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   BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R   

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https://dejure.org/2008,3238
BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R (https://dejure.org/2008,3238)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R (https://dejure.org/2008,3238)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R (https://dejure.org/2008,3238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung

  • openjur.de

    Berufsausbildungsbeihilfe; Fahrkosten; monatliche Familienheimfahrt; erforderliche auswärtige Unterbringung; sozialgerichtliches Verfahren; Höhenstreit; sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Einkommensanrechnung; Freibetrag; Übertragbarkeit; Rechtsprechung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten für monatliche Familienheimfahrten

  • Judicialis

    SGB III F: 24.03.1997 § 67 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 71 Abs 2 S 2 Nr 2; ; AusbFöAnO F: 16.03.1982 § 16 Abs 4 Nr 1; ; SGG § 95; ; SGB X § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 67 Abs. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Berücksichtigung von Fahrkosten für monatliche Familienheimfahrten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Diese Bescheide sind, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, entsprechend § 96 SGG in der bis 31. März 2008 geltenden Fassung Gegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 mwN).

    Ob in der streitigen Zeit ab November 2000 weitere Bescheide ergangen sind, die ggf Gegenstand des Verfahrens geworden sind (§§ 96, 153 SGG), kann dahinstehen; denn die Beteiligten haben keinen Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 96 SGG wegen fehlerhafter Nichteinbeziehung gerügt (vgl BSGE 91, 287, 290 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Denn § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt ebenso wenig wie § 64 Abs. 1 SGB III (vgl Buser in Eicher/Schlegel, SGB III, § 64 RdNr 7, Stand 2007; vgl auch zu § 40 Arbeitsförderungsgesetz [AFG] BSGE 93, 42, 46 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1) voraus, dass durch die Aufnahme der Ausbildung ein Wohnsitzwechsel "verursacht" wird (aA offenbar Fuchsloch in Gagel, aaO, § 67 SGB III RdNr 15, Stand 2006).

    Zwar ist der Rückgriff des LSG auf § 121 Abs. 4 SGB III idF des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl I 1648) im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Vorschriften des § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und des § 121 Abs. 4 SGB III fragwürdig (vgl BSGE 93, 42, 49 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1 RdNr 22); eher bietet sich eine Orientierung an Regelungen des BAföG an (vgl § 2 Abs. 1a BAföG und hierzu die allgemeine Verwaltungsvorschrift 2.1a.3; BVerwGE 57, 204, 212 ff; BVerwG Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Da die Vorschrift die berufliche Mobilität des Auszubildenden fördern und eine Beschränkung auf den regionalen Arbeitsmarkt vermeiden soll (vgl BT-Drucks 13/4941 S 166 f), kann mit der "geeigneten beruflichen Ausbildungsstelle" nur die vom Auszubildenden gewählte und nicht irgendeine Ausbildungsstelle gemeint sein.

    Vielmehr ist ungeachtet der tatsächlichen Wohnverhältnisse entscheidend, dass der Auszubildende die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus - vorausgesetzt diese ist sein eigentlicher Lebensmittelpunkt - nicht in angemessener Zeit erreichen kann (vgl Stratmann in Niesel, SGB III, 4. Aufl 2007, § 64 RdNr 6, § 67 RdNr 3; zur Zielsetzung der Stärkung der Mobilität von Auszubildenden vgl BT-Drucks 13/4941 S 166, s auch nachfolgend unter d).

  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 103/84

    Gesamtfreibetrag bei der Anrechnung des Elterneinkommens - auswärtige

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Insoweit sind tatsächliche Feststellungen zur Frage zu treffen, ob in zumutbarer Entfernung von der elterlichen Wohnung in F keine die gewünschte Ausbildung vermittelnde Ausbildungsstätte vorhanden war oder ob bei Existenz einer Ausbildungsstätte eine Bewerbung entweder erfolglos war oder nach objektiven Kriterien aller Voraussicht nach gewesen wäre (vgl BSG SozR 4440 § 16 Nr. 4 S 5; Fuchsloch in Gagel, SGB III mit SGB II, § 71 SGB III RdNr 112, Stand 2002; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, § 71 RdNr 12, Stand 2008).

    Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BSG vom 28. November 1985 (SozR 4440 § 16 Nr. 4) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 68/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Soweit während der streitgegenständlichen Ausbildung im Zeitraum zwischen August 1999 und Februar 2003 das SGB III geändert worden ist, sind die Änderungen nach Maßgabe des § 422 Abs. 2 SGB III beachtlich, da die Beklagte dem Kläger BAB jeweils abschnittweise gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 SGB III bewilligt hat (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R; SozR 4-4300 § 422 Nr. 1 mwN; Radüge in Hauck/Noftz, SGB III, § 422 RdNr 27, 28, Stand 2006; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 422 RdNr 6, 34, Stand 2006).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Zwar ist der Rückgriff des LSG auf § 121 Abs. 4 SGB III idF des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl I 1648) im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Vorschriften des § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und des § 121 Abs. 4 SGB III fragwürdig (vgl BSGE 93, 42, 49 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1 RdNr 22); eher bietet sich eine Orientierung an Regelungen des BAföG an (vgl § 2 Abs. 1a BAföG und hierzu die allgemeine Verwaltungsvorschrift 2.1a.3; BVerwGE 57, 204, 212 ff; BVerwG Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Ob in der streitigen Zeit ab November 2000 weitere Bescheide ergangen sind, die ggf Gegenstand des Verfahrens geworden sind (§§ 96, 153 SGG), kann dahinstehen; denn die Beteiligten haben keinen Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 96 SGG wegen fehlerhafter Nichteinbeziehung gerügt (vgl BSGE 91, 287, 290 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 102/03 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Fahrkosten - Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Soweit während der streitgegenständlichen Ausbildung im Zeitraum zwischen August 1999 und Februar 2003 das SGB III geändert worden ist, sind die Änderungen nach Maßgabe des § 422 Abs. 2 SGB III beachtlich, da die Beklagte dem Kläger BAB jeweils abschnittweise gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 SGB III bewilligt hat (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R; SozR 4-4300 § 422 Nr. 1 mwN; Radüge in Hauck/Noftz, SGB III, § 422 RdNr 27, 28, Stand 2006; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 422 RdNr 6, 34, Stand 2006).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Es ist daher sachgerecht, von der Agentur gestaltete Maßnahmen hinsichtlich ihrer qualitäts- und kostenbezogenen Anforderungen dem Einfluss der Beklagten zu überlassen, während bei einer Berufsausbildung die Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte sowie des Ausbildungsortes allein der Entscheidung des Ausbildungssuchenden unterliegt, zumal diese Entscheidung dem Schutzbereich der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz unterfällt (vgl BVerfGE 33, 303; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 21) und Einschränkungen einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage bedürften.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
    Es ist daher sachgerecht, von der Agentur gestaltete Maßnahmen hinsichtlich ihrer qualitäts- und kostenbezogenen Anforderungen dem Einfluss der Beklagten zu überlassen, während bei einer Berufsausbildung die Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte sowie des Ausbildungsortes allein der Entscheidung des Ausbildungssuchenden unterliegt, zumal diese Entscheidung dem Schutzbereich der freien Berufswahl des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz unterfällt (vgl BVerfGE 33, 303; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 RdNr 21) und Einschränkungen einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage bedürften.
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 47/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Nebeneinkommen -

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Jedenfalls ist unter Beachtung des Meistbegünstigungsgrundsatzes davon auszugehen, dass der Kläger mit seiner Klage im Zweifel das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringt (vgl Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 12/07 R, RdNr 10).

    Zu anderen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs hat das LSG keine oder keine eindeutigen Feststellungen getroffen (vgl Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 12/07 R).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die Vermittlung in eine Ausbildungsstelle der vom Kläger gewählten Ausbildungsart auch bei Unterbringung im elterlichen Haushalt möglich gewesen wäre (hierzu BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis -

    Dass der Gesetzgeber den Bindungen an die elterliche Wohnung keine die Anspruchsvoraussetzungen ausschließende Wirkung beimisst, folgt auch aus der Regelung zu den Familienheimfahrten in § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III (vgl zur "regulären" Wohnung bei den Eltern: Urteil des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 12/07 R - SozR 4-4300 § 67 Nr. 1 RdNr 20) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

