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   BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R   

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BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R (https://dejure.org/2022,29553)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R (https://dejure.org/2022,29553)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - B 10 EG 4/20 R (https://dejure.org/2022,29553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes; Abänderung eines bestandskräftigen Bescheides im Gerichtsverfahren ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens; Voraussetzungen des Elterngeldanspruchs; Einkommensberechnung im Rahmen der Berechnung des Elterngeldes; Anwendung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen Bescheides im Gerichtsverfahren ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens Voraussetzungen des Elterngeldanspruchs Einkommensberechnung im Rahmen der Berechnung des Elterngeldes Anwendung des ...

  • datenbank.nwb.de

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    S.M. ./. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Bezugszeitraum - Durchschnittsberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3188
  • NZS 2023, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Denn § 2 Abs. 1 und 3 BEEG stellen allein auf die Summe der positiven Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab, die die elterngeldberechtigte Person erhalten hat (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 38; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 29) .

    Dabei wird die Beklagte die Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers und deren Ausnahmen zu beachten haben (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 aaO, RdNr 28 ff).

    Danach ist auch in der Bezugszeit entscheidend, dass der Elterngeldberechtigte die tatsächliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt hat und er darüber bestimmen kann (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 37) .

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Die vom Senat diesbezüglich bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum entwickelten Grundsätze (vgl BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 19 ff) gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend.

    Denn die Fiktionen des § 38a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG und der LStR R 2015 39b.5 Abs. 4 Satz 1 enthalten keine abweichenden Vorgaben für das Elterngeldrecht zur zeitlichen Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt (BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 28 ff).

    Nach der gesetzgeberischen Abkehr vom modifizierten Zuflussprinzip (vgl BSG Urteil vom 27.6.2019 aaO RdNr 23) fehlt jedenfalls vor der hier noch nicht anwendbaren Einfügung des § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG mit Wirkung vom 29.5.2020 durch das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020 (BGBl I 1061) ein Anknüpfungspunkt im Gesetz, der für regelmäßige Gehaltszahlungen eine Ausnahme vom Erfordernis der Verfügungsmacht über die konkrete Einnahme zulässt.

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Für den Begriff des "Einkommens aus Erwerbstätigkeit" verweist § 2 Abs. 3 Satz 1 BEEG auf die Definition des § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG (vgl BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 18/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 23 RdNr 31), die am Ende ausdrücklich auch die Bezugszeit von Elterngeld einschließt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist § 2 Abs. 3 BEEG aus systematischen Gründen und wegen des Zwecks der Gewährung von Elterngeld als Einkommensersatz unanwendbar, wenn der Elterngeldberechtigte während des Anspruchszeitraums nur negative Einkünfte hat und ihm damit keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen (BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 18/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 23 RdNr 29 ff) .

    Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, soll einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten (BT-Drucks 16/1889 S 2, 15; vgl auch BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 18/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 23 RdNr 33) .

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Soweit das LSG dafür einen hinreichenden sachlichen Grund vermisst (vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 37), gilt Folgendes : In dem Umstand, dass die Berücksichtigung des Einkommens von dem Geburtstag des Kindes und dem Überweisungstag des Gehalts abhängt, liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zum diesbezüglichen Maßstab: BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 72 f, jeweils mwN) .

    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Elterngeldrechts einen weiten Gestaltungsspielraum und braucht nicht die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu wählen (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 30; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 78) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16

    Elterngeld - nichtselbstständige Tätigkeit - Einkünfte im Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Dem steht nicht entgegen, dass Gehaltsmonate und Lebensmonate des Kindes, für die monatsbezogen das Elterngeld festgesetzt wird (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) , im Bezugszeitraum regelmäßig auseinanderfallen, sofern das Kind nicht zufällig am ersten Tag des Monats geboren wurde, und es deshalb vom Zufall abhängt, ob der Gehaltszufluss während des Bezugszeitraums exakt in den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes erfolgt (vgl Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 35) .

