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   BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 1/88   

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https://dejure.org/1989,7095
BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 1/88 (https://dejure.org/1989,7095)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 5 RJ 1/88 (https://dejure.org/1989,7095)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 5 RJ 1/88 (https://dejure.org/1989,7095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tschechoslowakei - Gericht - Für tot erklärt - Neue Ehe - Witwenrente - Hinterbliebenenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Witwenrente nach § 1264 Abs. 1 RVO bei Todeserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.1967 - 12 RJ 172/63

    Hinterbliebenenrente - Frühere Ehefrau - Unterhaltsanspruch -

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 1/88
    Es ist zwar inzwischen anerkannt, daß diese Vorschrift über den Wortlaut hinaus auch die nach § 38 Abs. 2 EheG aufgelöste Ehe erfaßt; denn § 1265 soll alle Fälle regeln, in denen der frühere Ehegatte einen Unterhaltsanspruch haben kann (vgl BSG-Urteil vom 30. März 1967 in BSGE 26, 190, 193).

    Da es sich um eine Eheauflösung anders als durch Scheidung handelte und demgemäß auch kein Schuldausspruch vorliegt, kommt ein Unterhaltsanspruch nur nach § 61 Abs. 2 EheG in Betracht, wobei an die Stelle des Ehegatten, der die Scheidung verlangt, derjenige tritt, der die Todeserklärung betreibt (vgl BSG-Urteil vom 30. März 1967 aaO).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 1/88
    Das reicht zwar nicht aus, um den Erwerb der Staatsbürgerschaft unwirksam zu machen (vgl BVerfG-Beschluß vom 28. Mai 1952 in BVerfGE 1, 322).
  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 6/89

    Anzuwendendes Scheidungsfolgenrecht einer vor dem 1.9.1986 in den USA

    Die dadurch entstehende Regelungslücke für Vorgänge vor dem 1. September 1986 - die Kollisionsnorm des Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. kann wegen ihrer Verfassungswidrigkeit nicht angewandt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSGE 65, 48, 50) - hat das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend geschlossen.
  • BSG, 28.06.1991 - 13 RJ 17/91
    Dementsprechend hat das BSG noch mit Urteil vom 27. April 1989 (SozR 2200 § 1264 Nr. 10) entschieden, daß bei einer Scheidung ohne Schuldausspruch für die Scheidungsklägerin ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 1265 Abs. 1 RVO ausgeschlossen ist, weil kein Unterhaltsanspruch nach dem EheG besteht (vgl BSG aaO S 25).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 47/89
    Der Senat kann dies seiner Entscheidung zugrunde legen, da kein Anlaß ersichtlich ist, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln (vgl SozR 1300 § 150 Nr. 15; BSGE 65, 48, 50 f = SozR 2200 § 1264 Nr. 10).
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