Rechtsprechung
BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit - Behebungsaussicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 30, 64
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (6)
- Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Darin kommt eindeutig zum Ausdruck, daß der Schutz der Vorschrift Verletzten zugute kommen soll, die infolge des Arbeitsunfalls "arbeitslos" geworden sind (vgl. BT-Drucks. IV/938-neu S. 13;… abgedruckt auch in Lauterbach aaO Band I S. 516 Anm. 1 zu § 587 RVO), d. h. ihr Erwerbsleben noch nicht beendet haben.Dem Verletzten soll demnach die Vollrente aufgrund des § 587 Abs. 1 RVO ungeschmälert zugute kommen (vgl. BT-Drucks. IV/938-neu S. 14; BSG 27, 297, 298).
Die dem angefochtenen Urteil zu entnehmende gegenteilige Auslegung des § 587 RVO, nämlich daß diese Vorschrift ohne Rücksicht auf die Dauer der auf dem Arbeitsunfall beruhenden Einkommenslosigkeit anzuwenden sei, würde dazu führen, daß bei einer großen Zahl von Fällen, in denen der Verletzte dauernd Rente aus den Rentenversicherungen bezieht, die Anwendung des § 587 Abs. 1 RVO entgegen der erklärten Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. IV/938-neu S. 14) nicht dem Verletzten zugute käme, sondern einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Entlastung der Rentenversicherung diente (siehe § 1278 RVO).
- BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Jedenfalls bietet der Wortlaut des § 587 RVO allein keine ausreichende Grundlage für eine sinnvolle Auslegung der Vorschrift; vielmehr muß ihr Anwendungsbereich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Rechtslehre für die Gesetzesauslegung entwickelten Grundsätze ermittelt werden (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-6. Aufl., Band I S. 190 p I/III mit Nachweisungen, vor allem BSG 23, 276 und BVerfGE 11, 126, 130). - BSG, 27.08.1969 - 2 RU 84/68
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Dies folgt, wie der erkennende Senat in der am 27. August 1969 unter 2 RU 84/68 ergangenen und zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung ausgesprochen hat, aus dem Wesen der in § 587 RVO normierten Leistung.
- BSG, 30.01.1969 - 5 RKnU 13/68
Schwerverletztenrente - Erhöhung der Verletztenrente - Vollrente - Berechnung der …
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Die Leistung nach § 587 Abs. 1 RVO stellt, wie eingangs bereits zum Ausdruck gebracht und in dem Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Januar 1969 (BSG 29, 126 ff = SozR Nr. 1 zu § 583 RVO) insoweit zutreffend dargelegt ist, nicht nur wegen ihrer Einreihung in den Abschnitt "Renten an Verletzte" (§§ 580 bis 588 RVO), sondern auch ihrem Wesen nach eine Verletztenrente dar. - BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Die Befolgung des Grundsatzes der abstrakten Schadensbemessung ermöglicht es sogar, daß ein Unfallverletzter nicht nur seine vor dem Unfall ausgeübte Beschäftigung bei gleichem Lohn wieder verrichtet, sondern unter Beibehaltung der nach dem Grad der unfallbedingten MdE festgesetzten Rente eine lohngünstigere Berufstätigkeit aufnehmen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1968 in BSG 28, 227, 230). - BSG, 16.02.1968 - 7 RAr 32/67
Arbeitslosenhilfe - Anrechnung der Unfallteilrente - Anrechnung des …
Auszug aus BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66
Dem Verletzten soll demnach die Vollrente aufgrund des § 587 Abs. 1 RVO ungeschmälert zugute kommen (vgl. BT-Drucks. IV/938-neu S. 14; BSG 27, 297, 298).
- LSG Hessen, 22.07.1987 - L 3 U 358/86
Rente; Erhöhung; Arbeitslosigkeit; Unfallversicherung; Verletzung; …
Zur Begründung ihrer Ansicht berufen sich die Beklagte und die Vorinstanz auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 587 RVO in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (vgl. BSGE 30, 64 ff.;… BSGE-;…">587%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 587 RVO Nr. 2; BSG…, Urt. vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79). Der Auslegung des BSG zu § 587 RVO a.F., wie sie vor allem in dem Urteil vom 27. August 1969 - 2 RU 195/66 (= BSGE 30, 64 ff.) - niedergelegt ist, schließt sich der erkennende Senat erneut an.
