Rechtsprechung
   BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2565
BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R (https://dejure.org/2004,2565)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R (https://dejure.org/2004,2565)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R (https://dejure.org/2004,2565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines erlittenen Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall beim Wegbringen oder Abholen betreuungsbedürftiger Kinder - Innerer Zusammenhang zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vorinstanz in: HVBG-Info 022/2003 vom 23.06.2003, S. 2040-2047 - Wegeunfall - Umweg - Fremde Obhut - Betreuungsperson

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a
    Wegeunfall bei der Beförderung von Obhutspersonen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 60/76

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Besuch eines Kindes - Kind

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    In dieser Weise ist die Regelung, die zwischenzeitlich durch § 15 des 17. Rentenanpassungsgesetzes vom 1. April 1974 (BGBl I 821) als § 550 Abs. 2 Nr. 1 redaktionell etwas anders gefasst wurde, auch von Rechtsprechung und Literatur verstanden worden; stets ist nur die Rede davon, dass das Kind zur fremden Obhut gebracht oder von dort abgeholt wird (stellvertretend BSGE 43, 72, 74 = SozR 2200 § 550 Nr. 23 S 50 und BSG SozR 2200 § 550 Nr. 9, 72; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 550 RVO Nr. 17a mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486x f; Schulin in HS-UV, § 33 RdNr 101; Schmitt, SGB VII, 2. Aufl, § 8 RdNr 189, 198).

    Umgekehrt hat der Senat klar zum Ausdruck gebracht, der Wortlaut des § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO und seine systematische Stellung ließen erkennen, dass nicht daran gedacht gewesen sei, alle mit der Anvertrauung eines Kindes in fremde Obhut zusammenhängenden Verrichtungen der Eltern dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen (vgl BSGE 43, 72, 73 = SozR 2200 § 550 Nr. 23 S 49).

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 7/85

    Wegeunfall - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Zwar liegen die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür insoweit vor, als es nach den bindenden Feststellungen des LSG um Kinder des Versicherten geht, die mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt leben und beide Elternteile an einer Beaufsichtigung der Kinder zur fraglichen Zeit aus beruflichen Gründen - Dienstzeit der Mutter und Ruhebedürfnis des Klägers nach der Nachtschicht (dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 72) - verhindert waren.

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 26. März 1986 (- 2 RU 7/85 - = SozR 2200 § 550 Nr. 72) angemerkt, in der oben angeführten Gesetzesbegründung werde insoweit erkennbar nur auf den Regelfall abgestellt; dies bezieht sich indes nicht auf die Frage, ob auch ein Weg zur Beförderung einer Obhutsperson unter den Unfallversicherungsschutz fallen könnte, sondern lediglich darauf, ob auch der Sachverhalt vom Unfallversicherungsschutz erfasst wird, dass während der arbeitsfreien Zeit des Versicherten wegen dessen und seines Ehegatten beruflicher Tätigkeit fremder Obhut anvertraute Kinder von diesem auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit abgeholt werden, damit sie der an der gemeinsamen Arbeitsstätte tätige Ehegatte nach Beendigung seiner Arbeitszeit nach Hause bringt.

