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   BSG, 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R   

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https://dejure.org/2004,25826
BSG, 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R (https://dejure.org/2004,25826)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R (https://dejure.org/2004,25826)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - B 2 U 23/04 R (https://dejure.org/2004,25826)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

    Auszug aus BSG, 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R
    Ein solcher vor Erlass des Urteils gestellter Zulassungsantrag beinhaltet jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gleichzeitig die Zustimmung zur späteren Einlegung der Sprungrevision durch den Rechtsmittelgegner (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 29; BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 7).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 39/92

    Sprungrevision - Rechtsmittelgegner

    Auszug aus BSG, 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R
    Ein solcher vor Erlass des Urteils gestellter Zulassungsantrag beinhaltet jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gleichzeitig die Zustimmung zur späteren Einlegung der Sprungrevision durch den Rechtsmittelgegner (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 29; BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 7).
  • BSG, 30.01.2017 - B 14 AS 26/16 R

    SGB-II -Leistungen; Sprungrevision; Zustimmung des Gegners; Vorlage der

    Das schließt es in der Regel aus, eine Erklärung zur Zulassung der Sprungrevision - jedenfalls sofern sie vor deren Zulassung abgegeben wurde - als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision auszulegen (BSG Urteil vom 3.6.1981 - 11 RA 4/81 - SozR 1500 § 161 Nr. 29 S 62 f; BSG Beschluss vom 3.11.1993 - 1 RK 39/92 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 7 S 14 f; BSG Beschluss vom 27.10.2004 - B 2 U 23/04 R - juris RdNr 2).
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