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   BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B   

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https://dejure.org/2004,21083
BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B (https://dejure.org/2004,21083)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B (https://dejure.org/2004,21083)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B (https://dejure.org/2004,21083)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Denn die grundsätzliche Bedeutung lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7); aufzuzeigen ist also, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Denn die grundsätzliche Bedeutung lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7); aufzuzeigen ist also, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Denn die grundsätzliche Bedeutung lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7); aufzuzeigen ist also, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Es bedarf deshalb keines weiteren Eingehens darauf, dass im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine Verletzung des § 109 SGG nicht und eine Verletzung des § 103 SGG nur gerügt werden kann, wenn das LSG einem Beweisantrag - nicht etwa nur einem Beweisantritt, vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 mwN -ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 8 AL 233/03
    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. September 2003 - L 8 AL 233/03 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
    Denn die grundsätzliche Bedeutung lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7); aufzuzeigen ist also, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht.
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 163/20 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Für die Darlegung der etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs muss im Einzelnen aufgezeigt werden, welcher entscheidungserhebliche Vortrag durch die Verkürzung der Ladungsfrist unterblieben sei (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 18.8.1999 - B 2 U 313/98 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 11 AL 250/03 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

    Speziell zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist unter Auswertung der vorhandenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dem Problemkreis substantiiert vorzutragen, dass die Revisionsinstanz zu diesem Fragenbereich entweder noch keine Entscheidung getroffen oder aber durch die schon vorliegenden Urteile die für maßgeblich erachtete Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet hat (BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 12 RA 5/03 B - und vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B - in Juris dokumentiert; s auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kapitel IX RdNr 183).
  • BSG, 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    In der Verkürzung der für die Mitteilung des Termins an Beteiligte vorgesehenen Regelfrist von zwei Wochen (§ 110 Abs. 1 Satz 1 SGG) liegt für sich von vorne herein kein Verfahrensfehler, es sei denn - was hier nicht der Fall ist - die absolute Mindestfrist von drei Tagen des über § 202 SGG anwendbaren § 217 ZPO wäre unterschritten oder der Beteiligte wird durch die Nichteinhaltung der Regelfrist zugleich in seinem (Grund-)Recht auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl BSG vom 18.8.1999, B 2 U 313/98 B und vom 28.4.2004, B 11 AL 250/03 B, jeweils juris).
  • BSG, 12.02.2007 - B 9a VG 17/06 B
    11 Soweit er in diesem Zusammenhang einen Gehörsverstoß (Art. 103 Grundgesetz , §§ 62, 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B, JURIS) rügt, fehlt es ebenfalls an den erforderlichen Darlegungen.

    12 Insoweit muss nicht nur dargetan werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen durch die Verfahrensweise des Gerichts verhindert worden ist (vgl BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B, JURIS) und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

  • BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen

    Ist die im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbare dreitägige Mindestfrist des § 217 ZPO für die Ladung eingehalten, so kann die Unterschreitung der nicht zwingend gebotenen Ladungsfrist gemäß § 110 Abs. 1 S 1 SGG nur mit Aussicht auf Erfolg gerügt werden, wenn dargelegt wird, welcher entscheidungserhebliche Vortrag unterblieben ist (BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 11 AL 250/03 B).
  • BSG, 25.05.2005 - B 6 KA 27/04 B

    Rechtswirkung der Festsetzung der Gesamtvergütung, Nachzahlung für zurückliegende

    Speziell zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage ist unter Auswertung der vorhandenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dem Problemkreis substantiiert vorzutragen, dass das BSG zu diesem Fragenbereich entweder noch keine Entscheidung getroffen oder aber durch die schon vorliegenden Urteile die für maßgeblich erachtete Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet hat (BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 12 RA 5/03 B - und vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B - in juris dokumentiert; s auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kapitel IX RdNr 183).
  • BSG, 25.03.2009 - B 11 AL 184/08 B
    4 Dass und welches erhebliche Vorbringen des Klägers das LSG darüber hinaus entgegen Art. 103 Abs. 1 GG iVm § 62 SGG in Gehör verletzender Weise nicht zur Kenntnis genommen oder gar verhindert haben könnte, legt die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht dar (hierzu BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B).
  • BSG, 26.08.2009 - B 11 AL 24/09 B
    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) gerügt, muss grundsätzlich vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag des Klägers die Vorinstanz nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 11 AL 250/03 B).
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