Rechtsprechung
BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung - Freibetragsregelung - Verfassungsmäßigkeit - Verordnungsermächtigung - Normkonkretisierungskompetenz von Verordnungsgeber und Rechtsprechung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitslosenhilfe als höherrangiges Recht; Angemessenheit der Alterssicherung; Festsetzung der Höhe der Arbeitslosenhilfe
- judicialis
SGB III § 193 Abs 2; ; SGB III § 206 Nr 1; ; GG Art 80 Abs 1 Satz 2; ; GG Art 3; ; GG Art 14; ; AlhiV § 6 Abs 3 Satz 2 Nr 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 13.09.2001 - S 4 AL 513/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2002 - L 8 AL 475/01
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R
Papierfundstellen
- BSGE 91, 94
- NZS 2004, 109 (Ls.)
Wird zitiert von ... (68)
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV …
Die Beklagte verweist auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).Durch dieses Regelungskonzept hat der Verordnungsgeber mit der AlhiV 2002 die vom Senat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) aufgezeigten Grenzen seines Handlungsspielraums im Rahmen des § 193 Abs. 2 SGB III unterschritten, weil die Verordnung insgesamt keine Prüfung der Umstände des Einzelfalls in besonderen Ausnahmefällen mehr zulässt (Billigkeits- oder Härtefallprüfung).
Der Senat hat klargestellt, dass diese Verordnungsermächtigungen sehr weit gefasst sind und selbst keine Regelungen darüber enthalten, woran der Verordnungsgeber die Berücksichtigung von Vermögen im Rahmen der Gewährung von Alhi ausrichten soll (BSGE 91, 94, 98, RdNr 18 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
b) Der Senat hatte sich bereits in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) mit der Frage zu befassen, welcher Handlungsspielraum dem Verordnungsgeber durch § 193 Abs. 2 SGB III eingeräumt ist.
Der Senat hat allerdings in dieser Entscheidung auch im Einzelnen die Grenzen der Ermächtigung in § 193 Abs. 2 SGB III ausgelotet (vgl BSGE 91, 94, 99 RdNr 19 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
Freilich verweist das Alhi-Recht den Anspruchssteller nicht darauf, vorhandenes Vermögen gänzlich zu verbrauchen, bevor die Alhi einsetzt (so insbesondere BSGE 91, 94, 99 = BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… vgl auch BSGE 88, 252, 256 = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2).
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (aaO) die insoweit zu beachtende Untergrenze (Mindeststandard) aus dem System der Sozialleistungen abgeleitet.
Damit ist eine Bandbreite von Regelungsmöglichkeiten umschrieben, innerhalb derer der Verordnungsgeber einen angemessenen Ausgleich (BSGE 91, 94, 100 = BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) zu schaffen verpflichtet ist.
Dieser gebietet, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 91, 94, 99 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), dass - jedenfalls solange die Alhi ihre gesetzliche Ausprägung als Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit (vgl § 198 Abs. 1 iVm § 116 Nr. 6 SGB III) gefunden hat - hinsichtlich der Anrechenbarkeit und Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen eine Distanz zwischen Sozialhilfe und Alhi besteht.
Allerdings hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94, 105 RdNr 40 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 2), auf das sich die Beklagte selbst beruft, entschieden, dass ein feststehender Freibetrag von damals 1.000 DM je Lebensjahr eine starre Regelung darstellt, die nicht in der Lage ist, die Dynamik notwendiger Altersvorsorge abzubilden.
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), mit der bereits § 6 Abs. 4 Nr. 2 AlhiV 1974 in der 1999 geänderten Fassung gebilligt worden sei.Durch dieses Regelungskonzept hat der Verordnungsgeber insgesamt mit der AlhiV 2002 die vom Senat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) aufgezeigten Grenzen seines Handlungsspielraums im Rahmen des § 193 Abs. 2 SGB III unterschritten.
