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   BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R   

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BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R (https://dejure.org/2019,17591)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R (https://dejure.org/2019,17591)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - B 10 EG 1/18 R (https://dejure.org/2019,17591)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses im Bemessungszeitraum - Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips - keine Anbindung an bereichsspezifische lohnsteuerrechtliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 2 BEEG, § 2 Abs 1 S 3 BEEG, § 2b Abs 1 S 1 BEEG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses im Bemessungszeitraum - Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Erhöhung des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses im Bemessungszeitraum - Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips - keine Anbindung an bereichsspezifische lohnsteuerrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses im Bemessungszeitraum - Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsnachzahlungen - und das Elterngeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu staatlichen Zuschüssen für Familien: Gehaltsnachzahlung bei Elterngeld zu berücksichtigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einkommensbezogener Bemessungszeitraum - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngelds

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Erhöhung des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mehr Elterngeld durch Gehaltsnachzahlung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mehr Elterngeld durch Gehaltsnachzahlung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gehaltsnachzahlungen können das Elterngeld erhöhen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mehr Elterngeld durch Gehaltsnachzahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen möglich - Entscheidend ist Einkommen des Berechtigten im Bemessungszeitraum

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    H. J. ./. Landkreis Kyffhäuserkreis

    Elterngeld, Erziehungsgeld

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berücksichtigung von Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngeldes?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 128, 235
  • NJW 2019, 3669
  • NZS 2019, 943
  • FamRZ 2020, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Nach dem modifizierten Zuflussprinzip war für die Bemessung des Elterngelds nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin "erarbeitete" - also "erzielte" - und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 16; Senatsurteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25; Senatsurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 23 ff) .

    Dies ergibt sich aus seiner in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Regelungsabsicht in Reaktion auf die Senatsentscheidung vom 30.9.2010 (B 10 EG 19/09 R aaO; vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 S 3 BEEG; s hierzu auch bereits Senatsbeschlüsse vom 11.10.2018 - B 10 EG 8/18 B - Juris RdNr 9 und vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - Juris RdNr 11).

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 18.8.2011 (B 10 EG 7/10 R) sei der Bemessungszeitraum auf August 2013 bis Juli 2014 zu verschieben.

    Von ihrer Anwendung kann nicht einmal dann abgesehen werden, wenn die Verlängerung des Bemessungszeitraums in die Vergangenheit zu einem geringeren Elterngeldanspruch führt (Senatsurteil vom 16.3.2017 - B 10 EG 9/15 R - BSGE 123, 1 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 4, RdNr 32 ff, in dem der Senat seine anderslautende Rechtsprechung im Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 50 ff - zur Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 7 S 6 BEEG nicht fortgeführt hat) .

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Nach dem modifizierten Zuflussprinzip war für die Bemessung des Elterngelds nicht nur das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene, sondern auch das darin "erarbeitete" - also "erzielte" - und erst nach dessen Ablauf infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 16; Senatsurteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 RdNr 25; Senatsurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6, RdNr 23 ff) .

    Auch Lohn- und Gehaltsnachzahlungen, die dem Berechtigten erst nach dem Bemessungszeitraum zugeflossen waren, waren daher bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen, soweit sie Arbeitsentgelt für leistungsrelevante Kalendermonate enthielten (Senatsurteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R, aaO) .

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Durch das Wort "hat" wird verdeutlicht, dass es sich um einen tatsächlichen Zufluss handeln muss und nicht um bloße Ansprüche (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 KG 5/09 R - BSGE 107, 239 = SozR 4-5870 § 2 Nr. 1, RdNr 25) .

    Umgekehrt hat der Senat in seinem Urteil vom 17.2.2011 (B 10 KG 5/09 R - BSGE 107, 239 = SozR 4-5870 § 2 Nr. 1, RdNr 25) aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 S 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) aF, der darauf abstellte, dass das Kind "Einkünfte" und "Bezüge" ..." im Kalenderjahr" ..."hat", gefolgert, im BKGG gelte insoweit das steuerliche Zuflussprinzip.

