Rechtsprechung
   BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7394
BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64 (https://dejure.org/1965,7394)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1965 - 7 RAr 73/64 (https://dejure.org/1965,7394)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1965 - 7 RAr 73/64 (https://dejure.org/1965,7394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umschulung - Versicherungsfreiheit für Umschüler - Anforderungen an den Ausbildungsvertrag - Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit bei Umschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.1957 - 7 RAr 40/57

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) - GE 5215, AN 1938, 311; GE 5333, AN 1940, 46; GE 5493, AN 1942, 544 -, der sich der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 29. November 1957 (BSG 6, 147, 151) angeschlossen hat, ist ein Lehrverhältnis dann als gegeben anzusehen, wenn die Beschäftigung hauptsächlich der Fachausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt.

    Diese Ansicht, die auch von den gewerberechtlichen Kommentatoren vertreten wird (vgl. Landmann/Rohmer, aaO So 259; Rohlfing/Kiskalt/Wolff, aaO S. 398; Rohlfing in Anm. zu AP 1951 Nr. 22 und BB aaO) hat der erkennende Senat gleichfalls in seiner Entscheidung vom 29. November 1957 (aaO) zu § 74 AVAVG aF geteilt.

    Daß der Erziehungszweck bei älteren Lehranfängern weitgehend hinter dem Ausbildungszweck des Lehrvertrages zurücktritt, wurde bereits in der Entscheidung vom 29. November 1957 (aaO S. 153) ausgesprochen (vgl. auch Hueck/Nipperdey, aaO So 737).

    Daher ist weder die Art. noch die Höhe der gewährten Vergütung für die Anerkennung oder Ablehnung eines Lehrverhältnisses von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. BSG, 29. November 1957, aaO S. 153; OVA Osnabrück in Breithaupt 1951, S. 1335, 1338; Krebs, aaO, § 63, Anm. 3; Schwindt, Komm. zur HwO, Vorbemerkung zu § 17 b, S. 91).

  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 80/58

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64
    Da dieses nach § 7 des Vertrages vom 2. Juni 1961 nur aus wichtigem Grund gelöst werden konnte, war der Beigeladene im Dezember 1961 nach § 63 Abs. 1 AVAVG arbeitslosenversicherungsfrei, wobei es unerheblich ist, ob für ihn Beiträge zu diesem Versicherungszweig entrichtet wurden oder nicht (BSG 13, 98, 101).
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

    Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines

    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 73/64
    Daher gibt dem Lehrverhältnis, wie es der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1963 (BSG 18, 246, 249) formuliert hat, nicht die Arbeit gegen Entgelt, sondern der Ausbildungszweck das Gepräge, "Umlerner" - auch "Umschüler" genannt - sind ältere Personen, die meist bereits für einen anderen Beruf ausgebildet sind und die aus irgendwelchen Gründen den Beruf wechseln müssen oder solche, die ihre Ausbildung erst verspätet beginnen können (BT II - 1953 - Drucks. 1274, S. 113; vgl. auch GE 3326, AN 1929, 23; GE 3758, AN 1930, 253; GE 5215, AN 1938, 311; GE 5493, AN 1942, 545; Bürgel in ErsK 1960, S. 57, 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht