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   BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B   

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BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B (https://dejure.org/2022,15591)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B (https://dejure.org/2022,15591)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 14 AS 157/21 B (https://dejure.org/2022,15591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufgehobene Rentenversicherungspflicht von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Aufgehobene Rentenversicherungspflicht von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.02.2020 - B 14 AS 181/19 B

    Aufgehobene Rentenversicherungspflicht von Leistungsbeziehern nach dem SGB II ;

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Macht die Nichtzulassungsbeschwerde einen Verfassungsverstoß geltend, muss sie - wie schon in dem Beschluss des Senats vom 25.2.2020 (B 14 AS 181/19 B) zur Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassungsentscheidung im Urteil des Sächsischen LSG vom 17.3.2021 ausgeführt - unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG im Einzelnen darlegen, welchen gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen zukommen und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll.

    Als grundsätzlich klärungsbedürftig erachtet der Kläger erneut die schon im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 14 AS 181/19 B formulierten Fragen:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 25.2.2020 (B 14 AS 181/19 B) ausgeführt:.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    "Soweit der Kläger wegen der als (1) formulierten Rechtsfrage geltend macht, (a) der allgemeine Gleichheitssatz sei verletzt, weil Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld (vgl § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI idF durch das Dritte und Vierte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. und 24.12.2003, BGBl I 2848, 2954 ) oder von Pflegeunterstützungsgeld aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung (vgl § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI idF durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014, BGBl I 2462) , wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert seien und demgegenüber auch der Bezug von Alg II faktisch Lohnersatzfunktion habe, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG , die dem Alg II eine solche Funktion gerade nicht beimisst (vgl BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 33 mwN) , während sie den in § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI genannten Leistungen zukommt.

    Mit der nunmehrigen Nichtzulassungsbeschwerde gibt der Kläger zwar eine Passage des Urteils des BSG vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 33 mwN) wieder und macht geltend, es komme ihm darauf an zu betonen, dass Alg II vom betroffenen Personenkreis faktisch als Lohnersatzleistung empfunden werde, insbesondere wenn sie aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhielten.

  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Indes bezeichnet dieses Vorbringen keinen Verfahrensmangel, weil mit dem Erlass des Urteils die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim LSG endet und daher ein Urteil des LSG mit den Unterschriften der drei Berufsrichter dem Gesetz entspricht (vgl schon BSG vom 22.4.1955 - GS 1/55 - BSGE 1, 1 ) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Dazu ist eine substantielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen ebenso erforderlich wie die Darlegung, dass sich aus diesen keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8) .
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Indes setzt sich der Kläger nicht mit der Rechtsprechung des BSG auseinander, nach der ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht kommt, wenn ein seiner Art oder Höhe nach auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig erfasst wird und sich der Regelbedarf (deshalb) als unzureichend erweist ( BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 13/18 R - BSGE 128, 114 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 31, RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Hierfür ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § Nr. 16) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Dabei ist aufzuzeigen, dass und inwieweit der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (stRspr; vgl nur BSG vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - RdNr 7 mwN; BSG vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - RdNr 6) .
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B
    Dabei ist aufzuzeigen, dass und inwieweit der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (stRspr; vgl nur BSG vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - RdNr 7 mwN; BSG vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - RdNr 6) .
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