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   BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73   

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https://dejure.org/1974,4471
BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73 (https://dejure.org/1974,4471)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1974 - 2 RU 307/73 (https://dejure.org/1974,4471)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1974 - 2 RU 307/73 (https://dejure.org/1974,4471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 RVO - Schulveranstaltung - Hin- und Rückweg bei Schulveranstaltung - Schülertransport

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73
    Das ist jedoch, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ausgeschlossen, wenn der Unternehmer im Rahmen seines eigenen Unternehmens tätig wird, d. h. für sein eigenes Unternehmen Tätigkeiten verrichtet, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmens gehören (BSG 5, 168, 174; 27, 233, 235; BSG SozR Nr. 18 und Nr. 30 zu § 539 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-8. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Anm. 100).

    Verrichtet ein Unternehmer Tätigkeiten für sein eigenes Unternehmen, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmens gehören, so wird er auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. u. a. BSG 5, 168, 174; Brackmann, a.a.O., S. 476 h).

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73
    Ebenso wäre ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ausgeschlossen, wenn der Kläger seine Tätigkeit nur aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen oder mitgliedschaftlichen Verpflichtung ausgeübt hat (s. BSG 14, 1, 3; 17, 211, 216; BSG SozR Nr. 33 zu § 539 RVO, Brackmann a.a.O., S. 476 f II; Lauterbach a.a.O., § 539 Anm. 102).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Zum Aufgabenbereich einer Haushaltung als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten z.B. Kochen, Aufräumen der Wohnung, als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die mit der Haushaltung im inneren Zusammenhang stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Hierzu zählt auch die Betreuung der Kinder (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2).

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Beschäftigungsverhältnis - Tagesmutter - Tagespflege

    Zum Aufgabenkreis einer Haushaltung als Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl dazu bereits BSGE 18, 93, 94) zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zB Kochen, Aufräumen der Wohnung als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die zu der Haushaltung in innerer Beziehung stehen, wie zB die Pflege und Betreuung der Kinder (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - L 17 U 230/98

    Anforderungen an eine Tätigkeit, die nach § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung

    Dann wird er ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, auch wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (BSGE 5, 168; 27, 233; BSG SozR § 539 Nr. 18 und 30; SozR 2200 § 539 Nr. 2 und 100; SozR 3-2200 § 539 Nr. 28; BSG VersR 1999, 1517 f.; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 34.12).
  • SG Fulda, 14.10.2003 - S-3/U-750/00
    Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Unternehmer im Rahmen seines eigenen Unternehmens tätig wird, d.h. für sein eigenes Unternehmen Tätigkeiten verrichtet, die zum Aufgabenbereich seines Unternehmens gehören (siehe hierzu u.a.: BSGE 5, 168, 174; 27, 233, 235; SozR 2200 § 539 Nr. 2, 14 und - insbesondere zur Abgrenzung - Nr. 112; Wolfgang Keller, Arbeitnehmerähnliche oder unternehmerähnliche Tätigkeit? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2001, 188 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - L 2 U 200/04
    Geht der Betroffene davon aus, dass sein Verhalten den Behandlungserfolg wesentlich fördert, dann ist dies nur ausreichend, wenn diese Annahme auf objektiven Gegebenheiten beruht ( BSG-Urteil vom 26.4.1990 2 RU 48/89 in SozR 2200 § 539 Nr. 2; Hauck/Haines-Keller, § 8 Rdnr 184).
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