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Nicht in die Bemessung des Elterngelds einzubeziehen war - wie zwischen den Beteiligten zu Recht auch nicht im Streit steht - das von der Klägerin in den Monaten August bis Oktober 2013 bezogene Insolvenzgeld (vgl Senatsurteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 48) .
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Mit einer hieran anknüpfenden Auslegung wäre im Elterngeldrecht jedoch der ursprüngliche Regelungszustand des modifizierten Zuflusses wiederhergestellt und insoweit einer "Zweckverfehlung" Vorschub geleistet (zur Relevanz der Verwirklichung der in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Regelungsabsicht des Gesetzgebers für die Wahl der Deutungsmöglichkeit einer Norm vgl BVerfG Beschluss vom 6.6.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Juris RdNr 73 - 75) , die im Gesetzeswortlaut der Neufassung des § 2 Abs. 1 S 2 und 3 BEEG gerade keinen normativen Niederschlag gefunden hat.
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Danach ist wesentlich, welches Erwerbseinkommen dem Elterngeldberechtigten vor der Geburt tatsächlich zur Verfügung stand und damit prägend für die Lebensführung war, dh die vorgeburtliche Lebenssituation wesentlich beeinflusst hat (vgl Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 28; Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59 und 64 f) .
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Danach ist wesentlich, welches Erwerbseinkommen dem Elterngeldberechtigten vor der Geburt tatsächlich zur Verfügung stand und damit prägend für die Lebensführung war, dh die vorgeburtliche Lebenssituation wesentlich beeinflusst hat (vgl Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 28; Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59 und 64 f) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Mit der Hinwendung des Gesetzeswortlauts zum Einkommen, dass der Berechtigte "hat", und der damit verbundenen Abkehr vom "erzielten Einkommen" in S 1 des § 2 Abs. 1 BEEG (idF vom 5.12.2006, aaO) hat der Gesetzgeber dem vom Senat ausschließlich für die Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt entwickelten modifizierten Zuflussprinzip die Grundlage entzogen und stattdessen einheitlich für alle Einkunftsarten den Normbefehl einer Bemessung streng nach Zufluss erteilt (zur Geltung des "strengen Zuflussprinzips" bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zB Senatsbeschluss vom 31.8.2015 - B 10 EG 4/15 B - Juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B - Juris RdNr 6; Senatsurteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30; Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris RdNr 22 ff).
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
    Sie ist - wie auch die anderen vorgenannten Gehaltsnachzahlungen - kein bei der Bemessung des Elterngelds von vornherein unbeachtlicher sonstiger Bezug (§ 2c Abs. 1 S 2 BEEG) , sondern laufender Arbeitslohn, weil sich die Nachzahlung auf einen Lohnzahlungszeitraum bezieht (Juni 2013), der im Kalenderjahr der Zahlung endet (s hierzu LStR R39b.2 Abs. 1 Nr. 6 idF der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 vom 8.7.2013, BStBl I 851; zur Maßgeblichkeit des Lohnsteuerrechts für die elterngeldrechtliche Bestimmung und Abgrenzung von laufendem Arbeitslohn und sonstigem Bezug s Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 24; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 25) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - Anrechnung von Bezugseinkommen - strenges

  • BSG, 31.08.2015 - B 10 EG 4/15 B

    Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung für die Höhe des

  • BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R

    Absenkung von Elterngeld

  • BSG, 11.10.2018 - B 10 EG 8/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip -

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Insoweit ist die Rechtslage anders als bei Gehaltsnachzahlungen, die elterngeldrechtlich als laufender Arbeitslohn einzustufen sind (zur Ersetzung des Begriffs des "Einkommenserzielens" durch den des "Einkommenshabens" in § 2 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes vom 10.9.2012 und der damit verbundenen Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses von laufendem Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung unter Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips s Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Die vom Senat diesbezüglich bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum entwickelten Grundsätze (vgl BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 19 ff) gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend.

    Denn die Fiktionen des § 38a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG und der LStR R 2015 39b.5 Abs. 4 Satz 1 enthalten keine abweichenden Vorgaben für das Elterngeldrecht zur zeitlichen Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt (BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 28 ff).

    Nach der gesetzgeberischen Abkehr vom modifizierten Zuflussprinzip (vgl BSG Urteil vom 27.6.2019 aaO RdNr 23) fehlt jedenfalls vor der hier noch nicht anwendbaren Einfügung des § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG mit Wirkung vom 29.5.2020 durch das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020 (BGBl I 1061) ein Anknüpfungspunkt im Gesetz, der für regelmäßige Gehaltszahlungen eine Ausnahme vom Erfordernis der Verfügungsmacht über die konkrete Einnahme zulässt.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 EG 2121/21

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Tätigkeit - Beamtin -

    Der bestandskräftig gewordenen Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers komme nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich eine Bindungswirkung auch im Elterngeldverfahren zu (Hinweis auf BSG 25.06.2020, B 10 EG 2/19 R; BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, B 10 EG 2/18 R, B 10 EG 3/18 R).

    Der die Entscheidung des BSG vom 27.06.2019 (B 10 EG 1/18 R) betreffende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht unmittelbar vergleichbar.

