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   BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82   

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BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82 (https://dejure.org/1983,18062)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1983 - 12 RK 75/82 (https://dejure.org/1983,18062)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 (https://dejure.org/1983,18062)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Soweit der erkennende Senat in dem Urteil vom 27. März 1980 - 12 RK 61/79 - hiervon abweichend ausgeführt hat, eine Rechtsbehelfsbelehrung, die entgegen dem Wortlaut des 5 8% SGG (Bekanntgabe) auf die "Zustellung" hinweise, sei unrichtig, wird hieran zumindest für den Fall nicht festgehalten, daß die Zustellung, wie hier, fehlerfrei erfolgt ist (in dem früheren Falle war der Bescheid fehlerhaft nicht dem Bevollmächtigten zugestellt worden).
  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 8/80
    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Demgemäß liegt dieser Fall auch anders als der, über den der Senat in dem vom LSG angeführten Urteil vom 17. März 1981 (12 RK 8/80) entschieden hat; in dieser Sache hatte der Senat die Notwendigkeit einer gesonderten (Ermessens-)Entscheidung des Versicherungsträgers nur für ein mit einer nachträglichen Änderung der Verhältnisse begründetes, rechtlich eigenständiges Verlangen auf Herabsetzung der Beitragsklasse von bindend festgestellten Nachentrichtungsbeiträgen bejaht.
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Soweit die Klägerin sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.9.1983 (12 RK 75/82) und vom 15.12.1983 (12 RK 22/82) beziehe, werde verkannt, dass sich die Rechtslage zwischenzeitlich grundlegend geändert habe, dies gelte auch für das Urteil des BSG vom 9.12.2008 (B 8/9b SO 13/07 R).

    Der Begriff der Bekanntgabe ist zumindest heute - rund 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des SGB X (vgl zur Rechtslage vorher Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, § 37 RdNr 6) - entgegen den von der Revision angeführten Urteilen (vgl nur BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 75/82 - RdNr 14) nicht mehr ungenau und missverständlich, wie seine obige Beschreibung und die angeführte Rechtsprechung und Literatur belegen.

    Aus den früheren, von der Revision angeführten Urteilen (BSG Urteil vom 27.3.1980 - 12 RK 61/79; BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 75/82; BSG Urteil vom 15.12.1983 - 12 RK 22/82; BSG Urteil vom 26.10.1989 - 12 RK 21/89 - SozR 1500 § 84 Nr. 6) kann für die heutige Rechtslage nichts Gegenteiliges abgeleitet werden, weil die einschlägigen Regelungen in § 87 SGG zwischenzeitlich, wie aufgezeigt, geändert wurden; der früher verwandte Begriff "Zustellung" kommt in ihnen heute nicht mehr vor.

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis -

    Entscheidet sich der Versicherungsträger freiwillig für den Weg der förmlichen Zustellung, ist es nicht nur folgerichtig, sondern sogar erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der Zustellung abgestellt und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe gewählt wird (BSG SozR 1500 § 84 Nr. 6 S 20; BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Zu einem derartigen Handeln ist der Versicherungsträger nur verpflichtet, wenn bei der Prüfung eines Antrages Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; Urteil des BSG vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -).
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 639/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9b SO 13/07 R) und Urteil vom 27. September 1983 (Az.: 12 RK 75/82) sei hinsichtlich des Beginns der Klagefrist bei förmlicher Zustellung auf diese abzustellen und entsprechend zu belehren.

    Diesbezüglich führte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 14 [vgl. auch DAngVers 1984, 148]; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 22/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff.) aus, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auf die Zustellung des Bescheides Bezug genommen wird, dann als richtig anzusehen ist, wenn eine Zustellung auch tatsächlich erfolgt.

    Stelle der Versicherungsträger, was in seinem Ermessen liege, auch da förmlich zu, wo die formlose Bekanntgabe, etwa in der Form eines einfachen Briefes, genügt hätte, sei es nicht nur folgerichtig, sondern erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der "Zustellung" für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist abgehoben und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe verwendet werde (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 614/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 27. September 1983 (Az.: 12 RK 75/82) und im Urteil vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9b SO 13/07 R) sei hinsichtlich des Beginns der Klagefrist bei förmlicher Zustellung auf diese abzustellen und entsprechend zu belehren.

