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BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90 |
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- BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88
Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Bei der Neufassung des Art. 2 § 61 Abs. 1 iVm Abs. 3a AnVNG durch das RRG 1992 handelt es sich mithin nicht um eine authentische Interpretation des Art. 2 § 61 Abs. 1 AnVNG aF iS einer Klarstellung (zu den Voraussetzungen der authentischen Interpretation s BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22). - BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65
Couponsteuer
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgaben dem Gesetz gestellt waren und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (stRspr des BVerfG; vgl zB BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (stRspr des BVerfG; vgl zB BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271). - BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (stRspr des BVerfG; vgl zB BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Dabei sind die sozialpolitischen Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfGE 14, 288, 301). - BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58
Feuerwehrabgabe
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgaben dem Gesetz gestellt waren und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125). - BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 26/90
Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (stRspr des BVerfG; vgl zB BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
- BSG, 16.08.1990 - 4 RA 17/90
Reichsgesetzliche Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten einer …
Der erkennende Senat hat zur vergleichbaren Rechtslage bei der Kindererziehungsleistung nach Art. 2 § 61 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ( AnVNG ) i.d.F. des Art. 8 Nr. 1 RRG 1992 entschieden, bei der Neufassung des Gesetzes habe es sich nur um eine Klarstellung des bisher schon geltenden Rechts gehandelt (Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90).Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG, den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Akten und dem eigenen Vorbringen der Klägerin besteht kein Anhalt dafür, die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen sog. Entsendungsfalles (…dazu: BSGE 63, 282, 284 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90) könnten vorliegen.
Mütter, die vor 1921 geboren sind und ihr Kind in einem Gebiet geboren haben, in dem zum Zeitpunkt der Geburt die Reichsversicherungsgesetze galten, erhalten die Kindererziehungsleistung ebensowenig wie die Klägerin die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wenn aufgrund einer völkerrechtlichen Versicherungslastregelung zum Zeitpunkt der Geburt geleistete Beiträge später in die Versicherungslast eines anderen Staates gefallen wären (Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90).
- BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91
Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung …
Vielmehr sollen auch mit der "Leistung für Kindererziehung" die durch Kindererziehung entstandenen Defizite in der Altersversorgung ausgeglichen werden (4. Senat des BSG, Urteile vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90, nicht veröffentlicht - …und vom 30. Oktober 1990 - SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 3).Zur Abgrenzung der ersten Fallgruppe, für die der deutsche Rentenversicherungsträger keinen Ausgleich leisten soll, von der zweiten konnte der Gesetzgeber wie in § 1227a Abs. 5 Reichsversicherungsordnung (RVO) auf eine (ggf fort-)bestehende Versicherungspflicht dem Grunde nach abstellen, ohne daß dies das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 3 GG verletzt (im Ergebnis ebenso Urteile des 4. Senats des BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90 und vom 29. Mai 1991 - 4/1 RA 25/90, beide nicht veröffentlicht; vgl auch 5. Senat…, Urteil vom 29. November 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 12).
- BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 36/92
Leistungen wegen Kindererziehung - Im Ausland geborenes Kind - Kindererziehung im …
An die Stelle von Versicherungszeiten, etwa Beitragszeiten, tritt bei Leistungen für Kindererziehung (bei vor 1921 geborenen Müttern) die Geburt des Kindes (BSG-Urteil vom 28.6. 1990 - 4 RA 26/90 - S 6). - BSG, 30.04.1991 - 1 RA 1/90
Rücknahme einer Vormerkung von Kindererziehungszeiten - Gewährung eines höheren …
Der erkennende Senat hat aber bereits zur vergleichbaren Rechtslage bei der Kindererziehungsleistung nach Art. 2 § 61 Abs. 1 Satz 1 AnVNG idF des Art. 8 Nr. 1 RRG 1992 entschieden, bei der Neufassung des Gesetzes habe es sich nur um eine Klarstellung des bisher schon geltenden Rechts gehandelt (Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90).