Rechtsprechung
BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- IWW
§ 288 BGB
Verzinsung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 SGB 1, § 11 SGB 1, § 38 SGB 1, § 61 S 2 SGB 10, § 677 BGB
Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge Anwendung des § 288 BGB - Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 - kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 - Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen - ...
- Wolters Kluwer
Zinsanspruch aus einem Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag; Sozialrechtliche Anspruchsgrundlage; Analoge Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Analoge Anwendung des § 288 BGB auf den Verzinsungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA - Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz - keine Anwendung der Verzinsungsvorschrift des § 44 SGB I - § 63 SGB X hier keine Rechtsgrundlage für die Anwendung des BGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zinsanspruch aus einem Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag; Keine sozialrechtliche Anspruchsgrundlage; Analoge Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften
- rechtsportal.de
Anspruch eines Krankenhauses auf Verzinsung von Vergütungsforderungen für stationäre Krankenhausbehandlungen als Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag
- datenbank.nwb.de
Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge Anwendung des § 288 BGB - Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 - kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 - Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Unfallversicherung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Krankenhausträger hat bei öffentlich rechtlicher GOA Anspruch auf Verzugszinsen gem. §§ 280 ff. BGB gegenüber einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 131 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenhäuser | Verzinsung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen Unfallversicherungsträger
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 19.03.2015 - S 23 U 104/12
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R
Papierfundstellen
- BSGE 123, 238
- NZS 2018, 275
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R
Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem …
Der Analogieschluss beruht dann - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSG Urteile vom 27.6.2017 - B 2 U 13/15 R - BSGE 123, 238 = SozR 4-7610 § 677 Nr. 1, RdNr 10 ff;… vom 23.11.1995 - 1 RK 11/95 - BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3 …und vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15) . - BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X …
Der Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X ist kein Anspruch auf Sozialleistungen, der § 53 SGB I unterfällt (vgl zum Geldleistungsbegriff in § 44 SGB I BSG vom 27.6.2017 - B 2 U 13/15 R - BSGE 123, 238 = SozR 4-7610 § 677 Nr. 1, RdNr 13) . - LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 30/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
Jenseits der Frage einer ausdrücklichen Anordnung der entsprechenden Anwendung der Zinsanspruchsnormen des BGB ist eine analoge Anwendung von § 288 BGB im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches bislang nur anerkannt, wenn die Geldleistungspflicht eine vertragliche Hauptleistungspflicht ist, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (…BSG vom 8. September 2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7, Rn. 14;… vgl. auch BVerwG vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 - BVerwGE 81, 312, Rn. 14), oder beim Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag gegenüber einem Sozialversicherungsträger (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1., zitiert nach juris Rn. 20 ff.).Eine analoge Anwendung des § 288 BGB setzt aber nach der Rechtsprechung des BSG neben dem Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke eine dem dort geregelten Verzugszinstatbestand vergleichbare Interessenlage voraus, in dem sich Gläubiger und Schuldner in einem Gleichordnungsverhältnis befinden, das es rechtfertigt, im Falle einer schuldhaft verspäteten Leistung einen Nachteilsausgleich, der der Gläubigerseite durch die Vorenthaltung einer geschuldeten Geldleistung entsteht, zuzubilligen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1., Rn. 16).
Die systematische Stellung von § 61 SGB X spricht aber dafür, einen Verzugszinsanspruch in Verbindung mit § 288 Abs. 1 BGB nur zu bejahen, wenn sich Leistungspflicht und Verzug unmittelbar aus Vertrag ergeben (so wohl auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1., zitiert nach juris Rn. 12).
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 31/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
Jenseits der Frage einer ausdrücklichen Anordnung der entsprechenden Anwendung der Zinsanspruchsnormen des BGB ist eine analoge Anwendung von § 288 BGB im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches bislang nur anerkannt, wenn die Geldleistungspflicht eine vertragliche Hauptleistungspflicht ist, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (…BSG vom 8. September 2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7, Rn. 14;… vgl. auch BVerwG vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 - BVerwGE 81, 312, Rn. 14), oder beim Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag gegenüber einem Sozialversicherungsträger (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1., zitiert nach juris Rn. 20 ff.).Eine analoge Anwendung des § 288 BGB setzt aber nach der Rechtsprechung des BSG neben dem Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke eine dem dort geregelten Verzugszinstatbestand vergleichbare Interessenlage voraus, in dem sich Gläubiger und Schuldner in einem Gleichordnungsverhältnis befinden, das es rechtfertigt, im Falle einer schuldhaft verspäteten Leistung einen Nachteilsausgleich, der der Gläubigerseite durch die Vorenthaltung einer geschuldeten Geldleistung entsteht, zuzubilligen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1, Rn. 16).
Die systematische Stellung von § 61 SGB X spricht aber dafür, einen Verzugszinsanspruch in Verbindung mit § 288 Abs. 1 BGB nur zu bejahen, wenn sich Leistungspflicht und Verzug unmittelbar aus Vertrag ergeben (so wohl auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 13/15 R -, BSGE 123, 238-243, SozR 4-7610 § 677 Nr. 1., zitiert nach juris Rn. 12).
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2020 - 4 Ta 71/20
Bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen bei …
Auch unter Beachtung der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.06.2017 (B 2 U 13/15 R) scheidet auch eine entsprechende Anwendung des § 288 Abs. 5 BGB aus. - LSG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - L 11 KR 4604/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage auf Auszahlung des pfändbaren …
Rechtsgrundlage für die Verzinsung von Geldforderungen ist das im Einzelfall einschlägige Spezialrecht (BSG 27.06.2017, B 2 U 13/15 R, BSGE 123, 238-243 = SozR 4-7610 § 677 Nr. 1).