Betracht kommende nicht gesehen hat (vgl BSG vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 13 mwN) , legt die Revision nicht dar.
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Es hätte insoweit aufgezeigt werden müssen, dass es gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hat (BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Eine gemeine Gefahr besteht, wenn aufgrund der objektiv gegebenen Umstände zu erwarten ist, dass ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten eintreten wird (vgl BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 14) .
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Der darin zurückgelegte Weg zum und vom Ort der unmittelbaren Gefahr sowie die Hilfeleistung selbst bilden einen einheitlichen Lebensvorgang (vgl BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 9 RdNr 19) .
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Diese Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dieses Unfallereignis muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Solche Hilfe kann nur geleistet werden, solange die gemeine Gefahr andauert (vgl BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 18) .
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Das Hilfeleisten ist eine Unterstützungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, eine gemeine Gefahr zu beseitigen oder aus ihr erwachsende Störungen abzuwenden (vgl BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15 RdNr 17) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Sodann muss diese Verrichtung ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dieses einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität im engeren Sinn; vgl BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) .

    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar und (zumindest auch) auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet (sog objektivierte Handlungstendenz) ist (BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) .

    Nicht nur Helfer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not oder Retter aus einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für die Gesundheit anderer (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII; vgl zum Unglückshelfer BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) , auch Beschäftigte, die sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis gefährlichen Einwirkungen aussetzen, handeln freiwillig und im Bewusstsein einer vorhersehbaren und ggf vorhergesehenen Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Ein Arbeitsunfall setzt als Erstes voraus (vgl zuletzt BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R; BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1) , dass eine Verrichtung des Verletzten vor dem Unfall den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllte (BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 20/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    der jeweilige Versicherungstatbestand nach seinem Schutzzweck auch Vor- und Nachbereitungshandlungen erfasst (zB bei Organspendern: dazu BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; bei Nothelfern: dazu BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Denn dort war eine Gefahrensituation gegeben, weil neben der Mittelleitplanke eine Stützradführungshülse lag, die bis an den Rand der Überholspur ragte; das Bundessozialgericht bejahte deshalb das Tatbestandsmerkmal der gemeinen Gefahr (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht