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   BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74   

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BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74 (https://dejure.org/1977,5269)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1977 - 2 RU 259/74 (https://dejure.org/1977,5269)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1977 - 2 RU 259/74 (https://dejure.org/1977,5269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständiger Versicherungsträger - Feuerwehrmann - Unfall bei Feuerlöscharbeiten - Landwirtschaftlicher Betrieb

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74
    In einem solchen Fall, in dem die Tätigkeit, bei der sich ein Unfall ereignet, für mehrere Unternehmen oder Tätigkeiten stattgefunden hat, bei denen bei verschiedenen Versicherungsträgern Versicherungsschutz besteht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dem Verletzten gegenüber immer nur ein einziger Unfallversicherungsträger zur Leistung verpflichtet, da aufgrund desselben Tatbestandes grundsätzlich nicht mehrere Versicherungsverhältnisse nebeneinander bestehen können (vgl BSGE 5, 168, 175; 12, 65, 68; 24, 216, 218; 27, 255, 256; SozR 2200 $ 671 Nr. 1; s. auch Brackmann, aaO, 8.500b; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicheruhg, 5. Aufl, Anm 2 zu 5 648).
  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 198/57
    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74
    In einem solchen Fall, in dem die Tätigkeit, bei der sich ein Unfall ereignet, für mehrere Unternehmen oder Tätigkeiten stattgefunden hat, bei denen bei verschiedenen Versicherungsträgern Versicherungsschutz besteht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dem Verletzten gegenüber immer nur ein einziger Unfallversicherungsträger zur Leistung verpflichtet, da aufgrund desselben Tatbestandes grundsätzlich nicht mehrere Versicherungsverhältnisse nebeneinander bestehen können (vgl BSGE 5, 168, 175; 12, 65, 68; 24, 216, 218; 27, 255, 256; SozR 2200 $ 671 Nr. 1; s. auch Brackmann, aaO, 8.500b; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicheruhg, 5. Aufl, Anm 2 zu 5 648).
  • BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63

    Verteilung der Entschädigungslast - Tätigkeiten für mehrere Unternehmen -

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74
    In einem solchen Fall, in dem die Tätigkeit, bei der sich ein Unfall ereignet, für mehrere Unternehmen oder Tätigkeiten stattgefunden hat, bei denen bei verschiedenen Versicherungsträgern Versicherungsschutz besteht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dem Verletzten gegenüber immer nur ein einziger Unfallversicherungsträger zur Leistung verpflichtet, da aufgrund desselben Tatbestandes grundsätzlich nicht mehrere Versicherungsverhältnisse nebeneinander bestehen können (vgl BSGE 5, 168, 175; 12, 65, 68; 24, 216, 218; 27, 255, 256; SozR 2200 $ 671 Nr. 1; s. auch Brackmann, aaO, 8.500b; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicheruhg, 5. Aufl, Anm 2 zu 5 648).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG), auf die sich das LSG gestützt habe (SozR 2200 § 539 Nr. 34 und SozR 2200 § 550 Nr. 68), gäben für den vorliegenden Rechtsstreit nichts her, weil die den entschiedenen Fällen zugrundeliegenden Sachverhalte von dem vorliegenden erheblich abwichen.

    Bei der zweiten Tatbestandsvariante, nach welcher der Kläger von S. direkt das Feuerwehrhaus anfahren wollte, ohne zuvor das elterliche Haus aufzusuchen, hätte Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34) iVm § 550 Abs. 1 RVO bestanden.

    Es handelt sich vielmehr um eine besondere aus versicherungsrechtlichen Erwägungen getroffene Fiktion, die ihren Grund darin hat, daß aufgrund desselben Tatbestands grundsätzlich nicht mehrere Unfallversicherungsverhältnisse nebeneinander bestehen können (stRspr, vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34 mwN).

    Aufgrund desselben Tatbestandes können grundsätzlich nicht mehrere Versicherungsverhältnisse nebeneinander bestehen (stRspr, vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34 mwN; Spellbrink in Schulin, HS-UV, § 24 RdNr 36 mwN).

    Die danach zu beachtende Grundregel, nach der darauf abzustellen ist, welchem Unternehmen die unfallbringende Tätigkeit letztlich oder überwiegend dient (vgl BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 63/82 - = BAGUV-Rdschr 10/84) bzw - bei Unfallversicherungsschutz nach mehreren Rechtsvorschriften - welcher Vorschrift hier bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls versicherungsrechtlich das entscheidende Gewicht beizumessen ist (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34), muß auch hier Anwendung finden.

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 23/96

    Zuständiger Versicherungsträger bei Arbeitsunfall eines Selbständigen während

    Da nach der ständigen Rechtsprechung des BSG dem Verletzten gegenüber immer nur ein einziger Unfallversicherungsträger zur Leistung verpflichtet ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34 mwN), muß abgewogen werden, welcher Vorschrift hier versicherungsrechtlich das entscheidende Gewicht beizulegen ist mit der Folge des entsprechend zuständigen Versicherungsträgers.