Der Senat hat klargestellt, dass diese Verordnungsermächtigungen sehr weit gefasst sind und selbst keine Regelungen darüber enthalten, woran der Verordnungsgeber die Berücksichtigung von Vermögen im Rahmen der Gewährung von Alhi ausrichten soll (BSGE 91, 94, 98, RdNr 18 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
Der Senat hatte sich - wie bereits ausgeführt - in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) mit der Frage zu befassen, welcher Handlungsspielraum dem Verordnungsgeber durch § 193 Abs. 2 SGB III eingeräumt ist.
Der Senat hat allerdings in dieser Entscheidung auch im Einzelnen die durch § 193 Abs. 2 SGB III vorgegebenen Grenzen der Ermächtigung aufgezeigt (vgl BSGE 91, 94, 99 RdNr 19 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
Freilich verweist das Alhi-Recht den Anspruchssteller nicht darauf, vorhandenes Vermögen gänzlich zu verbrauchen, bevor die Alhi einsetzt (so insbesondere BSGE 91, 94, 99;… vgl auch BSGE 88, 252, 256 = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2).
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (aaO) die insoweit zu beachtende Untergrenze (Mindeststandard) aus dem System der Sozialleistungen abgeleitet.
Damit ist eine Bandbreite von Regelungsmöglichkeiten umschrieben, innerhalb derer der Verordnungsgeber einen angemessenen Ausgleich (BSGE 91, 94, 100 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) zu schaffen verpflichtet ist.
Dieser gebietet, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 91, 94, 99 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), dass - jedenfalls solange die Alhi ihre gesetzliche Ausprägung als Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit (vgl § 198 Abs. 1 iVm § 116 Nr. 6 SGB III) gefunden hat - hinsichtlich der Anrechenbarkeit und Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen eine Distanz zwischen Sozialhilfe und Alhi besteht.
Allerdings hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94, 105 RdNr 40 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), auf das sich die Beklagte selbst beruft, entschieden, dass ein feststehender Freibetrag von 1.000,00 DM je Lebensjahr eine starre Regelung darstellt, die nicht in der Lage ist, die Dynamik notwendiger Altersvorsorge im Einzelfall abzubilden.
- BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Der 7. Senat des BSG hat im Hinblick auf die Änderungen der AlhiV 2002 gegenüber der vorherigen Fassung der AlhiV 1974 (vom 7.8.1974, BGBl I 1929, bzw vom 18.6.1999, BGBl I 1433) , insbesondere wegen des Verzichts auf eine allgemeine Zumutbarkeitsprüfung in der AlhiV 2002 im Sinne einer allgemeinen Härteklausel, festgestellt, dass der Verordnungsgeber durch dieses Regelungskonzept die vom BSG in seiner Entscheidung vom 27.5.2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) aufgezeigten Grenzen seines Handlungsspielraums im Rahmen des § 193 Abs. 2 SGB III unterschritten habe.
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 56/04 R
Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung
Sie verweist auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), in der die Privilegierung von Altersvorsorgevermögen nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 AlhiV 1974 in der ab 1999 geltenden Fassung in Höhe von 1.000,00 DM je Lebensjahr als mit höherrangigem Recht vereinbar beurteilt worden sei.Durch dieses Regelungskonzept hat der Verordnungsgeber mit der AlhiV 2002 die vom Senat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) aufgezeigten Grenzen seines Handlungsspielraums im Rahmen des § 193 Abs. 2 SGB III unterschritten, weil die Verordnung insgesamt keine Prüfung der Umstände des Einzelfalls in besonderen Ausnahmefällen mehr zulässt (Billigkeits- oder Härtefallprüfung).
Der Senat hat klargestellt, dass diese Verordnungsermächtigungen sehr weit gefasst sind und selbst keine Regelungen darüber enthalten, woran der Verordnungsgeber die Berücksichtigung von Vermögen im Rahmen der Gewährung von Alhi ausrichten soll (BSGE 91, 94, 98, RdNr 18 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
b) Der Senat hatte sich bereits in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) mit der Frage zu befassen, welcher Handlungsspielraum dem Verordnungsgeber durch § 193 Abs. 2 SGB III eingeräumt ist.