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 16, jeweils mwN).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind die Gerichte zur Ausfüllung einer solchen Lücke nur dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, und wo das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (stellvertretend BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3 mwN).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw - wie hier - zum Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 und 14).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Eine derartige am tatsächlich typischen Fall orientierte gesetzliche Regelung ist sachgerecht und realitätsnah und daher im Rahmen der grundlegenden Freiheit des Gesetzgebers zu generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen zulässig (vgl BVerfGE 21, 12, 27 f; 72, 302, 329; 87, 234, 255; 89, 15, 24).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Eine derartige am tatsächlich typischen Fall orientierte gesetzliche Regelung ist sachgerecht und realitätsnah und daher im Rahmen der grundlegenden Freiheit des Gesetzgebers zu generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen zulässig (vgl BVerfGE 21, 12, 27 f; 72, 302, 329; 87, 234, 255; 89, 15, 24).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Gründe, warum bestimmte Verwandte oder andere Personen aus dem Kreis der anderen berufstätigen oder versicherten Personen iS des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b SGB VII ausgeschlossen sein sollten und mit diesen keine Fahrgemeinschaft bilden könnten, sind dem Gesetz oder seinen Materialien nicht zu entnehmen (vgl BSG Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R - zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO).
  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Eine derartige am tatsächlich typischen Fall orientierte gesetzliche Regelung ist sachgerecht und realitätsnah und daher im Rahmen der grundlegenden Freiheit des Gesetzgebers zu generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen zulässig (vgl BVerfGE 21, 12, 27 f; 72, 302, 329; 87, 234, 255; 89, 15, 24).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
    Hierfür findet sich kein Anhaltspunkt; alleiniger Zweck des erheblichen - nicht nur geringfügigen und damit noch versicherten (dazu BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN) - Umweges war die - grundsätzlich dem privaten Bereich angehörende - Abholung der Schwiegermutter.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 23/79

    Versicherungsschutz - Fahrgemeinschaft

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Da sie nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs dem zuvor geltenden Recht der RVO entsprechen sollte (BT-Drucks 13/2204, S 77 zu § 8 Abs. 2) , ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Regelung unverändert in das SGB VII übernehmen wollte (BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 22) .

    Der Analogieschluss beruht dann - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSG Urteile vom 27.6.2017 - B 2 U 13/15 R - BSGE 123, 238 = SozR 4-7610 § 677 Nr. 1, RdNr 10 ff; vom 23.11.1995 - 1 RK 11/95 - BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3 und vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15) .

    Eine unbewusste Regelungslücke wäre anzunehmen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom historischen Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN und vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Mit Einführung der hier zu beurteilenden Regelung als § 550 Satz 2 RVO (vgl § 2 Nr. 1 des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971 - BGBl I 237) , die schließlich inhaltlich unverändert in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII übernommen wurde (vgl BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 13) , sollte der Versicherungsschutz für Berufstätige, die ein Kind während der Arbeitszeit fremder Obhut anvertrauen und den hierzu notwendigen Weg mit dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte verbinden, erweitert werden.

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Durch die Vorschrift werden bestimmte, vom Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht erfasste Um- oder Abwege (vgl BSG, Urteil vom 30. September 1980 - 2 RU 23/79 - SozR 2200 § 550 Nr. 45) in den Versicherungsschutz einbezogen (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 10) .

    Dieser beruht dann - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15).

    Insoweit besteht zwar eine vergleichbare Interessenlage dergestalt, dass auch damit die Verbringung oder Abholung eines beaufsichtigungsbedürftigen Kindes, das sich typischerweise allein nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann und so zur selbstständigen Zurücklegung dieser Wege nicht in der Lage ist, verbunden werden kann (vgl BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - § 8 Nr. 4 RdNr 18) .

    Der Senat geht von einer planwidrigen Regelungslücke aus, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Mit Einführung dieser Regelung als § 550 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (vgl § 2 Nr. 1 des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 - BGBl I 237) , die schließlich inhaltlich unverändert in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII übernommen wurde (vgl BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 13) , sollte der Versicherungsschutz für Berufstätige, die ein Kind während der Arbeitszeit fremder Obhut anvertrauen und den hierzu notwendigen Weg mit dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte verbinden, erweitert werden.

    Soweit der erkennende Senat bislang eine analoge Anwendung auch dann in Betracht gezogen hat, wenn die Regelung eines Sachverhalts bewusst ausgespart worden ist, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden soll (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) , liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Sie beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - L 4 U 65/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang

    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil vom 28.04.2004, - B 2 U 20/03 R - m. w. N. ).

    Der Gesetzgeber bejaht zwar, dass ein betriebliches Interesse an der Unterbringung von aufsichtsbedürftigen Kindern besteht, um die Berufstätigkeit von Eltern zu ermöglichen, hat aber den Versicherungsschutz in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a SGB VII nicht auf den ausschließlich zum Zweck des Wegbringens oder Abholens eines aufsichtsbedürftigen Kindes unternommenen Weg erweitert, sondern einen solchen Weg nur dann in den Versicherungsschutz miteinbezogen, wenn er mit einem Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII verbunden ist (BSG, Urteil vom 21.12.1977, - 2 RU 49/77 - Urteil vom 28.04.2004, - B 2 U 20/03 R -).