    Anders hingegen war der der Entscheidung des Senats vom 28. April 1977 (SozR 2200 § 539 Nr. 34) zugrundeliegende Sachverhalt.

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Eine derart eindeutige Zuordnung eines jeden Versicherungsfalls zu einem bestimmten Versicherungsträger entspricht auch dem zwingenden Charakter der Zuständigkeitsregelungen im SGB VII und verwaltungspraktischen Bedürfnissen sowohl auf Seiten der Unfallversicherungsträger als auch des Verletzten, der so einen klaren Ansprechpartner für seinen Versicherungsfall hat (stRspr des Senats: BSGE 5, 168, 175; SozR 2200 § 539 Nr. 34; SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; Schwertfeger in Lauterbach, Unfallversicherung, SGB VII, Stand: September 2005, § 135 RdNr 2; vgl auch das Zuständigkeitsklärungsverfahren in § 14 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie die Koordinationspflicht in § 10 Abs. 1 SGB IX).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Dabei muß es sich nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum um ein aktives Handeln zugunsten eines Dritten, um eine auf Rettung abzielende Unternehmung handeln (vgl Bundessozialgericht SozR 2200 § 539 Nr. 34; BSGE 44, 22, 24 = SozR 2200 § 1504 Nr. 4; BSGE 54, 190, 191 = SozR 2200 § 539 Nr. 87; BSGE 64, 218, 219 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Brackmann/Wiester, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 2 RdNr 653; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 2 RdNr 433; Schmitt, SGB VII, § 2 RdNr 86; KassKomm-Ricke, § 2 SGB VII RdNr 69; Kater/Leube, SGB VII, § 2 RdNr 307; Hauck/Riebel, SGB VII, § 2 RdNr 179).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2005 - L 15 U 100/04

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit

    Dabei muss es sich um ein aktives Handeln zugunsten eines Dritten, um eine auf Rettung abzielende Unternehmung handeln (vgl. zu der auch insoweit übertragbaren Rechtslage vor dem Inkrafttreten des SGB VII BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34 und 87; BSGE 64, 218, 219; Urteil des BSG vom 02.11.1999 - B 2 U 43/98 R -).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/99 R

    Arbeitsunfall - Entschädigung - Unfallversicherung - Zuständigkeit -

    Die Grundregel, wonach darauf abzustellen ist, welchem Unternehmen die unfallbringende Tätigkeit letztlich oder überwiegend dient (vgl BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 63/82 - BAGUV-Rundschreiben 10/84) bzw - bei Unfallversicherungsschutz nach mehreren Rechtsvorschriften - welcher Vorschrift hier bei Abwägung der Umstände des Einzelfalles versicherungsrechtlich das entscheidende Gewicht beizumessen ist (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34 sowie BSG Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 23/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), bezieht sich auf eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Lage und ist daher geeignet, eine sachgemäße Lösung herbeizuführen.
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 31/88

    Reflexartiges Ausweichmanöver - Versicherungsschutz - KonkreteGefahrenlage -

    Dabei muß es sich nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum um ein aktives Handeln zugunsten eines Dritten, um eine auf Rettung abzielende Unternehmung handeln (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34; BSGE 44, 22 = SozR 2200 § 1504 Nr. 4; BSGE 54, 190 = SozR 2200 § 539 Nr. 87; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 473 d; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, RdNr 58 zu § 539).
  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 36/81

    Tätigkeit eines Sanitäter - Schlichtung bei einer Schlägerei -

    Er ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Einsatz des St. zugleich den Interessen seines Fußballvereines gedient haben mag (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34).
  • BSG, 16.10.2000 - B 2 U 258/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Diese Voraussetzungen haben die Beschwerdeführerinnen mit ihrem Hinweis auf eine angebliche Abweichung des angefochtenen Urteils von den von ihnen genannten Entscheidungen des BSG (Urteile vom 28. April 1977 - 2 RU 259/74 - = SozR 2200 § 539 Nr. 34 und vom 18. März 1997 - 2 RU 23/96 - = SozR 3-2200 § 539 Nr. 39) nicht iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG dargetan.
  • LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 157/99

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.;

    Die danach zu beachtende Grundregel, nach der darauf abzustellen ist, welchem Unternehmen die unfallbringende Tätigkeit letztlich oder überwiegend dient (vgl BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 63/82 - = BAGUV-Rdschr 10/84) bzw - bei Unfallversicherungsschutz nach mehreren Rechtsvorschriften - welcher Vorschrift hier bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls versicherungsrechtlich das entscheidende Gewicht beizumessen ist (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34), muß auch hier Anwendung finden.".
  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 17 U 9/03

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Fehlen eines Arbeitsverhältnisses; Vorliegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2000 - L 6 U 54/98

    Kein UV-Schutz für Hilfeleistungen für einen nicht unfallversicherten Unternehmer

  • SG Düsseldorf, 20.09.2013 - S 31 U 290/12

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls während eines Brandmeisterlehrgangs als

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