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   BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B   

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https://dejure.org/2012,30356
BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B (https://dejure.org/2012,30356)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B (https://dejure.org/2012,30356)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2012 - B 12 R 4/12 B (https://dejure.org/2012,30356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Weiterhin benennt er im Zusammenhang mit seinen Darlegungen zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 Entscheidungen des BSG aus dem Umfeld der jeweiligen Frage (im Wesentlichen BSG-Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris; Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - juris; ferner BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) , die er entweder als Bestätigung für das von ihm im vorliegenden Fall gewünschte Ergebnis, als Begründung dafür, dass die rechtliche Bewertung des Berufungsgerichts nicht zwingend ist, oder zum Nachweis dafür heranzieht, dass es zu diesen Punkten für Pflegekräfte bzw überhaupt (noch) keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Weiterhin benennt er im Zusammenhang mit seinen Darlegungen zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 Entscheidungen des BSG aus dem Umfeld der jeweiligen Frage (im Wesentlichen BSG-Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris; Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - juris; ferner BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) , die er entweder als Bestätigung für das von ihm im vorliegenden Fall gewünschte Ergebnis, als Begründung dafür, dass die rechtliche Bewertung des Berufungsgerichts nicht zwingend ist, oder zum Nachweis dafür heranzieht, dass es zu diesen Punkten für Pflegekräfte bzw überhaupt (noch) keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Weiterhin benennt er im Zusammenhang mit seinen Darlegungen zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 Entscheidungen des BSG aus dem Umfeld der jeweiligen Frage (im Wesentlichen BSG-Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris; Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - juris; ferner BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) , die er entweder als Bestätigung für das von ihm im vorliegenden Fall gewünschte Ergebnis, als Begründung dafür, dass die rechtliche Bewertung des Berufungsgerichts nicht zwingend ist, oder zum Nachweis dafür heranzieht, dass es zu diesen Punkten für Pflegekräfte bzw überhaupt (noch) keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Die für das Sozialversicherungsrecht maßgebende Abgrenzung von Versicherungspflicht auslösender Beschäftigung einerseits und Selbstständigkeit andererseits erfolgt vielmehr - wie dargelegt - anhand abstrakter Merkmale (vgl oben II.3.a) und auf Grundlage der konkreten Ausgestaltung einer Tätigkeit im Einzelfall und nicht etwa anhand von Berufs- bzw Tätigkeitskatalogen (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 19 RdNr 20; vgl auch BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22) .
  • BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung -

    Hier kommt es dann in der Regel (lediglich) auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt - eine bestimmte Berufsgruppe oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld - an, was die Klärungsbedürftigkeit nicht zu begründen vermag (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22; BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B) .
  • BSG, 13.06.2017 - B 12 KR 10/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Divergenzrüge; Begriff der

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 9; Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16) genügt zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht allein die Behauptung, das BSG habe im Zusammenhang mit der streitentscheidenden Norm noch nicht zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug) entschieden, es gebe insoweit differenzierende Entscheidungen der Instanzgerichte und die Klärung dieser Frage sei von allgemeinem Interesse.
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