    Diese wiederum umfasst während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme neben den Mitteln zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, den sonstigen Aufwendungen und den Lehrgangskosten auch die Fahrkosten (§ 59 Nr. 3 SGB III) und hier außer den Kosten für Familienheimfahrten (hierzu BSG SozR 4-4300 § 67 Nr. 1; zu den durch Blockunterricht veranlassten Mehrkosten BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR) typischerweise auch die Kosten für Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (vgl § 67 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2022 - L 2 AL 33/16

    Berufsausbildungsbeihilfe - förderungsberechtigter Personenkreis - zeitweise

    Dabei ist ein Rückgriff auf § 140 Abs. 4 SGB III (i.d.F. vom 20. Dezember 2011) im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Vorschriften des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und des § 140 Abs. 4 SGB III eher nicht angezeigt (vgl. BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 29; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R -, juris Rz. 24).

    Vielmehr bietet sich eine Orientierung an den Regelungen des BAföG an, vgl. § 2 Abs. 1a BAföG (vgl. BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 38/03 R -, juris Rz. 30; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R -, juris Rz. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2023 - L 18 AL 6/21

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Freibetrag bei Unterbringung

    Der von der Beklagten zuerkannte mtl BAB-Betrag enthält keine bezogen auf die hier streitigen Fahrkosten und Freibeträge abtrennbaren Verfügungen und ist daher als einheitlicher Klageanspruch und Streitgegenstand anzusehen (vgl zur BAB BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R = SozR 4-4300 § 67 Nr. 1 - Rn 10).

    Durch die Verwendung des Begriffs der Familienheimfahrt wird klargestellt, dass die Auszubildende am Zielort der "Heimfahrt" einen persönlichen Bezugspunkt haben muss, sie also an einen Ort zurückkehrt, an dem sie sich außerhalb der Maßnahme üblicherweise aufhält (vgl zum Ganzen zur gleichlautenden Regelung in § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III aF: BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R - aaO - Rn 19, 20 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2010 - L 19 AL 98/10

    Arbeitslosenversicherung

    Zwar hat der Antragsteller im erstinstanzlichen Verfahren schriftsätzlich einen Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG gestellt und diesen auch nach richterlichem Hinweis nicht auf einen Antrag nach § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG umgestellt, jedoch ist das Begehren des Antragstellers im Wege des Meistbegünstigungsgrundsatzes, wonach ein Antragsteller mit seinem Antrag im Zweifel das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringt (BSG Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R - m. w. N.), als Antrag nach § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG auszulegen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - L 2 AL 34/07

    Gewährung eines Freibetrags zur Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger

    Es handelt sich um einen Folgebescheid über die Höhe der Leistung, bei der die gleichen Rechtsfragen relevant sind, weshalb in entsprechender Anwendung von § 96 SGG eine Einbeziehung aus Gründen der Prozessökonomie geboten ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 12/07 R - zitiert nach juris m. w. N.).
  • BSG, 26.10.2009 - B 11 AL 44/09 B
    Denn der Beschwerdeführer stellt den rechtlichen Standpunkt des LSG, wonach die Anerkennung eines Freibetrages nach § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III erfordert, dass im Bereich der elterlichen Wohnung die Vermittlung einer geeigneten Ausbildungsstelle nicht möglich war, nicht in Frage (vgl insoweit auch Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 12/07 R, RdNr 16).
  • BSG, 21.12.2010 - B 11 AL 99/10 B
    Im Übrigen fehlt es auch an geeigneten Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, da der Beschwerdeführer sich mit der im angefochtenen Urteil angeführten Entscheidung des LSG Berlin vom 25.6.2004, L 10 AL 55/03, nur oberflächlich und mit vorliegender - teilweise bereits vom LSG zitierter - Rechtsprechung des BSG (vgl Urteile des Senats vom 28.11.1985 - 11b/7 RAr 103/84, SozR 4440 § 16 Nr. 4, vom 27.8.2008, B 11 AL 12/07 R, SozR 4-4300 § 67 Nr. 1, und vom 8.7.2009, B 11 AL 20/08 R, SozR 4-4300 § 71 Nr. 5) ebenfalls nicht näher befasst.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 12 AL 3848/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 15/08
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2010 - L 10 U 2085/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.11.2009 - L 2 AL 61/09
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