Rechtsprechung
   BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2769
BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R (https://dejure.org/2005,2769)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R (https://dejure.org/2005,2769)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2005 - B 9a/9 VG 1/04 R (https://dejure.org/2005,2769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - sexueller Missbrauch - minderjähriges Gewaltopfer - Antrag - Antragsfrist - gesetzlicher Vertreter - Verschulden - Minderjähriger - Zurechnung von Verschulden - Interessenkonflikt - elterliche Sorge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Beginns einer Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Anknüpfungspunkt für die Prüfung eines unverschuldeten Hindernisses hinsichtlich der verspäteten Antragstellung bei handlungsfähigen ...

  • Judicialis

    BVG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit minderjähriger Gewaltopfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.5.2005)

    Bessere Entschädigungsbedingungen für minderjährige Missbrauchsopfer // weite Antragsfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 282
  • NJW 2005, 2574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R
    Soweit sein gesetzlicher Vertreter die rechtzeitige Antragstellung unterlassen hat, muss sich der Berechtigte die dadurch verursachten Folgen entsprechend der in § 27 Abs. 1 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) getroffenen Regelung sowie den zu § 67 Abs. 1 Satz 2 SGG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen (vgl BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 5).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Geisteszustand, Reife, Alter, Bildungsgrad und Geschäftsgewandtheit (vgl BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3).

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R
    Von dem Grundsatz, dass dem Minderjährigen ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters bei der verspäteten Antragstellung zuzurechnen ist, hat der erkennende Senat dann eine Ausnahme gemacht, wenn ein Gewalttäter als alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Hinterbliebenen seines Opfers für dieses keinen Versorgungsantrag nach dem OEG stellt (BSGE 59, 40, 42 = SozR 3800 § 1 Nr. 5): Es darf sich nicht nachteilig auf den Versorgungsanspruch eines Gewaltopfers auswirken, dass sein gesetzlicher Vertreter den Widerspruch zwischen seinen Eigeninteressen (als Täter unentdeckt zu bleiben) und den Interessen der von ihm gesetzlich vertretenen Hinterbliebenen zu Lasten letzterer löst.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Der Kläger muss sich jedoch entsprechend der in § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X getroffenen Regelung sowie den zu § 67 Abs. 1 SGG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ein Verschulden seiner Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin zurechnen lassen (vgl BSGE 59, 40, 41 f = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 5; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 6; BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R -, RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zur Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters auch § 51 Abs. 2 ZPO).

    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28.4.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R - (BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8) fortgeführt: In dem damaligen Fall wurde das Opfer über Jahre hinweg vom Stiefvater (also dem Ehemann der allein personensorgeberechtigten Mutter) sexuell schwer missbraucht.

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Die Klägerin muss sich jedoch entsprechend der in § 27 Abs. 1 S 2 SGB X getroffenen Regelung sowie den zu § 67 Abs. 1 SGG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ein Verschulden ihres Vaters als ihren gesetzlichen Vertreter zurechnen lassen (vgl BSGE 59, 40, 41 f = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 5; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, RdNr 6; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 5 RdNr 21; siehe zur Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters auch § 51 Abs. 2 ZPO) .
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Das LSG hat auch zutreffend angenommen, dass im Rahmen des § 60 BVG dem Leistungsberechtigten grundsätzlich ein Verschulden seines Vertreters zuzurechnen ist (vgl dazu BSGE 59, 40, 41 f = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 6).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente -

    Zur Anwendung und Auslegung des nunmehr geltenden § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I hat der Senat bereits mit Urteil vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R, BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 6) entschieden, dass die daraus folgende Handlungsfähigkeit die Befugnisse gesetzlicher Vertreter nicht völlig verdrängt, sondern ergänzend neben die gesetzliche Vertretungsmacht tritt, mit der Folge, dass das Jugendamt für einen "passiven" Jugendlichen im Alter von zumindest 15 Jahren uneingeschränkt Sozialleistungsanträge stellen und (gerichtlich) verfolgen kann.

    Der Leistungsbeginn der Beschädigtenversorgung - hier der Beschädigtengrundrente - ist in § 60 Abs. 1 BVG geregelt (zum Konzept des § 60 Abs. 1 BVG: BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, jeweils RdNr 20; vgl auch BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 4; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 5).

