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   BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81   

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BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 (https://dejure.org/1983,2210)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 (https://dejure.org/1983,2210)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 (https://dejure.org/1983,2210)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 195
  • ZIP 1983, 1224
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Die Gewährung von Kaug dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor dem Ausfall von Arbeitseinkommen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (BSGE 41, 121, 123 f = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSG SozR 4100 § 141e Nr. 1).

    Deshalb können die Grundsätze, wie sie das BSG zum Schutz der die Kaug-Versicherung tragenden Unternehmer hinsichtlich der Aufeinanderfolge mehrerer Insolvenzereignisse iS von § 141b AFG entwickelt hat (BSGE 41, 121 = SozR 4100 § 141b Nr. 1), auf Fälle der vorliegenden Art, in denen ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat, nicht angewandt werden.

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 2/78

    Übereinstimmung des FdAAnO § 28 mit AFG § 54

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Soweit in der Rechtsprechung eine solche Betrachtungsweise angewandt wird (zB in BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1; ferner im Steuerrecht nach stRspr von BFH und BVerfG) ist diese stets am Normzweck der betreffenden Vorschrift orientiert, so daß sich darüber hinaus kein allgemeiner Grundsatz ableiten läßt, nach dem einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Vorrang gegenüber einer an der rechtlichen Gestaltung orientierten Beurteilung zukommt.

    Nur wenn einer Leistung - wie dies zB für die Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG zutrifft - allein wirtschaftliche oder arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen zugrunde liegen, kann es zulässig sein, unter Außerachtlassung der förmlichen Rechtsgestaltung auf die ihr zugrunde liegenden wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durchzugreifen (vgl. BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1; zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht vgl. BVerfGE 13, 318, 328 f; 18, 224, 233 f; 25, 28, 35).

  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Zu § 613a BGB hat das BAG neuerdings entschieden, daß dessen haftungssrechtlicher Teil bei einer Betriebsübertragung im Konkurs keine Anwendung findet (BAG AP Nr. 18 zu § 613a BGB); gleiches gilt, wenn ein Betrieb von einem neuen Träger (auch einer neugegründeten Gesellschaft) fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG AP Nr. 22 zu § 613a BGB = NJW 1981, 187; vgl. auch Gagel in Gagel/Jülicher, aaO, Anm. 17 vor § 141a AFG).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Auch für den Unternehmerbegriff in der Unfallversicherung ist anerkannt, daß der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird, maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 23, 83, 85; 45, 279, 283 f).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Auch für den Unternehmerbegriff in der Unfallversicherung ist anerkannt, daß der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird, maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 23, 83, 85; 45, 279, 283 f).
  • BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77

    Konkursausfallgeld - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - Auslegung

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Damit knüpft das Kaug-Recht eng an die Vorschriften der KO an bzw baut auf diesen auf (BSGE 48, 61, 63).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Wie im Sozialversicherungsrecht allgemein anerkannt ist, werden derartige Rechtsgestaltungen nicht durch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt, sondern die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche knüpfen an die zivilrechtlich (bzw arbeitsrechtlich) wirksam zustande gekommenen Regelungen und Gestaltungen an, soweit nicht eine diesen entgegenstehende tatsächliche Handhabung vorliegt (vgl. BSGE 52, 152, 163 f mwN auf S 164).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Nur wenn einer Leistung - wie dies zB für die Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG zutrifft - allein wirtschaftliche oder arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen zugrunde liegen, kann es zulässig sein, unter Außerachtlassung der förmlichen Rechtsgestaltung auf die ihr zugrunde liegenden wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durchzugreifen (vgl. BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1; zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht vgl. BVerfGE 13, 318, 328 f; 18, 224, 233 f; 25, 28, 35).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Nur wenn einer Leistung - wie dies zB für die Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG zutrifft - allein wirtschaftliche oder arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen zugrunde liegen, kann es zulässig sein, unter Außerachtlassung der förmlichen Rechtsgestaltung auf die ihr zugrunde liegenden wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durchzugreifen (vgl. BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1; zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht vgl. BVerfGE 13, 318, 328 f; 18, 224, 233 f; 25, 28, 35).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
    Anders als etwa beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter aus der Gesellschaft oder beim Gesellschafterwechsel verliert diese bei einer Fortführung des Betriebs durch eine von ihr unter neuer Firma gegründete neue Gesellschaft ihre Identität, so daß ihr Betrieb iS von § 613a BGB durch Rechtsgeschäft auf einen "anderen" Inhaber übergeht (vgl. zum Gesellschafterwechsel BAG ZIP 1983, 715, 718).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 55/77

    Konkursausfallgeld - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Wirtschaftliche

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

    Nur bei einem Wechsel des Arbeitgebers während des Sanierungsverfahrens kann es - wegen der rechtlichen Bezogenheit des Eintritts eines Insolvenzereignisses auf den jeweiligen Arbeitgeber - gerechtfertigt sein, von einem anderen Insolvenzereignis iS der §§ 165 ff SGB III auch unbesehen einer zwischenzeitlich erneut erlangten Zahlungsfähigkeit auszugehen (BSG vom 28.6.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195 = SozR 4100 § 141b Nr. 27) .
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Im Zusammenhang mit dem (früheren) Konkursausfallgeld (Kaug) hat das BSG für den Arbeitgeberbegriff in erster Linie darauf abgestellt, wer das Arbeitsentgelt aus dem im maßgeblichen Kaug-Zeitraum bestehenden Arbeitsverhältnis - kraft Eigenverpflichtung - schuldet, und es ausdrücklich abgelehnt, bei zwei rechtlich selbstständigen Firmen nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und den persönlichen und vertraglichen Verflechtungen zu entscheiden (BSGE 55, 195 = SozR 4100 § 141b Nr. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

    Die Identität des Arbeitgebers wird nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - a.a.O. Rn. 20).

