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   BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B   

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BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B (https://dejure.org/2021,17645)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B (https://dejure.org/2021,17645)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2021 - B 13 R 110/20 B (https://dejure.org/2021,17645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
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    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    In der Beschwerdebegründung ist deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und der Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 13 R 289/18 B - juris RdNr 6 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 14 ff mwN) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Soweit die Klägerin auf vorangegangene BSG -Entscheidungen vom 19.10.2011 (B 13 R 78/09 R), vom 9.5.2012 (B 5 R 68/11 R) und vom 19.12.1996 ( GS 2/95) Bezug nimmt, argumentiert sie nicht etwa für einen verbliebenen Klärungsbedarf, sondern bekräftigt damit lediglich ihre Auffassung, ihr sei eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen gewesen.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Hinsichtlich der zweiten Frage wäre insbesondere darzulegen gewesen, dass und warum ihre Beantwortung sich nicht aus der BSG -Rechtsprechung zu den sog Summierungsfällen ergebe, insbesondere aus der Entscheidung des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, juris RdNr 37) , wonach eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen auch dann vorliegt, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Hinsichtlich der ersten Frage wäre es erforderlich gewesen, insbesondere auf die Rechtsprechung des BSG einzugehen, wonach bei der hier offensichtlich vorliegenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw bei einer Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung der Zeitpunkt der LSG-Entscheidung maßgeblich ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 9 SB 48/19 B - juris RdNr 8 mwN) und nach diesem Zeitpunkt eingetretene Tatsachen bei der Revisionsentscheidung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie einen Wiederaufnahmegrund im schwebenden Rechtsstreit abgeben würden (vgl BSG Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG , juris RdNr 11).
  • BSG, 20.04.2020 - B 13 R 13/19 B
    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Der Klägerin hätte es oblegen, in Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung darzulegen, warum sich daraus ihrer Meinung nach keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Beantwortung der von ihr als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage zur Berücksichtigung sog neuer Tatsachen entnehmen lassen (vgl zu diesem Darlegungserfordernis etwa BSG Beschluss vom 20.4.2020 - B 13 R 13/19 B - juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Gerade der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt die Wiedergabe des streiterheblichen Sachverhalts, weil insbesondere die Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage ohne Umschreibung des Streitgegenstands und des Sachverhalts nicht beurteilt werden kann ( BSG Beschluss vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B - juris RdNr 10 f mwN; BSG Beschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 09.12.2019 - B 9 SB 48/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Hinsichtlich der ersten Frage wäre es erforderlich gewesen, insbesondere auf die Rechtsprechung des BSG einzugehen, wonach bei der hier offensichtlich vorliegenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw bei einer Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung der Zeitpunkt der LSG-Entscheidung maßgeblich ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 9 SB 48/19 B - juris RdNr 8 mwN) und nach diesem Zeitpunkt eingetretene Tatsachen bei der Revisionsentscheidung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie einen Wiederaufnahmegrund im schwebenden Rechtsstreit abgeben würden (vgl BSG Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186 = SozR Nr. 6 zu § 179 SGG , juris RdNr 11).
  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Gerade der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt die Wiedergabe des streiterheblichen Sachverhalts, weil insbesondere die Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage ohne Umschreibung des Streitgegenstands und des Sachverhalts nicht beurteilt werden kann ( BSG Beschluss vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B - juris RdNr 10 f mwN; BSG Beschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Auf den damit erhobenen Vorwurf, das angegriffene Urteil sei inhaltlich falsch, kann die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache aber nicht gestützt werden (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 27.04.2021 - B 13 R 110/20 B
    Soweit die Klägerin auf vorangegangene BSG -Entscheidungen vom 19.10.2011 (B 13 R 78/09 R), vom 9.5.2012 (B 5 R 68/11 R) und vom 19.12.1996 ( GS 2/95) Bezug nimmt, argumentiert sie nicht etwa für einen verbliebenen Klärungsbedarf, sondern bekräftigt damit lediglich ihre Auffassung, ihr sei eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen gewesen.
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 3/20 B

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

  • BSG, 31.05.2017 - B 5 R 358/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.01.2018 - B 13 R 309/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 44/19 B
  • BSG, 08.08.2019 - B 13 R 289/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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