    Soweit das LSG dafür einen hinreichenden sachlichen Grund vermisst (vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 37), gilt Folgendes : In dem Umstand, dass die Berücksichtigung des Einkommens von dem Geburtstag des Kindes und dem Überweisungstag des Gehalts abhängt, liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zum diesbezüglichen Maßstab: BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 72 f, jeweils mwN) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Denn § 2 Abs. 1 und 3 BEEG stellen allein auf die Summe der positiven Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab, die die elterngeldberechtigte Person erhalten hat (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 38; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 29) .

    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Elterngeldrechts einen weiten Gestaltungsspielraum und braucht nicht die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu wählen (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 30; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 78) .

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung umfasst § 8 Abs. 3 BEEG und der darauf gestützte Vorbehalt der Vorläufigkeit auch die Rechtsgrundlage für eine Abänderung der vorläufigen Bewilligung (vgl BSG Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 20; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14 ).

    Das BEEG schließt ansonsten auch höherverdienende Elterngeldberechtigte in Monaten ohne Einkommen nicht von der Gewährung des Elterngeld-Höchstbetrags aus (vgl zu § 1 Abs. 8 BEEG: BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29) .

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für Urlaubs- und Gleitzeitabbau angekündigte Vergütung statt als laufender Arbeitslohn als sonstiger Bezug zu bewerten ist, der dann gemäß § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG als Einnahme außer Betracht bleibt (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7, RdNr 20 ff) .

    Denn nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG sind solche Einnahmen nicht zu berücksichtigen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den allein maßgeblichen lohnsteuerlichen Vorgaben - hier insbesondere nach der Lohnsteuerrichtlinie (LStR) 2015 R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 8 - als sonstige Bezüge zu behandeln sind (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7, RdNr 20 ff) .

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Elterngeldrechts einen weiten Gestaltungsspielraum und braucht nicht die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu wählen (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 30; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 78) .
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R
    Soweit das LSG dafür einen hinreichenden sachlichen Grund vermisst (vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 37), gilt Folgendes : In dem Umstand, dass die Berücksichtigung des Einkommens von dem Geburtstag des Kindes und dem Überweisungstag des Gehalts abhängt, liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zum diesbezüglichen Maßstab: BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 72 f, jeweils mwN) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 SB 6/19 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Änderungsbescheid - Geltungsdatum vor

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Die nur vorläufige Bewilligung steht einer gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen (stRspr; zB BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R - juris RdNr 20, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .

    Zwar war die Beklagte grundsätzlich nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BEEG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 18.12.2014 (BGBl I 2325) befugt, die vorläufige Bewilligung durch Bescheid vom 27.12.2016 mit dem Änderungsbescheid vom 11.6.2018 teilweise aufzuheben (vgl BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R - juris RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) und nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I die Erstattung der (vermeintlich) entstandenen Überzahlung zu verlangen (stRspr; zB BSG, aaO, RdNr 55; BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 39 ff).

  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R

    Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit -

    Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung umfasst § 8 Abs. 3 BEEG und der darauf gestützte Vorbehalt der Vorläufigkeit auch die Rechtsgrundlage für eine Abänderung der vorläufigen Bewilligung (BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 35 RdNr 22 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 EG 1334/21

    Elterngeldberechnung - höheres Elterngeld bei rechtzeitigem Elterngeldwechsel vor

    Ausgeschlossen von der Anwendung des § 2 Abs. 3 BEEG sind damit lediglich negative Einkünfte (vgl BSG 13.12.2018, B 10 EG 9/17 R, Rn 29, juris; vgl auch Urteil des Senats vom 18.08.2020, L 11 EG 4175/19, BeckRS 2020, 25917 Rn 25: Nur Monate ohne Erwerbseinkommen sind aus der Berechnung des Durchschnittseinkommens im Bezugszeitraum vollständig auszuklammern; Revision anhängig unter B 10 EG 4/20 R).
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