    Diesbezüglich führte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 14 [vgl. auch DAngVers 1984, 148]; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 22/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff.) aus, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auf die Zustellung des Bescheides Bezug genommen wird, dann als richtig anzusehen ist, wenn eine Zustellung auch tatsächlich erfolgt.

    Stelle der Versicherungsträger, was in seinem Ermessen liege, auch da förmlich zu, wo die formlose Bekanntgabe, etwa in der Form eines einfachen Briefes, genügt hätte, sei es nicht nur folgerichtig, sondern erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der "Zustellung" für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist abgehoben und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe verwendet werde (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983, a. a. O.).

  • BSG, 15.06.2023 - B 9 SB 2/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    Dennoch ist er im Sozialverwaltungsrecht ein feststehender Rechtsbegriff, der jedenfalls heute nicht mehr ungenau oder missverständlich (so bereits BSG Urteil vom 9.4.2014 - B 14 AS 46/13 R - BSGE 115, 288 = SozR 4-1500 § 87 Nr. 2, RdNr 21; anders noch BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 75/82 - juris RdNr 14) , sondern in Rechtsprechung und Schrifttum geklärt ist.
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Vergleicht man seine Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (vgl § 37 SGB X), so kann man ihn sogar als mißverständlich bezeichnen (vgl dazu BSG SozR 1500 § 84 Nr. 6 S 20; BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -, Umdruck S 9).
  • BSG, 15.06.2023 - B 9 SB 3/22 R

    Ist ein Bescheid, welcher den Grad der Behinderung herabsetzt und die

    Dennoch ist er im Sozialverwaltungsrecht ein feststehender Rechtsbegriff, der jedenfalls heute nicht mehr ungenau oder missverständlich (so bereits BSG Urteil vom 9.4.2014 - B 14 AS 46/13 R - BSGE 115, 288 = SozR 4-1500 § 87 Nr. 2, RdNr 21; anders noch BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 75/82 - juris RdNr 14) , sondern in Rechtsprechung und Schrifttum geklärt ist.
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 638/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9b SO 13/07 R) und Urteil vom 27. September 1983 (Az.: 12 RK 75/82) sei hinsichtlich des Beginns der Klagefrist bei förmlicher Zustellung auf diese abzustellen und entsprechend zu belehren.

    Diesbezüglich führte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 14 [vgl. auch DAngVers 1984, 148]; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 22/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff.) aus, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auf die Zustellung des Bescheides Bezug genommen wird, dann als richtig anzusehen ist, wenn eine Zustellung auch tatsächlich erfolgt.

    Stelle der Versicherungsträger, was in seinem Ermessen liege, auch da förmlich zu, wo die formlose Bekanntgabe, etwa in der Form eines einfachen Briefes, genügt hätte, sei es nicht nur folgerichtig, sondern erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der "Zustellung" für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist abgehoben und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe verwendet werde (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 640/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 9. Dezember 2008 (Az.: B 8/9b SO 13/07 R) und Urteil vom 27. September 1983 (Az.: 12 RK 75/82) sei hinsichtlich des Beginns der Klagefrist bei förmlicher Zustellung auf diese abzustellen und entsprechend zu belehren.

    Diesbezüglich führte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 14 [vgl. auch DAngVers 1984, 148]; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 22/82 - JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff.) aus, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auf die Zustellung des Bescheides Bezug genommen wird, dann als richtig anzusehen ist, wenn eine Zustellung auch tatsächlich erfolgt.

    Stelle der Versicherungsträger, was in seinem Ermessen liege, auch da förmlich zu, wo die formlose Bekanntgabe, etwa in der Form eines einfachen Briefes, genügt hätte, sei es nicht nur folgerichtig, sondern erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der "Zustellung" für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist abgehoben und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe verwendet werde (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1983, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 615/12
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3573/10

    Anwendung der Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X bei förmlicher Zustellung

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 21/89

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, Mangel der Zustellung

  • BSG, 15.06.2023 - B 9 V 37/22 B
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 2 R 556/10

    Bekanntgabe von Widerspruchsbescheiden; Klageerhebung innerhalb eines Monats;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 V 1/00

    Auslegung eines Antrags auf Neufeststellung der Versorgungsrente infolge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

  • SG Darmstadt, 14.08.2017 - S 9 AS 201/13
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 22/82
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 76/82
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