    Der Kläger muss sich für die Zeit vor März 1999 auch nicht entsprechend der in § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X getroffenen Regelung sowie den zu § 67 Abs. 1 SGG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (vgl BSGE 59, 40, 41 f = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSG SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 5; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 6; zur Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters auch § 51 Abs. 2 ZPO).

    Dies hat das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl BSGE 59, 40, 42 = SozR 3800 § 1 Nr. 5 S 13; BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, jeweils RdNr 8 f).

  • BSG, 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B
    So hat das BSG bereits mit Urteil vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R - BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, juris RdNr 18) entschieden, dass ein minderjähriges Opfer sexueller Gewalt nach Eintritt sozialrechtlicher Handlungsfähigkeit regelmäßig ohne Verschulden gehindert ist, Beschädigtenrente zu beantragen.

    Im Urteil vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R - BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8, juris RdNr 15 ff) hat das BSG in Fortführung seiner Entscheidung vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83 - BSGE 59, 40 = SozR 3800 § 1 Nr. 5) darauf hingewiesen, dass dem minderjährigen Gewaltopfer das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters, der aus tat- und täterbestimmten eigenen Interessen keinen Antrag auf Beschädigtenrente stellt, nicht zuzurechnen ist .

    b) Bereits aus dem genannten Grund der fehlenden Schilderung des für die Entscheidung des LSG erheblichen Sachverhalts hat die Klägerin auch die von ihr gerügte Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) zu dem von ihr zitierten Urteil des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R - BSGE 94, 282 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 8) nicht hinreichend bezeichnet (vgl allgemein zu den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge zB BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines

    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Sie trägt zunächst im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) und vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) vor, weil das LSG die Frage einer "Rückwirkung" der Antragstellung nicht nach § 60 Abs. 1 S 3 BVG beurteile, sondern nach § 27 Abs. 3 SGB X. Allerdings hat die Klägerin weder aus dem angefochtenen Urteil des LSG noch aus den benannten Urteilen des BSG je abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet, die sich widersprechen könnten.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - L 1 AL 49/09

    Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einfachem Brief ist

    Bei dem Kläger, der das 15. Lebensjahr vollendet hatte und damit die sozialrechtliche Handlungsfähigkeit (§ 36 SGB I) erlangt hatte, werden dadurch die Befugnisse des gesetzlichen Vertreters - seiner Eltern - nicht verdrängt (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2014 - L 13 VG 23/13

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Ein schutzwürdiger Interessenkonflikt liegt auch vor, wenn eine dem Gewalttäter eng verbundene Person, der die Rechtsordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht, durch die Antragstellung nach dem OEG zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter auslösen würde (vergleiche BSG, Urteil vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R und Urteil vom 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2008 - L 6 VG 12/08

    Anspruch auf Opferentschädigung, Beginn der Leistung, Hinderung an der

    In dem späteren Fall (BSG-Urteil vom 28.04.2005, B 9a/9 VG 1/04 R) habe die Mutter den Versorgungsantrag für das minderjährige Kind nicht gestellt, weil sie von der Unschuld ihres des sexuellen Missbrauchs beschuldigten Ehemannes überzeugt gewesen sei.
  • SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VE 2/09

    Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch - verspätete Antragstellung -

    Es entspricht hierbei der Einschätzung der obergerichtlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 28.04.2005, B 9a/9 VG 1/04 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 27.01.2005, L 13 VG 5/03, juris) und des wissenschaftlichen Schrifttums (vgl. Kunz in: ders u.a. (Hrsg.), OEG, 2010, § 1 Rn. 47), dass ein minderjähriges Opfer sexueller Gewalt auch nach Eintritt der sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit regelmäßig ohne Verschulden gehindert ist, Versorgung nach dem OEG zu beantragen.

    Hierbei hat das BSG in seinem Urteil v. 28.04.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R, juris, Rn.16) auf die beim anderen Teil bestehenden Interessenkonflikte in der Rolle zur Loyalität zum Partner und der Pflicht zur elterlichen Sorge für das Kind hingewiesen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 5 B 428/08
  • SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08

    Gewährung einer Versorgungsrente für zurückliegende Zeiträume als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - L 13 VJ 35/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 10 VG 18/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht