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   BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R   

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BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R (https://dejure.org/2019,7940)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R (https://dejure.org/2019,7940)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2019 - B 10 EG 6/18 R (https://dejure.org/2019,7940)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige Tätigkeit - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb - letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum - keine ungeschriebene Ausnahme - Wechsel des Bemessungszeitraums wegen vorzeitiger ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 BEEG vom 27.01.2015, § 4 Abs 4 S 2 BEEG, § 2b Abs 2 S 1 BEEG, § 2 Abs 4 S 1 BEEG, Art 3 Abs 1 GG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige Tätigkeit - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb - letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum - Ungleichbehandlung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige Tätigkeit - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb - letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum - keine ungeschriebene Ausnahme - Wechsel des Bemessungszeitraums wegen vorzeitiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bemessung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige Tätigkeit - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb - letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum - Ungleichbehandlung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    D. F. ./. Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Elterngeld, Erziehungsgeld

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Elterngeld
    Änderung des BEEG für Geburten ab 1.1.2013
    Mischeinkommen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 556
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zulässigerweise mit einer auf den Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 SGG gerichteten kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage für den Zeitraum 1. bis 12. Lebensmonat des A auf Gewährung höheren Elterngelds und für den Zeitraum 13. und 14. Lebensmonat des A auf Bewilligung von Elterngeld (§ 54 Abs. 1 S 1 und Abs. 4, § 56 SGG; vgl hierzu Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 14 mwN) .

    Die Regelung lässt auf ihrer Rechtsfolgenseite keinen Raum dafür, den Bemessungszeitraum für das Elterngeld des Klägers auf den Zwölfmonatszeitraum vor dem Geburtsmonat des A zu verschieben (vgl Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23) .

    Der Prüfungsaufwand, der aufgrund des von der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) zu der Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 8 und 9 BEEG angenommenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Zwölfmonats- und steuerlichen Veranlagungszeitraum entstanden war, sollte entfallen (Beschlussempfehlung und Bericht des 13. Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zum Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 15 f, 20 f; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 25) .

    Der Wortlaut lässt sich nicht im Wege der vom Kläger bevorzugten Auslegung einschränken, weil dies dem aus den vorgenannten Gesetzesmaterialien eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers widerspricht (vgl Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 26 mwN).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21.6.2016 (B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1) zu § 2b Abs. 3 BEEG entschieden.

    Dies würde den vom Gesetzgeber angestrebten, legitimen Rationalisierungs- und Vereinfachungseffekt zugunsten von Verwaltung und Elterngeldberechtigten weitgehend aufheben (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 24; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 32) .

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Der Senat hat bereits zu § 2b Abs. 3 BEEG entschieden, dass von dem Begriff "Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" auch negative Einkommensbeträge erfasst werden (Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 - 37) .

    Unabhängig davon, dass der Kläger keinen entsprechenden Antrag gestellt hat (vgl zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 40) , erfüllt er nach den Feststellungen des LSG die Voraussetzungen des § 2b Abs. 2 S 2 iVm Abs. 1 S 2 Nr. 1 bis 4 BEEG für eine Verschiebung des Bemessungszeitraums auch ansonsten nicht.

    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (stRspr, zB BVerfG Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 - Juris RdNr 15; Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34, jeweils mwN).

    Zudem können Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von den Berechtigten regelmäßig leichter beeinflusst werden (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 37) .

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Dies würde den vom Gesetzgeber angestrebten, legitimen Rationalisierungs- und Vereinfachungseffekt zugunsten von Verwaltung und Elterngeldberechtigten weitgehend aufheben (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 2 RdNr 24; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 32) .

    Soweit der Kläger sich für seine Rechtsansicht auf das vorgenannte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen beruft, sei zudem darauf hingewiesen, dass dieses Urteil Gegenstand der Senatsentscheidung vom 27.10.2016 (aaO) war und der Senat diesen Ansatz dort aus den vorgenannten Gründen bereits verworfen und in der Folge das LSG-Urteil aufgehoben hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Diese klare gesetzgeberische Absicht, die sich unmissverständlich im Gesetzeswortlaut niedergeschlagen hat, schließt die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.2.2015 (L 2 EG 4/14) vertretene teleologische Reduktion des § 2b Abs. 2 BEEG aus .

    Würde der Gesetzgeber die Behandlung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit an die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte - wie etwa die vom Kläger unter Berufung auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.2.2015 (L 2 EG 4/14) genannte 20-Prozent-Grenze - knüpfen und Ausnahmen in Härtefällen zulassen, würde dies häufig aufwändige Vergleichsberechnungen der Elterngeldbehörden erfordern.

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (stRspr, zB BVerfG Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 - Juris RdNr 15; Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 34, jeweils mwN).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Der Prüfungsaufwand, der aufgrund des von der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) zu der Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 8 und 9 BEEG angenommenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Zwölfmonats- und steuerlichen Veranlagungszeitraum entstanden war, sollte entfallen (Beschlussempfehlung und Bericht des 13. Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zum Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 15 f, 20 f; Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 25) .
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang des § 2b Abs. 2 BEEG sprechen nicht gegen eine uneingeschränkte, wortlautgetreue Anwendung, wie eine teleologische Reduktion es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 27 f mwN) erfordern würde, sondern bestätigen vielmehr das Ergebnis der Wortlautauslegung.
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Allerdings hätte das LSG über den Bescheid vom 22.1.2018 nicht auf Berufung, sondern erstinstanzlich "auf Klage" entscheiden müssen (vgl stRspr, zB BSG Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 85/09 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 5 RdNr 36) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R

    Elterngeld - Ermittlung des relevanten Einkommens - Einnahmen aus geringfügiger

    Auszug aus BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R
    Denn der Bescheid vom 22.1.2018 hat als endgültiger Verwaltungsakt die vorläufige Festsetzung des Elterngeld Plus für den 15. bis 18. Lebensmonat des A im Ausgangsbescheid vom 14.6.2016 insoweit ersetzt und zu deren Erledigung geführt (§ 39 Abs. 2 SGB X) , ohne dass es einer gesonderten Aufhebung bedarf (vgl Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 11) .
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 1/22 R

    Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    Das LSG hätte darüber allerdings nicht zweitinstanzlich auf Berufung, sondern erstinstanzlich "auf Klage" entscheiden müssen (vgl zB BSG Beschluss vom 6.6.2023 - B 12 KR 45/22 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 44) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Deshalb kann dahinstehen, ob dieses Ergebnis, wie im angegriffenen Berufungsurteil ausgeführt, auch aufgrund einer am allgemeinen Gleichheitssatz oder einem der speziellen Benachteiligungsverbote des Art. 3 GG orientierten Auslegung geboten ist (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.4.2023 - L 4 EG 8/20 - juris RdNr 28) oder die an den Entgeltfortzahlungsanspruch anknüpfende Differenzierung angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Elterngelds (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 25 ff) noch durch ausreichend gewichtige Gründe zu rechtfertigen wäre (so SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5).
  • BSG, 13.12.2023 - B 4 AS 188/22 BH

    Antag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Denn insofern könnte selbst die Durchführung eines Revisionsverfahrens allenfalls zu einer Klarstellung des Tenors führen (vgl BSG vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 44) , die für den Kläger nicht günstiger wäre und von ihm daher mangels Rechtsschutzbedürfnis auch nicht erstrebt werden könnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 EG 543/22

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - letzter steuerlicher Veranlagungszeitraum

    Nachdem die Klägerin allein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hatte, findet zwingend die Regelung des § 2b Abs. 2 BEEG Anwendung (zB BSG 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 5).