    Dies gilt mangels Legaldefinition auch für § 183 SGB III a.F., wie sich bereits aus dem Sinnzusammenhang der Begriffe Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis einerseits und dem Zweck des Insolvenzgeldes, rückständiges Arbeitsentgelt aus dem mit dem insolvent gewordenen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis auszugleichen, ergibt (vgl. zu § 141 AFG BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - juris Rn. 17).

    Daraus folgt zugleich, dass im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB, wenn der Arbeitnehmer, wie der Kläger, nicht ausdrücklich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (längstens bis zur bereits ausgesprochenen Kündigung) widerspricht, selbst bei Insolvenz des früheren Betriebsinhabers bei späterer Insolvenz des Betriebsübernehmers erneute Ansprüche des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld entstehen können (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 Rar 26/81 - a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 52/16

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Die Identität des Arbeitgebers wird nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - a.a.O. Rn. 20).

    Dies gilt mangels Legaldefinition auch für § 183 SGB III a.F., wie sich bereits aus dem Sinnzusammenhang der Begriffe Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis einerseits und dem Zweck des Insolvenzgeldes, rückständiges Arbeitsentgelt aus dem mit dem insolvent gewordenen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis auszugleichen, ergibt (vgl. zu § 141 AFG BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 - juris Rn. 17).

    Daraus folgt zugleich, dass im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB, wenn der Arbeitnehmer, wie der Kläger, nicht ausdrücklich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (längstens bis zur bereits ausgesprochenen Kündigung) widerspricht, selbst bei Insolvenz des früheren Betriebsinhabers bei späterer Insolvenz des Betriebsübernehmers erneute Ansprüche des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld entstehen können (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 Rar 26/81 - a.a.O.).

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Diese Sozialleistung dient allein der Sicherung der Arbeitnehmer und der Sozialversicherung (so die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz über Kaug, BT-Drucks 7/1750 S 9; s auch das Urteil des Senats vom 27. September 1994 - BSGE 75, 82 = SozR 3-7685 § 13 Nr. 1 sowie BSG vom 17. Dezember 1975, BSGE 41, 121, 124 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSG vom 28. Juni 1983, BSGE 55, 195, 200 [BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81] = SozR 4100 § 141b Nr. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Abweisung des Insolvenzantrages

    (zu § 141 AFG insoweit BSG Urteil vom 28.06.1983 - 10 RAr 26/81, juris RdNr. 17).

    Die Identität des Arbeitgebers wird nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81, juris RdNr. 20), denn das Vertrauen der Arbeitnehmer auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit wird sich ebenfalls hieran ausrichten (Voelzke, a.a.O., RdNr. 50).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
    So hat das BSG entscheiden (BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195-203 = SozR 4100 § 141b Nr. 27 = juris RdNr. 19), dass im Falle einer Übernahme eines Betriebes von einem insolventen Unternehmer durch eine Handelsgesellschaft die Insolvenz des früheren Betriebsinhabers bei späterer Insolvenz des Betriebsübernehmers erneute Ansprüche der Arbeitnehmer auf Konkursausfallgeld auch dann nicht ausschließt, wenn einzelne Gesellschafter des Betriebsübernehmers mit Gesellschaftern des früheren Inhabers identisch sind.

    Damit knüpft das InsG-Recht eng an die Vorschriften der InsO an und baut auf diesen auf (BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195-203 = SozR 4100 § 141b Nr. 27 = juris RdNr. 19).

    Die Identität des Arbeitgebers wird auch nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195-203 = SozR 4100 § 141b Nr. 27 = juris RdNr. 20).

  • LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 AL 242/07

    Anspruch auf Insolvenzgeld; kein Insolvenzverfahren wegen offensichtlicher

    Einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise steht schon die Systematik der Insg-Versicherung entgegen (BSG, Urteil vom 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195, 197 f. = SozR 4100 § 141b Nr. 27).

    Auch der Schutzzweck der Insg-Versicherung lässt eine Abweichung von diesen im Arbeits- und Insolvenzrecht vorgefundenen rechtlichen Anknüpfungen im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise und Definition des Arbeitgebers nicht zu (BSG, Urteil vom 28.06.1983 - 10 RAr 26/81 - BSGE 55, 195, 199 und 201 = SozR 4100 § 141b Nr. 27).

  • LSG Bayern, 12.06.2008 - L 10 AL 446/05

    Anspruch auf Insolvenzgeld, Berechnung der Dreimonatsfrist nach § 183 Abs. 1 S. 1

    (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1983 - Az. 10 RAr 26/81 in BSGE 55, 195ff).

    Dass der Inhaber der neu gegründeten Firma mit den Gesellschaftern der Altgesellschaft teilweise identisch ist, steht hierbei dem Betriebsinhaberwechsel nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1983 aaO), denn die Umwandlung der Gesellschaft ist vom bloßen Wechsel der Gesellschafterstellung zu unterscheiden (vgl. Hopt aaO § 161 Rdnr 17).

  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Zweck des Konkursausfallgeldes ist die vorrangige Sicherung der Arbeitnehmer (vgl. dazu näher BSGE 55, 195, 200).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 12/91

    Konkursausfallgeld - Kreditierung - Vorfinanzierung - Sicherung durch Abtretung

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Ablehnung mangels Masse - Übergang eines

  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 14/82

    Einstellung der Betriebstätigkeit - Weiterführung von Betrieben -

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 66/88

    Betriebsübergang: Haftung des Übernehmers, auch bei Ablehnung des

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