Der Senat hat allerdings in dieser Entscheidung auch im Einzelnen die Grenzen der Ermächtigung in § 193 Abs. 2 SGB III ausgelotet (vgl BSGE 91, 94, 99 RdNr 19 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
Freilich verweist das Alhi-Recht den Anspruchssteller nicht darauf, vorhandenes Vermögen gänzlich zu verbrauchen, bevor die Alhi einsetzt (so insbesondere BSGE 91, 94, 99 = BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… vgl auch BSGE 88, 252, 256 = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2).
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (aaO) die insoweit zu beachtende Untergrenze (Mindeststandard) aus dem System der Sozialleistungen abgeleitet.
Damit ist eine Bandbreite von Regelungsmöglichkeiten umschrieben, innerhalb derer der Verordnungsgeber einen angemessenen Ausgleich (BSGE 91, 94, 100 = BSG SozR 4-4420 § 6 Nr. 1) zu schaffen verpflichtet ist.
Dieser gebietet, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 91, 94, 99 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), dass - jedenfalls solange die Alhi ihre gesetzliche Ausprägung als Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit (vgl § 198 Abs. 1 iVm § 116 Nr. 6 SGB III) gefunden hat - hinsichtlich der Anrechenbarkeit und Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen eine Distanz zwischen Sozialhilfe und Alhi besteht.
Allerdings hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94, 105 RdNr 40 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1), auf das sich die Beklagte selbst beruft, entschieden, dass ein feststehender Freibetrag von damals 1.000 DM je Lebensjahr eine starre Regelung darstellt, die nicht in der Lage ist, die Dynamik notwendiger Altersvorsorge abzubilden.
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von …
Vielmehr können zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß die allgemeinen Auslegungsgrundsätze herangezogen werden, wie etwa Sinnzusammenhang der Norm, Ziel der gesetzlichen Regelung und ihre Entstehungsgeschichte (…BSGE 76, 207, 217 mwN = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; BSGE 91, 94 RdNr 17 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BVerfGE 80, 1, 20 f).Auch wenn dem Verordnungsgeber ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist, in dessen Grenzen er eine an Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten orientierte politische Entscheidung treffen kann, darf er nicht über den von der Ermächtigung gesteckten Rahmen hinausgehen (BSGE 91, 94 RdNr 31 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 RdNr 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6;… BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S 63;… SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S 7).
- LSG Berlin, 02.09.2003 - L 6 AL 16/03
Kundeninformation - Arbeitslosenhilfe - Lebensversicherung zu verwerten
Ihr ist zu entnehmen "wielange und mit Rücksicht auf welches Vermögen die Erbringung von Arbeitslosenhilfe nicht gerecht?fertigt ist" (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, B 7 AL 104/02 R, S 5 f des Umdrucks).Der Senat schließt sich insoweit vollinhaltlich der Argumentation des BSG in seinem Urteil vom 27. Mai 2003 (B 7 AL 104/02 R, S 7 bis 10 des Umdrucks) an, nimmt auf sie Bezug und macht sie sich zu Eigen.
Insoweit legt der Senat die Ausführungen des BSG zu Grunde, in denen der Umfang der Freistellung nach § 6 Abs. 4 AlhiV 74 als beanstandungsfrei angesehen wurde, da "hiermit immer noch Beträge zur Verfügung ( ...stehen ...), die bei Kapitalverzehr zu einer nicht unwesentlichen Aufstockung der gesetzlichen Rente führen, sodass auch mit dieser Regelung dem Bedürfnis nach einer privaten Alterssicherung in nicht unwesentlichen Umfang entsprochen wird" (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO, S 12 des Umdrucks).
Dass jüngeren Arbeitnehmern nur ein geringeres Altersvorsorgevermögen zugestanden werden muss, findet seine sachliche Begründung darin, dass sie noch einen größeren Teil des Berufslebens vor sich haben, sodass es ihnen weitaus eher möglich ist, bis zum Rentenbeginn (erneut) ein Alterssicherungsvermögen aufzubauen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO, S 14 des Umdrucks).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unterfällt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe von vornherein nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO, S 12 f des Umdrucks mit Darlegung der unterschiedlichen Begründungsansätze).
