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   BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B   

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https://dejure.org/2017,13991
BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B (https://dejure.org/2017,13991)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B (https://dejure.org/2017,13991)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2017 - B 9 V 68/16 B (https://dejure.org/2017,13991)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 1 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 2 S 2 SGG, § 2 PUDLV
    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zugang von Schriftstücken - privater Postdienstleister mit regionalem Auslieferungsgebiet - normale Postlaufzeit - Übergabe von überregionalen Sendungen an einen Universaldienstleister - notwendige ...

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Zugang von Schriftstücken unter Nutzung eines privaten Postdienstleisters mit regionalem Auslieferungsgebiet

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zugang von Schriftstücken - privater Postdienstleister mit regionalem Auslieferungsgebiet - normale Postlaufzeit - Übergabe von überregionalen Sendungen an einen Universaldienstleister - notwendige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Zugang von Schriftstücken unter Nutzung eines privaten Postdienstleisters mit regionalem Auslieferungsgebiet

  • rechtsportal.de

    Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.09.2008 - I R 41/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Bedient sich ein Beteiligter der Deutschen Post AG, so darf er regelmäßig darauf vertrauen, dass diese die von ihr für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten einhält (BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - BeckRS 2008, 25014042) .

    Übergibt der private Dienstleister dagegen Postsendungen, die außerhalb seines Verbreitungsgebietes zugehen sollen, der Deutschen Post AG oder anderen Kooperationspartnern zur Weiterbeförderung, kommt es darauf an, ob diese eine zeitnahe Zustellung zusichern (BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - BeckRS 2008, 25014042; vgl auch LAG Baden-Württemberg Urteil vom 21.12.2016 - 6 Sa 35/16 - Juris RdNr 37 ff) .

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    § 197a SGG greift nicht ein, wenn - wie hier - ein ursprünglich beigeladener Leistungsempfänger in einem kostenpflichtigen Verfahren Rechtsmittel einlegt (vgl BSG SozR 4-1500 § 193 Nr. 3) .
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Befördert ein nur regional tätiger privater Postdienstleister das Schreiben in seinem regionalen Auslieferungsgebiet, kann dies ein Vertrauen auf normale Postlaufzeiten rechtfertigen, wenn im Einzelfall keine Anhaltspunkte für längere Postlaufzeiten sprechen (vgl BGH Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 - NJW-RR 2008, 930) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 6 Sa 35/16

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden -

    Auszug aus BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
    Übergibt der private Dienstleister dagegen Postsendungen, die außerhalb seines Verbreitungsgebietes zugehen sollen, der Deutschen Post AG oder anderen Kooperationspartnern zur Weiterbeförderung, kommt es darauf an, ob diese eine zeitnahe Zustellung zusichern (BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - BeckRS 2008, 25014042; vgl auch LAG Baden-Württemberg Urteil vom 21.12.2016 - 6 Sa 35/16 - Juris RdNr 37 ff) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - L 11 VG 7/20

    Corona-Pandemie kein Wiedereinsetzungsgrund

    Eine Fristversäumnis ist unverschuldet, wenn der Beteiligte die ihm nach seinen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt beachtet, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls nach allgemeiner Verkehrsanschauung zur gewissenhaften Prozessführung vernünftigerweise erforderlich ist (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 27. März 2017 - B 9 V 68/16 B - juris).
  • BSG, 09.05.2022 - B 5 R 11/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Ein Fristversäumnis ist unverschuldet, wenn der Beteiligte die ihm nach seinen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt beachtet, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls nach allgemeiner Verkehrsanschauung zur gewissenhaften Prozessführung vernünftigerweise erforderlich ist (BSG Beschluss vom 27.3.2017 - B 9 V 68/16 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 01.12.2020 - B 1 KR 70/20 B

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine immunbiologische Therapie

    Bedient sich ein Beteiligter der Deutschen Post AG, so darf er regelmäßig darauf vertrauen, dass diese die von ihr für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten einhält ( BSG vom 14.3.2013 - B 13 R 188/12 B - SozR 4-1500 § 63 Nr. 3 RdNr 19 mwN; BSG vom 27.3.2017 - B 9 V 68/16 B - juris RdNr 10) .
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