    Entscheidend ist, dass der Elterngeldberechtigte im Bemessungszeitraum die Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt hat, sodass er über sie bestimmen kann (BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, BSGE 128, 235).Die Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses der Gehaltsnachzahlung im Bemessungszeitraum ergibt sich aus der mit Wirkung ab dem 18.09.2012 erfolgten Änderung des § 2 Abs. 1 BEEG.

    Dementsprechend ist laufender Arbeitslohn, der dem Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen ist und ihm damit zur Verfügung steht, als elterngeldrelevantes Bemessungsentgelt zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob dieser vom Elterngeldberechtigten außerhalb des Bemessungszeitraums "erarbeitet" oder "erwirtschaftet" worden ist (BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, BSGE 128, 235).

    Das Kriterium des tatsächlichen Zuflusses entspricht nicht nur dem Wortlaut sowie der Entstehungsgeschichte, sondern auch Sinn und Zweck des Elterngeldes (auch zum Folgenden BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, BSGE 128, 235).

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Hiergegen wendet sich die Klägerin zulässigerweise mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) , gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl hierzu Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 10 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Insoweit ist die Rechtslage anders als bei Gehaltsnachzahlungen, die elterngeldrechtlich als laufender Arbeitslohn einzustufen sind (zur Ersetzung des Begriffs des "Einkommenserzielens" durch den des "Einkommenshabens" in § 2 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes vom 10.9.2012 und der damit verbundenen Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses von laufendem Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung unter Aufgabe des modifizierten Zuflussprinzips s Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines solchen Grundurteils in einem Höhenstreit geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl zB Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 10 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Die Grundsätze, die der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum entwickelt hat (vgl Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 19 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 25, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 3/18 R - juris RdNr 29) , gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend (vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG, wonach zB "in der Bezugszeit zufließendes Einkommen, das durch eine Erwerbstätigkeit in der Bemessungszeit erwirtschaftet wurde, als Einkommen während der Bezugszeit elterngeldmindernd zu berücksichtigen ist").

  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 3/23 R

    Zurückweisung der Revision in einem Verfahren hinsichtlich der Beantragung

    Danach umfasst der Bemessungszeitraum auch in diesen Fällen zwölf Monate, wird aber um die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Kalendermonate in die Vergangenheit hinein verschoben (BSG Urteil vom 16.3.2017 - B 10 EG 9/15 R - BSGE 123, 1 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 4, RdNr 17; vgl auch BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 14; BSG Beschluss vom 5.3.2021 - B 10 EG 10/20 B - juris RdNr 11) .

    Ausweislich des Fraktionsentwurfs war dies gerade auch beim Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie der Fall (vgl BT-Drucks 19/18698, S 5, wo die Neuregelung der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit mit dem Urteil des BSG vom 27.6.2019 <B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33> begründet wird) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16

    Elterngeld - nichtselbstständige Tätigkeit - Einkünfte im Bezugszeitraum -

    Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 27. Juni 2019, B 10 EG 1/18 R.

    Das BSG hat auf dieser Grundlage inzwischen für das Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt geklärt, dass es nicht mehr entscheidend darauf ankomme, wann ein nachträglich gezahlter Arbeitslohn vom Elterngeldberechtigten "erarbeitet" worden ist, weshalb auch nachträglich und verspätet ausgezahltes Gehalt, das im Bemessungszeitraum ausgezahlt wird, zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019; B 10 EG 1/18 R juris).

    Die Revision ist im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 27. Juni 2019 (B 10 EG 1/18 R) zum strengen Zuflussprinzip während des Bemessungszeitraums wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 160 Abs. 2 SGG).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19

    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung -

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist inzwischen für Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt geklärt, dass es nicht entscheidend darauf ankommt, wann ein nachträglich gezahlter Arbeitslohn vom Elterngeldberechtigten "erarbeitet" worden ist, weshalb auch nachträglich und verspätet ausgezahltes Gehalt, das im Bemessungszeitraum ausgezahlt wird, zu berücksichtigen ist (BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 33).
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 7/19
    Von ihrer Anwendung kann nicht einmal dann abgesehen werden, wenn die Verlängerung des Bemessungszeitraums in die Vergangenheit zu einem geringeren Elterngeldanspruch führt (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019, Az. B 10 EG 1/18 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33; BSG, Urteil vom 16. März 2017, Az. B 10 EG 9/15 R, BSGE 123, 1 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 4 in dem das BSG seine anderslautende Rechtsprechung im Urteil vom 18. August 2011, Az. B 10 EG 7/10 R, BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10 zur Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 6 BEEG nicht fortgeführt hat).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2020 - L 11 EG 998/20
  • LSG Hamburg, 18.04.2018 - L 2 EG 10/17
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