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   BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87   

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BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87 (https://dejure.org/1987,20952)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 (https://dejure.org/1987,20952)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87 (https://dejure.org/1987,20952)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Die verrichtete Tätigkeit muß zudem ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden können, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses iS des 5 539 Abs. 1 Nr. 1 RVG ähnlich ist (s BSGE 5, 168, 173; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 475n bis 476e).
  • BSG, 12.02.1970 - 2 RU 51/67

    Nebentätigkeiten - Hausschlachter - Abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Denn insoweit mangelt es an einem Abhängigkeitsverhältnis des G. zu den Eheleuten W. Maßgeblich für das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses ist, ob der Beschäftigte einem nach Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht unterliegt (BSGE 31, 1, 3).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtungen reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmer- oder Unternehmerähnlich zu qualifizieren (BSGE 31, 275, 277; A2, 1, 4; BSG SozR 2200 5 539 Nr. 1U).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Es ist auch nicht erforderlich, daß der so Tätiggewordene alle sonstigen Merkmale erfüllt, die zum Begriff eines Unternehmers gehören, wie zB eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (vgl BSGE 42, 126, 128).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Hier wird dann dem Auftraggeber nicht die eigene Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, sondern ein Werk eigenverantwortlich hergestellt bzw ein konkreter Auftrag erledigt (s BSG vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - HVBG-Info 03/1988, 213) .

    Nach der erforderlichen Gesamtbetrachtung in einem größeren zeitlichen Zusammenhang ergibt sich somit eine Tätigkeit, die aufgrund der fehlenden auch nur ansatzweise vorhandenen Fremdbestimmtheit nicht arbeitnehmerähnlich war, sondern der Verletzte beabsichtigte, eigenverantwortlich ein eigenes Werk herzustellen (s BSG vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - HVBG-Info 03/1988, 213) .

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Für eine Unternehmerähnlichkeit spricht auch, wenn der Verletzte Tätigkeiten erbringt, die mit einem anderen Vertragstyp als mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis vergleichbar sind, zB mit einem Werkvertrag nach § 631 BGB oder bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung mit einem Auftrag mit Werkvertragscharakter (§ 662 BGB) , weil dann dem Auftraggeber nicht die eigene Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, sondern ein Werk eigenverantwortlich hergestellt bzw ein konkreter Auftrag erledigt wird (s BSG vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - HV-Info 3/1988, 213) .
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    In der Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 1987 (2 RU 9/87, USK 87140: Holzzaun-Erbauer) waren die entscheidenden Kriterien die freie planerische Gestaltung der Tätigkeit durch den Verletzten, der nicht seine Dienste als Beschäftigter zur Verfügung gestellt, sondern die Herstellung eines Werkes versprochen habe.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 U 379/99

    Kein UV-Schutz bei unternehmerähnlicher Tätigkeit (§ 539 Abs. 2 RVO)

    Ein Versicherungsschutz des Klägers nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO scheidet im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit (vgl Bundessozialgericht - BSG -, Urt v 27.10.1987, Az 2 RU 9/87) zwischen ihm und dem Zeugen B aus.

    In seinem Urteil vom 27.10.1987 (aaO) hat das BSG die zum Unfall führende Tätigkeit, das Errichten eines neuen Holzzaunes, als eher einem Auftrag (§ 662 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) mit Werkvertragscharakter als einer abhängigen Beschäftigung vergleichbar bezeichnet.

    Gegen Arbeitnehmerähnlichkeit spricht es bei einer solchen Sachlage, dass der Tätigwerdende über spezifische Fachkenntnisse verfügt und die Leitung über die Tätigkeit innehat oder diese sogar allein ausführt, ohne im wesentlichen Umfang Weisungen ausgesetzt zu sein (BSG, Urt v 27.10.1987, aaO; LSG Baden-Württemberg, Urt v 3.7.1997, aaO; LSG Baden-Württemberg, Urt v 22.4.1998, aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 24.6.1998, aaO).

    Dieser rechtlichen Beurteilung steht nicht entgegen, dass der Zeuge B das erforderliche Material besorgt und die Materialkosten getragen hat, da der Hersteller eines Werkes dem Auftraggeber regelmäßig die Materialkosten in Rechnung stellt (BSG, Urt v 27.10.1987, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21

    Wie-Beschäftigung - Abgrenzung Unternehmerähnlichkeit/Arbeitnehmerähnlichkeit -

    Hier wird dann dem Auftraggeber nicht die eigene Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, sondern ein Werk eigenverantwortlich hergestellt bzw. ein konkreter Auftrag erledigt (siehe BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87 -, Rn. 15, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für

    Eine Tätigkeit fällt nach der Rechtssprechung des BSG dann nicht unter den Schutz des § 539 Abs. 2 RVO, wenn der Verletzte als Unternehmer oder wie ein Unternehmer (unternehmerähnlich) tätig geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 = USK 87140; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 34.12).

    Allerdings müssen - ähnlich wie bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit im Sinne des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO, wo ebenfalls nicht alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen -, auch bei der unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale des Unternehmerbegriffs vorliegen (BSG a.a.O), wie z.B. eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG Urteil vom 27.10.1987 a.a.O).

