Rechtsprechung
BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 12/13 R |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Krankenversicherung - ambulante Behandlung in Räumen des Krankenhauses durch zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt - unvorhergesehene Komplikationen mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus - keine einheitliche vollstationäre ...
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- IWW
- openjur.de
Krankenversicherung; ambulante Behandlung (hier: Chemotherapie) in Räumen des Krankenhauses durch zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt; unvorhergesehene Komplikationen mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus; keine ...
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - ambulante Behandlung in Räumen des Krankenhauses durch zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt - unvorhergesehene Komplikationen mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus - keine einheitliche vollstationäre ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 1 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 116 SGB 5, § 120 Abs 1 S 3 SGB 5, § 129a S 3 SGB 5
Krankenversicherung - ambulante Behandlung (hier: Chemotherapie) in Räumen des Krankenhauses durch zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt - unvorhergesehene Komplikationen mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus - keine ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Vergütung von Medikamenten aus einer Krankenhausapotheke; Keine einheitliche vollstationäre Krankenhausbehandlung bei ambulanter Chemotherapie mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus aufgrund unvorhergesehener Komplikationen
- medcontroller.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Vergütung von Medikamenten aus einer Krankenhausapotheke; Keine einheitliche vollstationäre Krankenhausbehandlung bei ambulanter Chemotherapie mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus aufgrund unvorhergesehener Komplikationen
- rechtsportal.de
SGB V § 116 ; SGB V § 129a; SGB V § 31
Anspruch auf Vergütung von Medikamenten aus einer Krankenhausapotheke; Keine einheitliche vollstationäre Krankenhausbehandlung bei ambulanter Chemotherapie mit anschließender stationärer Behandlung im gleichen Haus aufgrund unvorhergesehener Komplikationen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.12.2014)
Abrechnung war in Ordnung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 78 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Ambulante Behandlung bei anschließender stationärer Notfallaufnahme (Arzneikosten)
Besprechungen u.ä.
- medcontroller.de (Entscheidungsbesprechung)
Aus ambulant wird stationär
Verfahrensgang
- SG Speyer, 09.11.2012 - S 7 KR 511/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - L 5 KR 326/12
- BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 12/13 R
Papierfundstellen
- NZS 2015, 262
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz …
Etwas anderes soll nach einer Entscheidung des 3. Senats vom 27.11.2014 (B 3 KR 12/13 R - SozR 4-2500 § 129a Nr. 1) für den Fall gelten, dass nach einer sinnvollerweise ambulant begonnenen Chemotherapie, die ein ermächtigter Krankenhausarzt durchführt, unerwartet Komplikationen auftreten und eine Notaufnahme in das Krankenhaus erforderlich machen.Insofern unterscheidet sich die Behandlung in einer Notfallambulanz auch von der Fallgestaltung, die der og Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 27.11.2014 (B 3 KR 12/13 R - SozR 4-2500 § 129a Nr. 1) zugrunde lag, in der die durch einen ermächtigten Arzt ambulant durchgeführte Chemotherapie aufgrund unerwartet aufgetretener Komplikationen abgebrochen wurde, um daran anschließend eine stationäre Krankenhausbehandlung durchzuführen.
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 KR 2479/15
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vorstationäre Krankenhausbehandlung …
Die Krankenhausbehandlung wird nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB V (neben ambulanter Leistungserbringung nach § 115b SGB V) voll- und teilstationär sowie vor- und nachstationär erbracht (zum Leistungsumfang der Krankenhausbehandlung etwa BSG, Urteil vom 27.11.2014, - B 3 KR 12/13 R -, in juris). - LSG Sachsen, 30.05.2017 - L 1 KR 244/16
Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie
Gemäß § 129a Abs. 1 Satz 3 SGB V erfordert die Abgabe von Arzneimitteln zulasten einer Krankenkasse in diesen Fällen jedoch eine Vereinbarung gemäß § 129a Abs. 1 Satz 1 SGB V über den Abgabepreis und eine ärztliche Verordnung (BSG, Urteil vom 27. November 2014 - B 3 KR 12/13 R - juris Rn. 16). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 24 KA 25/17
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Vergütung ambulanter …
Im Urteil vom 27. November 2014 - B 3 KR 12/13 R - hatte sich der 3. Senat des BSG mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, bei dem anlässlich einer ambulante Chemotherapie, die durch einen ermächtigten Krankenhausarzt im Krankenhaus durchgeführt wurde, aufgrund von Komplikationen das Notfallteam des Krankenhauses gerufen werden musste und die Patientin stationär bis zum nächsten Tag aufgenommen wurde. - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - L 16 KR 820/12
Streit über die Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten
Der Kläger verfolgt den geltend gemachten Vergütungsanspruch gegen die Beklagte zu Recht mit der (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG; denn es handelt sich bei der Zahlungsklage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse um einen sog. Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl. zuletzt zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung BSG, Urteil vom 27.11.2014 - B 3 KR 12/13 R = SozR 4-2500 § 129a Nr. 1, Rn. 11; BSG…, Urteil vom 17.12.2013 - B 1 KR 52/12 R = BSGE 115, 87-95, Rn. = SozR 4-2500 § 109 Nr. 36, Rn. 8).
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