Rechtsprechung
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer einem Arzt erteilten Kassenzulassung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage in der Sozialgerichtsbarkeit - Pflicht der Krankenkassen zu besonderer Beobachtung von Ärzten - Bedeutung des Wohlverhaltens eines Arztes bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 95 Abs. 6
Anerkennung von Wohlverhalten bei Pflichtverstößen eines Vertrags(zahn)arztes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …
Der Senat hat zwar einerseits - zumindest in einigen Entscheidungen (vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20 unter Hinweis auf BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22 sowie BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 5) - betont, dass es für "Wohlverhalten" nicht ausreicht, wenn sich der Arzt in der "Bewährungszeit" rein passiv verhalte .Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass es je nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein kann, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, und dies generalisierender Prüfung nicht zugänglich ist (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87;… zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19) .
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R
Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass bei nicht im Wege des Sofortvollzugs tatsächlich umgesetzten Zulassungsentziehungen - insbesondere wegen der Bedeutung dieser Maßnahme für das Grundrecht des (Zahn-)Arztes auf Berufswahlfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG - zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit stets auch zu prüfen ist, ob sich die Sachlage während des Prozesses zu Gunsten des (Zahn-)Arztes in einer Weise geändert hat, die eine Entziehung der Zulassung nicht mehr als angemessen erscheinen lässt (…BSGE 73, 234, 237 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 13 f; BSG MedR 1997, 86, 87 ; Senatsbeschluss vom 28. April 1999 - B 6 KA 69/98 B - juris;… BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 15; in diesem Sinne auch BVerfG NJW 2005, 3057, 3058). - BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener …
Auch soweit letztere betroffen ist, hat der Senat geklärt, dass bloßer Zeitablauf allein nicht zu einer Wiedererlangung der Eignung führt (BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - unter Hinweis auf BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3).Welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, kann nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein und ist generalisierender Prüfung nicht zugänglich (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87).
Dazu gehört es, dass er sich in der "Bewährungszeit" nicht rein passiv verhält, sondern etwa an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe kooperativ mitwirkt und glaubhaft macht, sich in Zukunft korrekt zu verhalten (…BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22; vgl auch BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 5).
- BSG, 30.10.2002 - B 6 KA 25/03 B Der Senat hat in einem Beschluss vom 28. April 1999 (B 6 KA 69/98 B) auf den Zusammenhang zwischen der Dauer des sog Wohlverhaltens und der Frist hingewiesen, die in der Regel verstrichen sein muss, wenn ein Arzt, dem die Zulassung bestandskräftig entzogen worden ist, erneut zugelassen werden kann.
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