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   BSG, 27.04.1967 - 4 RJ 295/66   

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https://dejure.org/1967,5527
BSG, 27.04.1967 - 4 RJ 295/66 (https://dejure.org/1967,5527)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1967 - 4 RJ 295/66 (https://dejure.org/1967,5527)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1967 - 4 RJ 295/66 (https://dejure.org/1967,5527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überleitung von Rentenansprüchen - Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger - Ansprüche des Kriegsopferversorgungsträgers - Unzulässige Berufung

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 56/66
    Bei einer zugelassenen Revision ist von Amts wegen zu prüfen? ob die Berufung zulässig war (BSG 29 225" 226)° Das war nicht der Falle Denn der Anspruch der Klägerin umfaßt äußerstenfalls einen Anspruch auf Rente für die Zeit vom 22° März bis zum 50" September 1961;mithin betrifft das Urteil des SG vom 8" Juli 1964 und damit auch die Berufung der Beklagten einen Anspruch auf Rente für eine abgelaufene Zeit° Daher ist die Berufung nach 5 446 SGG ausgeschlosseno " Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 250 August 4967 - } RK 45/67 - im Anschluß an ein Urteil des 4" Senats vom 270 April 4967 - 4 RJ 295/66 - (SozR RVO @ 446 Nr° 48) ausgesprochen" daß durch den Übergang des Rentenanspruchs vom Versicherten auf die Krankenkasse die Rechtsnatur dieses Anspruchs nicht geändert werde und daß dies auch für die prozessuale Stellung der Beteiligten? insbesondere' auch für die Berufungsausschließung5gründe3 gelte° Zwar unterscheidet sich der vorliegende Fall von den früher entschiedenen dadurch? daß damals die Krankenkasse Klage auf eine ziffernmäßig festgelegte Leistung erhoben hatte; hier geht der Anspruch darauf" die beklagte LVA zu verpflichten? über den Rentenantrag des Verstorbenen einen Bescheid zu erteilen" Dies.macht aber keinen rechtlich erheblichen Unterschied° Denn im Endergebnis will auch hier die Klägerin einen Ersatzanspruch nach 5 485 Abso } oder Abs? 5 RVG durchsetzeno Dieses Ziel ist aber maßgebend bei der Prüfung" ob Berufungsausschließungsgründe zum Zuge kommen" Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 200 Dezember 4956 (BSG 4" 206, 208) entschieden hat? kommt es auf das Endergebnis des Klageziels und nicht so sehr auf die Form an" in der diese Klage durchgeführt wird; Maßgebend sei9 welches Ziel der Kläger mit seinem Klagebegehren sachlich verfolgeo Des weiteren hat der Senat in seinem Beschluß vom 540 Mai 4965 (SozR SGG % 446 Nr" 44) ausgesprochen" daß die Berufung auch dann nur Rente für bereits abgelaufene Zeiträume betreffe, wenn ein Träger der Rentenversicherung mit ihr die Feststellung erstrebe9 daß ein anderer Träger der Rentenversicherung zur Festsetzung und Gewährung einer Rentenleistung für einen abgelaufenen Zeitraum zuständig seio Dieser Auffassung stehe nicht entgegen? daß der Rechtsschutz nicht im Wege einer Leistungs- oder Verpflichtungsklage9 sondern im Wege einer Feststellungsklage begehrt werdeo Denn auf die Klageart stelle es 5 446 SGG wem der nach seinem Wortlaut noch nach seinem Sinn und Zweck ..5.
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