    § 2b Abs. 2 Satz 1 BEEG verpflichtet die Elterngeldbehörde in gebundener Entscheidung bei der Berechnung des Elterngelds als Bemessungszeitraum den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde zu legen, wenn der Elterngeldberechtigte allein Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat; als einzige Ausnahme von dieser Regel ermöglicht § 2b Abs. 2 Satz 2 BEEG, den Bemessungszeitraum auf Antrag noch weiter in die Vergangenheit auf den vorangegangenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zu verschieben (BSG 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 5).

    Die von dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 10.09.2012, BGBl I 1878) neu geschaffene Vorschrift des § 2b Abs. 2 BEEG zielt ausdrücklich auf eine grundlegende Verwaltungsvereinfachung ab (vgl BT-Drucks 17/1221 S 1) und sorgt dafür, dass der Nachweis des Bemessungseinkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit möglichst allein anhand des Einkommensteuerbescheids erfolgt (BSG 28.03.2019, B 10 EG 6/18 R, SozR 4-7837 § 2b Nr. 5).

  • BSG, 13.08.2019 - B 10 EG 8/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Das Gesetz greift also selbst in den dort genannten Ausnahmekonstellationen bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes nicht auf den Zwölfmonatszeitraum vor dem Geburtsmonat zurück (vgl Senatsurteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 vorgesehen - Juris RdNr 21; s auch Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23 ff und Senatsbeschluss vom 24.4.2019 - B 10 EG 2/19 B - Juris RdNr 8, jeweils zu § 2b Abs. 3 BEEG) , den die Klägerin in ihrem Fall für den richtigen Bemessungszeitraum hält.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum nach § 2b Abs. 2 S 1 BEEG gar keine oder nur negative Einkünfte erzielt hat (vgl Senatsurteil vom 28.3.2019, aaO Juris RdNr 19; Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R- BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 ff; Senatsbeschluss vom 24.4.2019 aaO) .

  • BSG, 16.11.2020 - B 10 EG 7/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld unter Zugrundelegung eines anderen

    Das Gesetz greift also selbst in den dort genannten Ausnahmekonstellationen bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes nicht auf den Zwölfmonatszeitraum vor dem Geburtsmonat zurück (vgl Senatsurteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 21; s auch Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 23 ff und Senatsbeschluss vom 24.4.2019 - B 10 EG 2/19 B - juris RdNr 8, jeweils zu § 2b Abs. 3 BEEG) , den die Klägerin in ihrem Fall für den richtigen Bemessungszeitraum hält.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Elterngeldberechtigte aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum nach § 2b Abs. 2 Satz 1 BEEG gar keine oder nur negative Einkünfte erzielt hat (vgl Senatsurteil vom 28.3.2019, aaO RdNr 19; Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 ff; Senatsbeschluss vom 24.4.2019, aaO) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - L 2 EG 3/21

    Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonusmonate - Arbeitszeitkorridor -

    Der Gesetzgeber darf insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 6/18 R - juris Rn. 29).
  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass sich der Senat bereits zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Einkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes (Mischeinkünfte) und damit zu dem mit ihrer Fragestellung problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG geäußert hat (vgl insgesamt hierzu: Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 19; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 23 - 37).
  • BSG, 10.09.2021 - B 10 EG 3/21 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld Grundsatzrüge im

    Der Senat hat sich bereits mehrfach zum maßgeblichen Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung bei Elterngeldberechtigten mit Einkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes (Mischeinkünfte) und damit zu dem von der Klägerin in der Beschwerdebegründung - zumindest sinngemäß - problematisierten Anwendungsbereich des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG geäußert (vgl insgesamt hierzu: Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 19; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3, RdNr 23 ff) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2021 - L 2 EG 1/21

    Elterngeld Plus nach dem 14. Lebensmonat - durchgehender Bezug ab dem 15.

    Er darf insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 6/18 R - juris Rn. 29).
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 3/19
  • BSG, 04.11.2020 - B 10 EG 4/20 B

    Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung eines anderen Bemessungszeitraumes

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 1234/20
  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 4/19
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