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   BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R   

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BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R (https://dejure.org/2014,11106)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R (https://dejure.org/2014,11106)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - B 8 SO 1/13 R (https://dejure.org/2014,11106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB 10 - Ermessensentscheidung - Ermessensreduzierung auf Null - Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Leistungserbringung als Darlehen durch Verwaltungsakt - Erhebung von Zinsen - fehlende ...

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB 10; Ermessensentscheidung; Ermessensreduzierung auf Null; Sozialhilfe; Vermögenseinsatz; Leistungserbringung als Darlehen durch Verwaltungsakt; Erhebung von Zinsen; fehlende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 2 S 1 SGB 10, § 44 Abs 2 S 2 SGB 10, § 131 Abs 1 S 1 SGG, § 31 SGB 1, § 89 S 1 BSHG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 S 2 SGB 10 - Ermessensreduzierung auf Null - Zusicherung der Überprüfung - Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Leistungserbringung als Darlehen durch Verwaltungsakt - Erhebung von Zinsen - fehlende ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes über die darlehensweise Gewährung von Leistungen im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Ermächtigung zur Forderung von Zinsen

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 S 2 SGB 10 - Ermessensreduzierung auf Null - Zusicherung der Überprüfung - Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Leistungserbringung als Darlehen durch Verwaltungsakt - Erhebung von Zinsen - fehlende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes über die darlehensweise Gewährung von Leistungen im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Ermächtigung zur Forderung von Zinsen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 116, 80
  • NZS 2014, 717
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Dennoch hat er für entsprechende Ansprüche von der Schaffung von Zinsregelungen abgesehen und es darüber hinaus abgelehnt, den Anwendungsbereich bereits bestehender Zinsregelungen auf alle Ansprüche des Bürgers gegen den Staat auszudehnen (vgl BT-Drucks 7/868, S 30 und S 42 zu § 44 SGB I, sowie 7/4122, S 34 zu §§ 22 bis 29 SGB IV; BSGE 71, 72, 76 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 4; BSGE 76, 233, 240 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 9 f) ; erst recht schließt dies die Annahme einer unbewussten Regelungslücke aus.

    Dieser zielt, anders als der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der auf die Rückgängigmachung rechtsgrundlos erlangter Leistungen gerichtet ist (vgl dazu nur: Schoch, Jura 1994, 82 ff; Weber, JuS 1986, 29 ff), auf die Rückgängigmachung der unmittelbaren Folgen einer rechtswidrigen Amtshandlung, insbesondere bei vollzogenen, rechtswidrigen Verwaltungsakten (BSGE 76, 233, 239 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 8; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl 2012, § 113 RdNr 80 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 4 mwN) .

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Eine analoge Anwendung des § 44 SGB I scheidet für andere Personen als Empfänger einer Geldleistung aus (BSGE 71, 72, 74 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1300 § 61 Nr. 1 S 3); insoweit fehlt es an der Vergleichbarkeit der Interessenlage.

    Dennoch hat er für entsprechende Ansprüche von der Schaffung von Zinsregelungen abgesehen und es darüber hinaus abgelehnt, den Anwendungsbereich bereits bestehender Zinsregelungen auf alle Ansprüche des Bürgers gegen den Staat auszudehnen (vgl BT-Drucks 7/868, S 30 und S 42 zu § 44 SGB I, sowie 7/4122, S 34 zu §§ 22 bis 29 SGB IV; BSGE 71, 72, 76 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 4; BSGE 76, 233, 240 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 9 f) ; erst recht schließt dies die Annahme einer unbewussten Regelungslücke aus.

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 4/95

    Erstattungsanspruch des Leistungserbringers wegen angefallener

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Eine analoge Anwendung des § 44 SGB I scheidet für andere Personen als Empfänger einer Geldleistung aus (BSGE 71, 72, 74 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1300 § 61 Nr. 1 S 3); insoweit fehlt es an der Vergleichbarkeit der Interessenlage.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es keine über dem geschriebenen Recht stehende "Supranormen" gibt, die gesetzliche Regelung konterkarieren dürften (BSG SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 14; SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19) oder bei ihrem Fehlen gar eine solche ersetzen könnten.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es keine über dem geschriebenen Recht stehende "Supranormen" gibt, die gesetzliche Regelung konterkarieren dürften (BSG SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 14; SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19) oder bei ihrem Fehlen gar eine solche ersetzen könnten.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Daneben muss eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegen (BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f mwN) .
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 16/98 R

    Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches nach § 38 Abs. 4 S. 2 SGB V auch für

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist und nach dem Grundgedanken der Norm und damit dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (vgl BSG SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 S 10) .
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Daneben muss eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegen (BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f mwN) .
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Daneben muss eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegen (BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f mwN) .
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R
    Soll-Vorschriften räumen der Behörde jedoch im Regelfall kein Ermessen ein, sondern ermöglichen über den Regelungsinhalt hinausgehende Rechtsfolgen und Abweichungen nur ausnahmsweise in atypischen, besonders gelagerten Fällen, wobei dann Ermessen auszuüben ist (vgl nur BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2 RdNr 43 mwN).
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Die Regelung des § 27b Abs. 2 Satz 2 SGB XII findet jedoch analoge Anwendung auf die Bestimmung des notwendigen Lebensunterhalts eines Untersuchungsgefangenen, weil eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke bei einer vergleichbaren Interessenlage mit in einer Einrichtung nach dem SGB XII untergebrachten Personen vorliegt (zu den Analogievoraussetzungen allgemein BSGE 116, 80 = SozR 4-5910 § 89 Nr. 1, RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 3/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Für eine Analogie im Rahmen des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII wegen ausländischer Renten (zu den Analogievoraussetzungen allgemein BSGE 116, 80 ff RdNr 21 mwN = SozR 4-5910 § 89 Nr. 1) ist deshalb mangels Regelungslücke im SGB XII kein Raum.
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Eine Analogie, also die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist und nach dem Grundgedanken der Norm und damit dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (vgl: BSGE 116, 80 ff = SozR 4-5910 § 89 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 S 10) .
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