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   BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B   

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https://dejure.org/2016,24676
BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B (https://dejure.org/2016,24676)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B (https://dejure.org/2016,24676)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - B 9 SB 18/16 B (https://dejure.org/2016,24676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 62 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Beweiswürdigung ohne eigene medizinische Sachkunde - richterliche Abwägung medizinischer Feststellungen bei vorliegenden Gutachten - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Beweiswürdigung ohne eigene medizinische Sachkunde - richterliche Abwägung medizinischer Feststellungen bei vorliegenden Gutachten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs bei der Würdigung eines eingeholten medizinischen Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Beweiswürdigung ohne eigene medizinische Sachkunde - richterliche Abwägung medizinischer Feststellungen bei vorliegenden Gutachten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Stattdessen lässt die Beschwerdebegründung durch den Hinweis, dass bereits bei der Untersuchung der Klägerin durch Prof. Dr. S. starke Bewegungseinschränkungen mit starken Schmerzen vorgelegen hätten, erkennen, dass das LSG gerade das getan hat, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der feststehenden medizinischen Tatsachen vorzunehmen und den Gesamt-GdB anhand der VersMedV selbst zu beurteilen (vgl BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - RdNr 5 mwN, stRspr) .
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn das LSG dem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten nicht folgt, sondern - ohne Hinweis auf das Bestehen eigener Sachkunde - seine Beweiswürdigung allein auf eine von ihm selbst unter Auswertung medizinischer Fachliteratur entwickelte Beurteilung stützt (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B) .
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Maßgeblich für die darauf aufbauende GdB-Feststellung ist aber nach § 2 Abs. 1, § 69 Abs. 1 und 3 SGB IX (vgl BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 16 bis 21 mwN) , wie sich nicht nur vorübergehende Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken und welcher GdB deshalb dafür nach den Vorgaben der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (VersMedV) festzusetzen ist.
  • BSG, 29.05.1991 - 9a RVi 1/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vornahme eigener Sachkunde

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Die Klägerin ist in der Entscheidung des LSG nicht mit einer Beweiswürdigung konfrontiert worden, für die bisher keinerlei Hinweise vorlagen (vgl hierzu BSG Urteil vom 29.5.1991 - 9a RVi 1/90) .
  • BSG, 20.04.2015 - B 9 SB 98/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung -

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Indes ist die Bemessung des GdB - wie die Klägerin selbst einräumt - nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl BSG Beschluss vom 20.4.2015 - B 9 SB 98/14 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.06.2016 - B 9 SB 18/16 B
    Soweit sich die Beschwerdebegründung gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG wenden sollte, kann die Begründung von vornherein nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Im Übrigen hat das LSG insoweit aber genau das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der festgestellten medizinischen Tatsachen vorzunehmen und das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens B anhand der VersMedV selbst zu beurteilen (vgl BSG Beschluss vom 26.3.2019 - B 9 V 51/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 05.07.2018 - B 9 SB 26/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    c) Im Übrigen hat das LSG genau das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der festgestellten medizinischen Tatsachen vorzunehmen und die Einzel-GdB sowie den Gesamt-GdB anhand der VersMedV selbst zu beurteilen (vgl Senatsbeschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 24.02.2021 - B 9 SB 39/20 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung nach Ablauf der Heilungsbewährung nach

    Vielmehr heißt es in den von der Klägerin als - vermeintlich - divergierende Entscheidungen des BSG herangezogenen Beschlüssen des Senats vom 1.6.2017 (B 9 SB 19/17 B - juris RdNr 6) und vom 4.5.2020 (B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 6) , dass die Bemessung des GdB tatrichterliche Aufgabe ist und dass die Gerichte (im ersten Schritt) zu deren Erfüllung "in der Regel ärztliches Fachwissen heranzuziehen" haben, "um die zugrundeliegenden Gesundheitsstörungen festzustellen" (stRspr, ebenso zB Senatsbeschluss vom 14.8.2020 - B 9 SB 25/20 B - juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 16.3.2016 - B 9 SB 85/15 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 20.4.2015 - B 9 SB 98/14 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B - juris RdNr 5; Senatsbeschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 170/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Dies wäre erforderlich gewesen, denn grundsätzlich ist das Gericht nicht verpflichtet, den Ausführungen eines medizinischen Sachverständigen zu folgen, insbesondere wenn unterschiedliche Ergebnisse vorliegen (vgl BSG Beschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 SB 55/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Tatsachendarstellung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist die Bemessung des GdB in drei Schritten vorzunehmen und grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe, wobei das Gericht nur bei der Feststellung der einzelnen nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen (erster Schritt) ausschließlich ärztliches Fachwissen heranziehen muss (BSG Beschluss vom 24.2.2021 - B 9 SB 39/20 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 14.8.2020 - B 9 SB 25/20 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 26.03.2019 - B 9 V 51/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    cc) Im Übrigen hat das LSG genau das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich ausgehend von einem bestimmten Rechtsstandpunkt eine Beweiswürdigung anhand der festgestellten medizinischen Tatsachen vorzunehmen und den GdS anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung selbst zu beurteilen (vgl Senatsbeschluss vom 27.6.2016 - B 9 SB 18/16 B - Juris RdNr 6 mwN) .
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