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   BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R   

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https://dejure.org/2000,264
BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R (https://dejure.org/2000,264)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R (https://dejure.org/2000,264)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R (https://dejure.org/2000,264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Unterhaltsgeld - Rückforderung - Bemessungsentgelt - Bearbeitungsfehler - Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Frist

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von Verwaltungsakten mit Wirkung für die Vergangenheit, Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei der Aufhebung von Folgebescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (175)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des BSG dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSG Urteil vom 27.7.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42, S 139) .
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Da der angefochtene Bescheid in seinem Verfügungssatz nicht geändert worden ist und die Rücknahme nur mit einer anderen Rechtsgrundlage begründet wird, sind die Voraussetzungen einer Umdeutung nach § 43 SGB X hier nicht zu prüfen (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21 S 61) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.12.2019 - L 3 AS 60/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 -

    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - juris, Rn. 23; BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R juris, Rn. 31).

    Hierbei ist hinsichtlich der erforderlichen Gewissheit über Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde abzustellen, es sei denn, deren sichere Kenntnis liegt bei objektiver Betrachtung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor (BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - juris, Rn. 23; BSG Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 14/93 - juris, Rn. 26 ff.).

    Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären, beginnt die Jahresfrist in der Regel erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - juris, Rn. 24; BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - juris, Rn. 33) es sei denn, die Behörde verfügt mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel bereits zuvor über hinreichend sichere Kenntnis der Bösgläubigkeit.

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