Rechtsprechung
BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Bundessozialgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28f Abs 1 SGB 4, § 28f Abs 2 SGB 4, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 20 SGB 10, § 9 Nr 2 AÜG
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag christlicher Einzelgewerkschaften ohne Kollisionsregel - Beitragsbemessung für einen Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz - keine Vertrauensschutz ... - rewis.io
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag christlicher Einzelgewerkschaften ohne Kollisionsregel - Beitragsbemessung für einen Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz - keine Vertrauensschutz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag christlicher Einzelgewerkschaften ohne Kollisionsregel - Beitragsbemessung für einen Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz - keine Vertrauensschutz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
J. P. GmbH ./. Deutsche Rentenversicherung Westfalen, beigeladen: 1. IKK classic, 2. IKK-Pflegekasse classic, 3. H. W., 4. Bundesagentur für Arbeit
Rentenversicherungsträger - Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Amtsermittlungsgrundsatz - Schätzung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZS 2022, 196
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Sachsen, 15.12.2022 - L 7 AS 694/19 Auch insoweit ist trotz der Berufung durch den Beklagten eine für den Kläger ungünstigere Entscheidung als die Klageabweisung wegen des Verbots der "reformatio in peius" (sog. Verböserungsverbot) ausgeschlossen (§ 153 Abs. 1 i.V.m. § 123 SGG, vgl. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 41 und Keller in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl., § 123 Rn. 5 f.) .
- LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
SGB IV
Dabei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ( BSG 27.04.2021, B 12 R 18/19 R, juris Rn 37). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2022 - L 2 BA 49/22
Auch eine behördliche Schätzung der Höhe nachzuerhebender Künstlersozialabgaben …
Bei der erforderlichen Abwägung sind auch die Interessen des Abgabeschuldners an einer Vermeidung überobligatorischer Abgabelasten angemessen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 18/19 R -, SozR 4-7815 § 10 Nr. 4 (vorgesehen), Rn. 39).
- LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 7 AS 245/18 Sie ist so exakt vorzunehmen, wie dies bei noch verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich ist, und nur dann nicht zu beanstanden, wenn sie auf sorgfältig ermittelten Tatsachen gründet und nachvollziehbar ist, weil sie insbesondere nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (zur Schätzung nach § 28f Abs. 2 Satz 3 SGB IV vgl. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 39) .
Für die gerichtliche Überprüfung der Schätzung ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen (…zu § 3 Abs. 6 Alg II-V vgl. z.B. Mecke, a.a.O., § 13 Rn. 72 i.V.m. 46; zur Schätzung nach § 28f Abs. 2 Satz 3 SGB IV vgl. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 37, 39 f.) .
Gleichwohl war der gegenständliche Bescheid nicht aufzuheben, da er sich nach den vorinstanzlichen Ermittlungen aus anderen Gründen als materiell-rechtlich richtig erweist (zur Aufhebung eines auf nicht ausreichender Sachverhaltsermittlung beruhenden Verwaltungsakts nur dann, wenn er auch materiell-rechtlich falsch ist, vgl. z.B. z.B. BSG v. 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R - Rn. 39) .
- LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - B 11 BA 3292/21 Dabei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen (BSG 27.04.2021, B 12 R 18/19 R, juris Rn 37).
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 BA 3605/20
Betriebsprüfung - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheides über die Auflösung von …
Hierin läge zudem eine unzulässige "reformatio in peius" (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 18/19 R - juris, Rn. 41).