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   BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B   

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BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B (https://dejure.org/2013,1872)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B (https://dejure.org/2013,1872)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - B 12 KR 21/12 B (https://dejure.org/2013,1872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung durch Berufungsgericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung durch Berufungsgericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in einem höchstrichterlichen Urteil enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .

    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels müssen die den Verfahrensmangel vermeintlich begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BSG, 27.08.2012 - B 12 R 4/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Hier kommt es dann in der Regel (lediglich) auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt - eine bestimmte Berufsgruppe oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld - an, was die Klärungsbedürftigkeit nicht zu begründen vermag (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22; BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B) .
  • BSG, 18.07.2011 - B 14 AS 86/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - Abweichung von

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Wird im Zuge der Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses (§ 112 Abs. 2 S 2 und Abs. 4 SGG) mit den Beteiligten ein Rechtsgespräch geführt, sind dies keine Festlegungen, auf die sich die Beteiligten bei ihrer weiteren Prozessführung einstellen können (BSG SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 RdNr 8; BSG Beschluss vom 18.7.2011 - B 14 AS 86/11 B) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Den aus § 160a Abs. 2 S 3 SGG abzuleitenden Darlegungserfordernissen genügt die Begründung jedenfalls vor allem deshalb nicht, weil sich das Berufungsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung im vorliegenden Einzelfall, wonach bei der Beurteilung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung des Beigeladenen zu 1. die für eine Beschäftigung sprechenden Indizien überwiegen, ausdrücklich auf die auf Seite 17 f des angegriffenen Urteils genannte ständige Rechtsprechung des BSG, darunter auch das Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Die Beiträge Beilage 2008, 333 = USK 2008-45) , berufen hat und das LSG an keiner Stelle seines Urteils zu erkennen gegeben hat, von den Rechtssätzen der BSG-Rechtsprechung abweichen oder abweichende eigene Rechtssätze aufstellen zu wollen.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 135/04 B

    Bezeichnung der Nichtzulassungsbeschwerde, wesentliche Änderung der Prozesslage

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Wird im Zuge der Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses (§ 112 Abs. 2 S 2 und Abs. 4 SGG) mit den Beteiligten ein Rechtsgespräch geführt, sind dies keine Festlegungen, auf die sich die Beteiligten bei ihrer weiteren Prozessführung einstellen können (BSG SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 RdNr 8; BSG Beschluss vom 18.7.2011 - B 14 AS 86/11 B) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

    Denn die Beigeladene zu 4. versäumt es, sich mit der umfangreichen und teilweise auch vom LSG in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung des BSG zu den Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit und zur diesbezüglichen Abwägungsentscheidung auseinanderzusetzen und diese daraufhin zu untersuchen, ob sich aus dieser Rechtsprechung bereits genügend Anhaltspunkte für die Beantwortung der genannten Frage ergeben bzw inwieweit dies nicht der Fall ist (vgl zu diesem Darlegungserfordernis im Rahmen einer Grundsatzrüge allgemein zB BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 10) .
  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters

    Auch das LSG Baden-Württemberg habe in einem Sachverhalt, der die Tätigkeit eines EDV-Systemingenieurs betroffen habe, dessen abhängige Beschäftigung bejaht, weil der Vertragsgegenstand und die geschuldete Leistung derart unbestimmt gewesen seien ("Beratung und Unterstützung im Storagemanagement des Kunden"), dass sie erst durch weitere Vorgaben der dortigen Klägerin oder eine Eingliederung in den Projektbetrieb der dortigen Klägerin konkretisiert worden seien (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - juris Rn. 5, 59; inzwischen rechtskräftig, siehe insoweit Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28. Januar 2013 - B 12 KR 21/12 B - juris).
  • BSG, 13.06.2017 - B 12 KR 10/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Divergenzrüge; Begriff der

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 9; Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16) genügt zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht allein die Behauptung, das BSG habe im Zusammenhang mit der streitentscheidenden Norm noch nicht zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug) entschieden, es gebe insoweit differenzierende Entscheidungen der Instanzgerichte und die Klärung dieser Frage sei von allgemeinem Interesse.
  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 30/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 29/14 B - v. 27.02.2015

    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 17.02.2016 - B 12 R 15/15 B
    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 29/14 B

    Sozialversicherungspflicht

    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 13.10.2015 - B 12 R 14/15 B
    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 13.10.2015 - B 12 R 13/15 B
    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 32/14 B

    Gesetzliche Versicherungspflicht

    In einem solchen Fall wäre jedoch darzulegen, dass sich der Rechtssatz nicht erst nachträglich logisch induktiv aus der Urteilsbegründung ableiten lässt, sondern dass sich aus den Ausführungen des Berufungsurteils unzweifelhaft die Deduktion des gefundenen Ergebnisses aus dem sich aus der Entscheidung selbst schlüssig ergebenden Rechtssatz, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte, erkennen lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 22.05.2015 - B 12 KR 23/14 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Höchstrichterliche

    Denn die Klägerin versäumt es, sich mit der umfangreichen und teilweise auch vom LSG in der angefochtenen Entscheidung sowie in der Beschwerdebegründung von ihr selbst zitierten bzw in Bezug genommenen Rechtsprechung des BSG zu den Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit und zur diesbezüglich nötigen Abwägungsentscheidung auseinanderzusetzen und diese im Rahmen ihrer Grundsatzrüge daraufhin zu untersuchen, ob sich aus dieser Rechtsprechung bereits genügend Anhaltspunkte für die Beantwortung der genannten Fragen ergeben bzw inwieweit dies nicht der Fall ist (vgl zu diesem Darlegungserfordernis allgemein BSG Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 08.02.2016 - B 12 R 34/14 B
  • BSG, 04.05.2015 - B 12 R 8/14 B

    Beschäftigteneigenschaft von Yoga- und Gymnastiklehrern

  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 31/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 29/14 B - v. 27.02.2015

  • BSG, 17.10.2019 - B 14 AS 309/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 26.02.2015 - B 12 R 38/14 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BSG, 23.08.2013 - B 1 KR 117/12 B
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