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   BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72   

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BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72 (https://dejure.org/1973,6655)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1973 - 7 RAr 20/72 (https://dejure.org/1973,6655)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1973 - 7 RAr 20/72 (https://dejure.org/1973,6655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsgeld in besonderen Härtefällen für bestimmte Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus - Inhalt und Wesen eines Haushalts-Gesamtplans - Vorliegen einer Rechtsnorm oder einer Richtlinie - Rechtsgrundlage für die Abfindung von Härtefällen im Bergbau - Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56; 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).

    Eine gesetzliche Regelung ist nur bei Auferlegung von Belastungen für den einzelnen notwendig; für die Gewährung von Vergünstigungen durch die Verwaltung besteht der Gesetzesvorbehalt indessen nur dann, wenn die Zuwendungen in untrennbarer Wechselwirkung mit der Auferlegung von Belastungen stehen (BVerwG 6, 282, 287; 20, 101, 102; ferner Ossenbühl, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, S. 208 ff mit weiteren zahlreichen Nachweisen).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Zwar ist der Bundeshaushaltsplan ein Bestandteil des ihn feststellenden Haushaltsgesetzes und damit Gesetz im formellen Sinne (BVerfGE 20, 56, 92); jedoch kann eine mit der eigentlichen Funktion des Haushalts-Gesamtplanes und seiner Einzelpläne in keinem Zusammenhang stehende Aussage nicht als förmliche Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG angesehen werden.

    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56; 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).

  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69

    Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im

    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Da die Härte-RL weder Auftragsbestandteil eines Gesetzes (vgl. BSG 29, 41) noch einer ordnungsgemäß erlassenen und verkündeten Rechtsverordnung (vgl. BSG 34, 115) sind, nehmen sie auch nicht kraft Verweisung an der Normqualität eines solchen Gesetzes, insbesondere des KohleanpG, oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung teil (vgl. hierzu insbesondere BSG 34, 115, 117).

    Ob die als gesetzesergänzende Verwaltungsvorschriften zu qualifizierenden Härte-RL - schon im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG - mit einem Teil der neueren Rechtslehre (vgl. Ossenbühl aaO S. 502 ff, 510; Hans Klein, Festgabe für Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag, S. 163 ff, 175 ff) über den vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 17. März 1972 - 7 RAr 49/69 - (BSG 34, 115) angegebenen Rahmen hinaus in ihrer Wirkung wie Rechtsnormen zu behandeln sind (vgl. auch BVerfG 83 155, 168), deren Anwendung die Gerichte unbeschränkt nachprüfen können, oder ob das: Verwaltungshandeln im Rahmen der Härte-RL nur am Gebot der Gleichbehandlung aller Bürger und gleicher Sachverhalte (Art. 3 Abs. 1 GG) zu messen ist, kann dahinstehen.

  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Bei derartigen Leistungen sind die Gerichte grundsätzlich nicht befugt, selbst die Leistung zuzuerkennen, es sei denn, daß die Ablehnung der Leistung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt einen Ermessensmißbrauch der Verwaltungsbehörde darstellen würde (vgl. BSG 9, 232 ff).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62

    Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit der Gebührenforderungen von Architekten

    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56; 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66

    Die BVGVwV § 30 Nr 4 vom 1965-01-23 idF des 2. NOG-KOV mit ihren zum Teil

    Auszug aus BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
    Da die Härte-RL weder Auftragsbestandteil eines Gesetzes (vgl. BSG 29, 41) noch einer ordnungsgemäß erlassenen und verkündeten Rechtsverordnung (vgl. BSG 34, 115) sind, nehmen sie auch nicht kraft Verweisung an der Normqualität eines solchen Gesetzes, insbesondere des KohleanpG, oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung teil (vgl. hierzu insbesondere BSG 34, 115, 117).
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