    Unternehmerähnlich sind danach Tätigkeiten, die eher einem anderen Vertragstyp als mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis vergleichbar sind wie ein Auftrag nach § 662 BGB, ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB oder ein Werklieferungsvertrag nach § 651 BGB (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O.; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 34.14 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99

    Abgrenzung arbeitnehmerähnliche/unternehmerähnliche Tätigkeit;

    Eine solche Tätigkeit ist nämlich insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter als Unternehmer oder wie ein Unternehmer (unternehmerähnlich) tätig ist (vgl. BSG, Ur teil vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - m.w.N.; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Ebenso wie bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit i.S. des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO bzw. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht alle Merkmale eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses erfüllt zu sein brauchen, müssen aber auch bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale des Unternehmerbegriffs vorliegen (BSG a.a.O.; s.a. BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O.), wie z.B. eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. mit Hinweis auf BSGE 42, 126, 128).

    Sofern eine Vergütung nicht vereinbart oder sogar ausgeschlossen war, handelt es sich um die Besorgung eines Auftrags nach § 662 BGB mit Werkvertragscharakter (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 17 U 193/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls aufgrund einer Gasverpuffung i.R.d. Auswechslung

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter als Unternehmer oder wie ein Unternehmer (unternehmerähnlich) tätig ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - m.w.N.; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N).

    Ebenso wie bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit i.S.d. § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht alle Merkmale eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses erfüllt zu sein brauchen, müssen aber auch bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale des Unternehmerbegriffs vorliegen (BSG a.a.O.; s.a. BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O.), wie z.B. eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. mit Hinweis auf BSGE 42, 126, 128).

    Sofern eine Vergütung nicht vereinbart oder sogar ausgeschlossen war, handelt es sich um die Besorgung eines Auftrags nach § 662 BGB mit Werkvertragscharakter (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Hessen, 22.04.2008 - L 3 U 286/05
    Daran fehlt es, wenn eine objektiv arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auf einer Sonderbeziehung z.B. als Familienangehöriger, Nachbar, Freund, Vereinsmitglied beruht oder aber der Handelnde mit ihr im Wesentlichen allein eigene Angelegenheiten verfolgt, im Rahmen und im Interesse eines eigenen Unternehmens für dieses oder jedenfalls unternehmerähnlich, z.B. zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus einem selbstständigen Dienstvertrag (§ 611 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) oder einem Werkvertrag (§ 631 BGB) oder - bei Unentgeltlichkeit - aus einem übernommenen Auftrag (§ 662 BGB) mit Dienst- oder Werkvertragscharakter, tätig wird oder wenn - bei fehlendem rechtlichen Bindungswillen das gegenseitige Verhältnis nach dem Gesamtbild jedenfalls eher einem anderen Vertragstyp des BGB als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnelt (s. dazu BSG SozR § 539 RVO Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; BSG, Urteile vom 23. April 1987 - 2 RU 29/86 -, 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87 -, 26. November 1987 - 2 RU 34/86 -, 24. März 1998 - B 2 U 21/97 R -, 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - LSG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 3. April 2000 - L 7 U 379/99 - und 27. Oktober 1993 - L 3 U 37/93 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 1998 - L 17 U 48/98 - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 1998 - L 2 U 892/97 -).

    Nicht von Bedeutung ist auch, dass die Bauherren die Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellten und die Kosten dafür trugen, da auch ein Unternehmer bzw. der Hersteller eines Werkes dem Auftraggeber regelmäßig sämtliche Materialkosten in Rechnung stellt (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1997 - 2 RU 9/87 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. April 2000 - L 7 U 379/99 -).

    Dabei kann es auch an einer Risikotragung einschließlich der Haftung für Schlechtleistung völlig fehlen (BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87 - BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16), so dass es nicht von wesentlicher Bedeutung ist, dass hierzu Vereinbarungen zwischen Kläger und dem Zeugen offensichtlich nicht getroffen und auch nicht in Erwägung gezogen wurden, zumal der Kläger sich sicher war, immer eine perfekte Leistung abzuliefern.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 52/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Voraussetzungen für

    Eine unternehmerähnliche Tätigkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG insbesondere in Fällen der Besorgung eines Auftrages mit Werkvertragscharakter und einer unentgeltlichen Geschäftsbesorgung vor (BSG, Urteil vom 27.10.1987, Az. 2 RU 9/87; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1991, Az. L 3 U 173/90 = Breithaupt, 1992, S. 100, 101).

    Es ist auch nicht erforderlich, dass der so Tätiggewordene alle sonstigen Merkmale erfüllt, die zum Begriff des Unternehmers gehören, wie z. B. eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27.10.1987, Az. 2 RU 9/87).

  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2005 - L 6 U 3923/02

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Schneeräumdienst für

  • LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall im Zuge

  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 311/18

    Keine Wie-Beschäftigung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit

  • LSG Thüringen, 05.09.2019 - L 1 U 165/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2020 - L 3 U 4241/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21

    Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - L 15 U 23/18
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14

    Arbeitnehmer, Haftungsbeschränkung, Pferdeeinstellungsvertrag

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 23/87
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - L 4 U 164/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung:

  • BSG, 30.05.2008 - B 2 U 43/08 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2004 - L 17 U 266/03

    Erstattungsanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den gesetzlichen

  • SG Aachen, 11.01.2007 - S 9 (14) U 99/05

    Begriff des Beschäftigten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 14 U 8/11
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 40/88
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

  • SG Meiningen, 08.01.2018 - S 9 U 30/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2013 - L 14 U 118/09
  • SG Lüneburg, 04.06.2012 - S 3 U 22/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2007 - L 9 U 327/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 320/03
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