Die Gefahr, dass bei unbegrenzter Dauer der Rente nach § 587 RVO ein Verletzter unter Umständen in den dauernden Genuss einer Vollrente kommt, obwohl seine MdE verhältnismäßig gering ist, besteht nicht mehr (vgl. BSGE 30, 64, 69).
Ferner bleibt auch die Regelung des § 582 RVO über die Schwerverletztenzulage bei der hier vertretenen Auslegung des § 587 RVO n.F. sinnvoll: im Gegensatz zu § 587 RVO n.F., der nur eine Erhöhung der Rente für eine Übergangszeit von zwei Jahren vorsieht, regelt § 582 RVO nämlich eine Erhöhung der Rente ohne zeitliche Einschränkung (vgl. BSGE 30, 64, 69 f.).
- BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87
Voraussetzung für Aufstockung der Verletztenrente nach § 587 Abs. 1 S. 1 RVO
Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.;… ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.Die Rechtsprechung beschränkte deshalb die Anwendung dieser Vorschrift auf die Fälle, in denen der Verletzte für eine vorübergehende Zeit unfallbedingt ohne Arbeitseinkommen war (BSGE 30, 64 ff.;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 578 k).
Danach war der Anspruch auf die Leistung nach § 587 Abs. 1 RVO a.F. dann nur für eine vorübergehende Zeit gegeben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls für den Verletzten die Aussicht bestand, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (s. BSGE 30, 64, 70;… BSG SozR 2200 § 537 Nr. 2;… Brackmann a.a.O. S. 573 k und Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 537 Anm. 2, jeweils m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter - …
Zu dieser Vorschrift hat der 8. Senat des BSG (…BSG vom 26. Juli 1973 - 8/2 RU 10/70 - BSGE 36, 96 = SozR Nr. 1 zu § 582 RVO) unter Verweis auf ein Urteil des erkennenden Senats zu § 587 RVO (BSG vom 27. August 1969 - 2 RU 195/66, BSGE 30, 64 = SozR Nr. 5 zu § 587 RVO), der dem heutigen § 58 SGB VII "Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit" entspricht, ausgeführt: § 582 RVO setze ua voraus, dass der Versicherte infolge des Arbeitsunfalls auf Dauer einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen könne.
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 2461/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente -Erhöhung gem § 57 SGB 7 - …
Diese Auslegung der Vorschrift ergibt sich aus den Gesetzgebungsmotiven (zur Vorgängervorschrift § 582 Reichsversicherungsordnung [RVO]: BSG…, Urteil vom 26.07.1973 - 8/2 RU 10/70 - BSGE 36, 96, SozR Nr. 1 zu § 582 RVO unter Verweis auf BSG, Urteil vom 27.08.1969 - 2 RU 195/66 - BSGE 30, 64, SozR Nr. 5 zu § 587 RVO; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2008 - L 17 U 264/05; BSG, Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 49/88;… ebenso Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 57, Rz. 13;… Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, § 57 Rz. 7;… Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 57 Rz. 5;… Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII, § 57 Rz. 4). - BSG, 11.02.1981 - 2 RU 101/78 Dabei ist für den nach 9 587 Abs. 1 RVO erforderlichen Ursachenzusammenhang ebenfalls die für das Gebiet der Unfallversicherung allgemein geltende Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung maßgebend (BSGE 30, 64, 65;… BSG SozR 2200 5 587 Nr. 2;… BSGUrteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 55/78 - Brackmann aaO S. 578 i und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 587 Anm 3, jeweils mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum; Specht, BG 1980, 852).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG steht zwar die Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente nach @ 587 Abs. 1 BVG einem Verletzten nur zu, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussicht besteht, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (BSGE 30, 64, 65 ff;… BSG SozR 2200 @ 587 Nr. 2;… Brackmann aaO mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
- LSG Hessen, 25.02.1980 - L 3 U 728/79
Grenzen der freien Beweiswürdigung; Verletzung der Amtsermittlungspflicht; …
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. August 1969 - 2 RU 195/66 - in BSGE 30, 64 ff., Beschluß vom 2. Mai 1979 - 2 BU 245/78 - mit zahlreichen Nachweisen), der sich der Senat nach eigener Überprüfung bereits angeschlossen hat (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 8. November 1978, L-3/U-1296/77 - Urteil vom 23. Mai 1979, L-3/U-1426/78), ist der Leistungsanspruch nach § 587 Abs. 1 RVO nicht bereits dann begründet, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Verlust des Einkommens des Verletzten gegeben ist.Das BSG hat in seinen Urteilen vom 27. August 1969 (2 RU 195/66, a.a.O., und 2 RU 164/66 in BG 1970, 276) jedenfalls einen Zeitraum von rund fünf Jahren als nicht mehr absehbare Zeit für eine weitere, seit dem Unfall nicht aufgenommene Erwerbstätigkeit angesehen.
- BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76
Teilrente - Erhöhung auf die Vollrente - Vollrente - Umschulung - Keine Arbeit - …
Zutreffend geht das SG davon aus, daß die Teilrente nur solange auf die Vollrente zu erhöhen ist, wie der Verletzte infolge des Arbeitsunfalles ohne Arbeitseinkommen ist, d.h. wenn und solange der Arbeitsunfall dafür die wesentliche Ursache i.S. der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm ist (BSGE 30, 64, 65).Allerdings steht der Erhöhungsanspruch nach § 587 Abs. 1 RVO einem Verletzten nur zu, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussicht besteht, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (vgl. die Urteile des 2. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27. August 1969 - BSGE 30, 64 ff.; BG 1970 S. 276; Lauterbach, Kartei Nr. 7682 bis 7684).
- OVG Hamburg, 27.11.1987 - Bf I 49/85
Anspruch auf Gewährung von Wohngeld; Berechnung des monatlichen …
Sie ist nach dem Unterschied der auf dem Gebiet des gesamten Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall zu bemessen (…BSG, Urt. v. 29.4.1964, BSGE 21 S. 63; Urt. v. 27.8.1969, BSGE 30 S. 64 (68);… Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, Loseblatt-Kommentar § 537 Rdnr. 9).Der Grundsatz soll wegen der für den Verletzten in der Regel günstigen Auswirkungen erhalten bleiben (…BSG, Urt. v. 29.9.1968, BSGE 28 S. 227 (230); Urt. v. 27.8.1969, BSGE 30 S. 64 (68 ff.)).
- BSG, 31.01.1989 - 2 RU 37/88 Die Rechtsprechung beschränkte die Anwendung dieser Vorschrift auf Fälle, in denen der Verletzte für eine vorübergehende Zeit unfallbedingt ohne Arbeitseinkommen war (BSGE 30, 64 ff).
Danach war der Anspruch auf die Leistung nach § 587 Abs. 1 RVO aF dann nur für eine vorübergehende Zeit gegeben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls für den Verletzten die Aussicht bestand, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (s BSGE 30, 64, 70).
- BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82
Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung
Die derart bemessene MdE hängt nicht von einem konkreten, durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bedingten Verdienstausfall ab (BSGE 30, 64, 68 = SozR Nr. 5 zu § 587 RVO;… BSGE 31, 185, 188 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO;… BSGE 39, 31, 33f. = SozR 2200 § 581 Nr. 3; zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1983 - 9b/8 RU 58/81). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2011 - L 9 U 313/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 9 U 85/09
- LSG Hessen, 23.05.1979 - L 3 U 1426/78
Erhöhung der Teilrente bei Arbeitslosigkeit
- SG Osnabrück, 21.09.2017 - S 19 U 59/17
Verletztenrente nach Arbeitsunfall - Schwerverletztenzulage
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 137/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2010 - L 9 U 297/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2010 - L 9 U 5/09
- BSG, 20.03.1981 - 8a RU 28/80
Berufung - Neufeststellung einer Dauerrente - Änderung der Verhältnisse
- BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2010 - L 9 U 155/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2011 - L 9 U 43/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2010 - L 9 U 315/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 9 U 145/10
- BSG, 08.05.1980 - 8a RU 26/79
Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente nach § 587 Abs 1 RVO während der …
- LSG Hessen, 04.02.1976 - L 3 U 810/74
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 9 U 73/11
- BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 59/77
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
- BSG, 23.11.1971 - 2 RU 18/69
Zulässigkeit der Berufung - Berufungsgegenstand - Streitige Rentenerhöhung - …
- BSG, 29.06.1971 - 2 RU 44/70
- BSG, 29.04.1970 - 2 RU 204/68