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   BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96   

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https://dejure.org/1997,3811
BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96 (https://dejure.org/1997,3811)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 RU 28/96 (https://dejure.org/1997,3811)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 RU 28/96 (https://dejure.org/1997,3811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96
    Vielmehr gilt in der Sozialversicherung grundsätzlich das "Bruttoprinzip" (vgl BSGE 64, 110, 111).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96
    Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 78, 105).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt schon deshalb nicht vor, weil hinreichend sachlich rechtfertigende Gründe dafür vorliegen, die Versichertengruppen der Seeleute und der sonstigen Arbeitnehmer unterschiedlich zu behandeln (vgl BVerfG SozR 3-2200 § 385 Nr. 6).
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 22/70
    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 28/96
    Mit der Begrenzung auf das Nettoarbeitsentgelt will der Gesetzgeber verhindern, daß der Versicherte während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit effektiv ein höheres Einkommen hat als vorher (BSGE 35, 126, 129; 68, 129, 141 mwN auf Rechtsprechung und Literatur).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 46/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung des Verletztengeldes bei

    Sie zählen somit nicht zu den Vorschriften über die Gewährung von Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 27 bis 34 und 35 SGB VII) und beanspruchen daher Geltung für den Bezugszeitraum ab dem 1. Januar 1997 (BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 13/01 R - HVBG-Info 2002, 1157, BSG SozR 3-2200 § 561 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 297/08
    Zu diesen Leistungen zählt aber nicht das Verletztengeld (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2004, L 16 U 41/03, in juris, mit Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 05. März 2002, B 2 U 13/01 R, in SozR 3-2200 § 561 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - L 17 U 87/98

    Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente; Anforderungen an den

    Die Regelungen der BK en Nr. 2108 und 2109 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hin sichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK en entstanden sind und der Gesetzgeber sich abstakter und unbestimmter Begrifflichkeiten bedient hat, um insbesondere die Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse zu er möglichen (vgl. BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urt. v. 18. November 1997 - 2 RU 28/96 - BSG Urt. v. 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - LSG NRW Urt. v. 26. September 1995 - L 15 U 89/95 -).
  • LSG Brandenburg, 18.09.2002 - L 4 B 67/02
    Hierzu gehören Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (BSG, Urteil vom 23. Januar 1973, Az. 3 RK 22/70, BSGE 35, 126 bis 128; Urteil vom 30. Mai 1978, Az. 1 RA 61/77, BSGE 46, 203 bis 214 - beide zu der Regelung des § 182 Abs. 5 RVO - ; Urteil vom 27. Mai 1997, Az. 2 RU 28/96, SozR 3-2200 § 561 Nr. 1 zu § 47 SGB V).
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