Soweit hiergegen zunächst Bedenken im Hinblick auf die mit den geringeren Freibeträgen verbundene Schlechterstellung von jüngeren Arbeitslosen gegenüber älteren Arbeitslosen angemeldet werden könnten, schließt sich der Senat der Begründung des BSG in dessen Urteil vom 27. Mai 2003 (B 7 AL 104/02 R, Seite 14 des Umdrucks) voll inhaltlich an und nimmt hierauf Bezug.
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
aa) Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelte, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Arbeitslosen gewährt wurde, haben beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG in stRspr entschieden, der Anspruch auf Alhi falle von vornherein nicht unter den Schutz der Eigentumsgarantie (…vgl nur BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4;… BSGE 85, 123, 130 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 11;… SozR 3-4300 § 427 Nr. 2; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 3). - BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Der Senat ist jedoch der Überzeugung, dass dieses Ergebnis nicht so grob unbillig ist, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten wäre, für Fälle wie den vorliegenden eine besondere Härtefallklausel in der Alg II-V einzufordern bzw durch ergänzende Auslegung in die Alg II-V hineinzulesen (vgl zum Erfordernis einer Härtefallklausel in der damaligen AlhiV BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mzwN). - BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
Es ist jedoch ausreichend, dass sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Entstehungsgeschichte (BVerfGE 80, 1, 20; BSGE 91, 94, 98 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 RdNr 16 ff). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …
aa) Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelte, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Arbeitslosen gewährt wurde, haben beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG in stRspr entschieden, der Anspruch auf Alhi falle von vornherein nicht unter den Schutz der Eigentumsgarantie (…vgl nur BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4;… BSGE 85, 123, 130 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 11;… SozR 3-4300 § 427 Nr. 2; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 3;… zur Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen aufgrund der Alhi vgl BSG SozR 4-2600 § 166 Nr. 1). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Berlin, 11.06.2004 - L 6 AL 25/04
Verschärfte Gangart für Ihre Kunden!
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10
Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 112/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 102/03
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 26/03
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 55/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
- BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 24/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12
Normenkontrolle - Berlin - Wohnaufwendungenverordnung (WAV; juris WAufwV BE) - …
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 78/04 R
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
- BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R
Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom …
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 12 AS 4994/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Bausparvertrag - …
- BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von …
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw …
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 43/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 38/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
- BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2007 - L 13 AS 14/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - freie …
- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 49/03 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot; …
- LSG Hessen, 20.02.2006 - L 9 AL 277/05
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2005 - L 12 AL 167/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2004 - L 9 AL 199/04
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 09.06.2004 - B 11 AL 275/03 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei der Verletzung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - L 19 (9) AL 11/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hamburg, 22.09.2016 - L 4 AS 119/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 290/05
Streitgegenstand - Folgebescheid - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 12 AL 222/04
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 68/04 R
Notwendigkeit einer allgemeinen Härtefallregelung - Voraussetzungen für das …
- LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 RS 2/14
Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens, zusätzliche Altersversorgung …
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung einer schweizerischen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 AL 109/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 12 AL 60/07
Arbeitslosenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
Beweislast für Vermögensanrechnung im Streit um Rücknahme der Bewilligung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 8 AL 12/04
Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 12 AL 17/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2004 - L 1 B 6/04
Arbeitslosenversicherung
- SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04
- LSG Saarland, 12.03.2004 - L 8 AL 13/03
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - angemessene …
- OVG Niedersachsen, 15.03.2019 - 10 ME 37/19
Meutearbeit (Tierseuchenbekämpfung) - vorläufiger Rechtsschutz
- LSG Bayern, 29.04.2004 - L 10 AL 144/01
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit des Arbeitslosen; …
- LSG Bayern, 04.03.2004 - L 10 AL 234/02
Berücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; …
- BSG, 14.09.2005 - B 11a 11 AL 75/04 R
- SG Karlsruhe, 07.02.2012 - S 4 AS 4801/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an die sog. verdeckte Treuhand …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 7 AL 281/03
- SG Köln, 02.07.2012 - S 33 AS 2095/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Augsburg, 24.01.2006 - S 1 AS 430/05
Einordnung einer Verwertung einer Lebensversicherung auf Basis eines …
- SG Oldenburg, 15.11.2006 - S 44 AS 263/06
Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem …