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BSG, 28.02.1964 - 2 RU 244/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BSGE 20, 223
- NJW 1964, 1293
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
Auszug aus BSG, 28.02.1964 - 2 RU 244/62
Das LSG hat mit Recht auch keinen Grund für die dücknahme des fraglichen Bescheides darin gesehen9 daß die unzutreffende Rentenberechnung etwa auf einem Schreib- oder Rechenfehler oder einer ähnlichen offenbären Unrichtigkeit beruheo ds konnte hierbei unentechieden bleiben, ob die Berichtigungsmöglichkeit i"s" des @ 138"569 nicht nur auf Urteile beechrdnkt, sondern auch für bindende Verwaltungsakte gegeben let (Vgl" BSG 15, 96 ff); denn jedenfalle liegt nach den von" der Revision nieht angegriffenen tatsäöhlichen Feststellungen des engefochtenen Urteile (@ 163 ddd) eine solche Unrichtigkeit nicht vera Das LSG hat allerdings nicht im einzelnen klargcetellt, wie es bei der dentenumstellung nach dem Neu-$ berechnungsG UV zu der BerücksiChtigung des Vergleichs-JAV und nicht des heranzuziehenden alten JAV gekommenkwaro Nach, den Unterlagen ist jedoch kein zwingender Anhalt dafür ; ersichtlich" daß etwa einaZahl nur falsch abgelesen werden sei oder der Fehler sich durch irgendeine Gedankenlosigkeit ein} geechlichen habe° Der erkennende Senat ist der Ansicht9 daß die Annahme des LSG, der Fehler beruhe auf einer unrichtigeh tatsächlichen Feststellung irrtümlichen.
- BSG, 31.03.1976 - 2 RU 193/74 1962 (BSG 18, 84, 89) näher dargelegt hat, auch nach dem Inkrafttreten des SGG eine der materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen wesensverwandte Bestandskraft - eine "endgültige Vlâ- rkung"- zu (vgl. auch BSG 20, 223, 224).
- BSG, 28.04.1965 - 5 RKn 50/63
Bergmannsrente - Knappschaftliche Altersvorsorge - Anrechnung freiwilliger …
Der Kläger hätte die Vorschußleistungen nur dann nicht zu Unrecht erhalten, wenn sie ihm durch einen im Sinne von § 77 SGG bindend gewordenen Bescheid der Beklagten gewährt worden wären (vgl. BSG 20, 223, 225 und die dort angegebene Literatur). - BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61 Bindungswirkung (@ 77 SGG, vgl. BSG 20, 223) steht so- mit der Geltendmachung des RückforderungsanSpruchs nichts entgegen.
- BSG, 24.06.1981 - 2 RU 9/80 Der Revision ist zunächst darin grundsätzlich zuzustimmen, daß ein im förmlichen Feststellungsverfahren ergangener Bescheid - wie hier der Bescheid vom 24. Oktober 1973 - über die (Wieder=)Gewährung von Verletztenrente verbindlich wird, wenn der gegebene Rechtsbehelf nicht eingelegt oder wirksam zurückgenommen wird (@ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-); er erhält damit eine "endgültige Wirkung" (vgl hierzu zB BSGE 20, 223, 224).
- BSG, 09.12.1964 - 2 RU 117/61
Rückforderungsanspruch eines Unfallversicherungsträgers für gewährte …
Der Kläger hat die angeführten Sachleistungen erhalten, noch bevor die Beklagte durch Verwaltungsakt zur Frage ihrer Entschädigungspflicht für den Unfall vom 7. Mai 1958 Stellung genommen hatte; unter dem Gesichtspunkt der Bindungswirkung (§ 77 SGG, vgl. BSG 20, 223) steht somit der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs nichts entgegen.