    Der Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII erstreckt sich nur auf die Wege-Abweichung, also auf die Abweichung vom unmittelbaren Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII Ort der Tätigkeit (BSG, Urteil vom 28.04.2004, - B 2 U 20/03 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rz. 13.7).

    Der Versicherungsschutz wird durch die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII nur auf Umwege von dem nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Weg ausgedehnt, den die Beschäftigte mit ihren aufsichtsbedürftigen Kindern zurücklegt, die sich typischerweise allein noch nicht sicher im heutigen Straßenverkehr bewegen können und zu selbständigen Zurücklegung dieser Wege nicht in der Lage sind, so dass diese Begleitung zur Erreichung des erstrebten Zwecks - Verbringung in die fremde Obhut oder Abholung daraus - zwingend erforderlich ist (BSG, Urteil vom 28.04.2004, - B 2 U 20/03 R -).

    Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchen Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BSG, Urteil vom 28.04.20004, - B 2 U 20/03 R - m. w. N. ).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin werden Versicherte, die einen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unversicherten Weg zurückzulegen, um den Transport eines aufsichtsbedürftigen Kindes zu sichern, nicht gegenüber Versicherten, die nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII auf einen Ab- oder Umweg von einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Weg wegen der Eigenart der transportierten Person versichert sind (siehe BSG, Urteil vom 28.04.2004, - B 2 U 20/03 R -), ungleich behandelt.

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Eine unbewusste Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der Norm wäre nur anzunehmen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom historischen Gesetzgeber anfänglich übersehen wurde oder er sich erst nachträglich (dh nach Erlass des Gesetzes) durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG Urteile vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - juris RdNr 30 , vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 und vom 28.4.2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Voraussetzung ist, dass das Gesetz in dem betreffenden Punkt lückenhaft ist, sei es, dass der regelungsbedürftige Sachverhalt übersehen wurde, dass er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat oder dass er bewusst ausgespart wurde, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden sollte (siehe dazu Senatsurteil vom 28. April 2004 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN).

    Der dort verankerte allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl zur sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 76, 256, 329 f; BVerfGE 105, 73, 110 f = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176; siehe auch BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 18).

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - mwN).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Dafür müssten eine unbewusste planwidrige Regelungslücke sowie eine Gleichartigkeit der zu regelnden Sachverhalte vorliegen (vgl dazu zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; ebenso zuletzt BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2006, 2 BvR 1673/04, RdNr 46, 47, 49 = NJW 2006, 2093, 2094 f; s ferner zB BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f mwN; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BVerwGE 99, 362, 365 f).
  • SG Hannover, 17.12.2015 - S 22 U 1/15

    Kein Wegeversicherungsschutz beim Homeoffice

    Voraussetzung ist, dass das Gesetz in dem betreffenden Punkt lückenhaft ist, sei es, dass der regelungsbedürftige Sachverhalt übersehen wurde, dass er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat oder dass er bewusst ausgespart wurde, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden sollte (BSG, Urteil vom 28. April 2004, B 2 U 20/03 R).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist

    Dieser beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 25; vgl auch BGHZ 155, 380, 389, jeweils mwN) .
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 180/13

    Versicherungsschutz für Wegeunfall, Unterbrechung des Arbeitswegs für Arztbesuch

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 15/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 4302 -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 2 KN 52/06

    Gewährung von Leistungen wegen einer Berufskrankheit (BK); Anerkennung und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 243/02
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • SG Augsburg, 31.03.2015 - S 4 U 40/13

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 R 189/19
  • SG Hamburg, 27.10.2005 - S 58 SO 514/05

    Anspruch auf sog. kleine Haushaltshilfe bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 17 U 294/14
  • LSG Hamburg, 05.07.2005 - L 5 B 159/05

    Antrag auf vorläufige Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe im Wege des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht