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   BSG, 27.09.1963 - 2 RU 76/62   

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BSG, 27.09.1963 - 2 RU 76/62 (https://dejure.org/1963,10075)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1963 - 2 RU 76/62 (https://dejure.org/1963,10075)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1963 - 2 RU 76/62 (https://dejure.org/1963,10075)
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  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.09.1963 - 2 RU 76/62
    Der Versieherungsschutz rechtfertige sich aus 5 537 Nr° 10 RVO° Der Anwendung dieser Vorschrift stehe nicht entgegen, daß sich der Kläger zu der Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignete, Vertraglich verpflichtet hatte" Die Tätigkeit habe als ernstlich gewollte Arbeit den Interessen der Fa° M. gedient und dem Willen des Unternehmers entsprochen; sie habe ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden können, die zu der Unternehmerfirma in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen; sie sei a150 in einer Weise verrichtet worden, daß sie einer Arbeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnele° Vor allem sei auch die weitere Voraussetzung des $ 537 Nr° lo RVO erfüllt gedaß der Kläger bei der Erfüllung seiner vertragliwesen, chen Aufgaben nicht im Rahmen eines eigenen Unternehmens tätig gewesen sei (BSG 5, 168 ff).: Unternehmerin sei insoweit nur die Fa° M. gewesen° Der Kläger habe im Zusammenwirken mit dem bediensteten Personal der Flugzeugwerke die Voraussetzungen für die bestmögliche Konstruktion der geplanten Hubschrauber schaffen sollen° Von diesem Erfolg der Leistungen sei sein eigenes wirtschaftliches Interesse nicht berührt worden; auch wenn sich das einzufliegende Modell ' nicht bewährte, habe dem Kläger die zugesicherte Prämie zugestanden, die übrigens auch nur ein Teil der vertraglich vereinbarten, monatlich zu zahlenden Vergütung gewesen sei" Bei seiner Beschäftigungsweise für die Fa° M" seien die Dienstleistungen nicht nach den Vorschriften über den Werkvertrag nach $@ 631 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beurteilen; sondern dem Betrieb der Flugzeugwerke LS° des 5 537 Nr" 10 RVG zuzurechnen.

    In der Sache selbst hat das LSG mit Recht die Voraussetzuné gen des Versicherungsschutzes nach @ 537 Nr° lo i.V"m° @ 537 Nr° 1 RVO aF bejaht, weil der bei der Fa" M.als Flugkapitän "und Hubschrauberexperte vertraglich verpflichtete Kläger bei der Durchführung der Testflüge wie ein auf Grund eines Dienstverhältnisses Beschäftigter tätig war° In dem angefochtenen Urteil ist unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht (BSG) für die Anwendung des 5 537 Nr° lo RVO aF entwickelten Grundsätze (vgl. BSG 5, 168 ff; SozR EVO 5 537 aF Bl Aa 15 Nr° 16) zutreffend ausgeführt, daß der Kläger mit seiner Tätigkeit als flugtechnischer Berater und Testpilot für die Fa° M. eine ernstliche Arbeit leistete, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, welche in einem dem allgemeinen ErwerbslEURben zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen.

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