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   BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R   

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BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R (https://dejure.org/2000,2259)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R (https://dejure.org/2000,2259)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R (https://dejure.org/2000,2259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung - Verlegung eines Vertagsarztsitzes - Zulassung als Allgemeinarzt - Vertragsärztliche Tätigkeit - Kassenärztliche Vereinigung - Zulassungsbeschränkung - Überversorgung - Bedarfsplanung - Planungsbereich

  • Judicialis

    SGB V § 101 Abs 1 letzter Satz; ; Bedarfsplanungs-RL-Ärzte Nr 5; ; Ärzte-ZV § 24 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen in den Bedarfsplanungsrichtlinien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Normative Regelungen sind von den Gerichten nur daraufhin zu überprüfen, ob sie sachgerecht bzw wie im vorliegenden Fall durch atypische Umstände gerechtfertigt sind, nicht aber, ob der Normsetzer die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (vgl BVerfGE 83, 111, 117; stRspr).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Auch wenn der Kernbestand seiner Aufgaben damit charakterisiert werden kann, daß er Normen iS abstrakt-genereller Regelungen erläßt (vgl zum Normcharakter der Richtlinien BSGE 82, 41, 46 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 15 ff), so folgt daraus nicht, daß der Gesetzgeber gehindert wäre, ihm in Einzelbereichen andersartige, ins Einzelne gehende Befugnisse zuzuweisen.
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanungsrecht - Identität - Arztgruppe -

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Die Festlegung der Planungsbereiche und die Berechnung der Überversorgung, die Grundlage für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sind, bezwecken bundesweit einheitlich, den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Zugang von Ärzten in die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten (in diesem Sinne auch BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15 ff betr bundeseinheitliche Definition von Arztgruppen).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Er könnte auch eine andere Konzeption verfolgen und, wie es der Bundesausschuß der Zahnärzte und KKn für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung getan hat, sich darauf beschränken, die Soll-Vorschrift des § 101 Abs. 1 letzter Satz SGB V zu konkretisieren und detaillierte Vorgaben zu ihrer Handhabung zu normieren (vgl Bedarfsplanungs-RL-Zahnärzte vom 12. März 1993, BAnz Nr. 91 vom 10. Mai 1993, mit späteren Änderungen; - s dortigen Abschnitt B Nr. 1 S 2 und 3, Nr. 2 Sätze 2 bis 4 sowie Nr. 4; s dazu BSGE 81, 207, 210 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 10).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Es handelt sich mithin nicht nur um eine Beschwer des Beigeladenen zu 1. in seiner Eigenschaft als Normsetzer, was für eine Rechtsmittelbefugnis nicht ausreichen würde (vgl hierzu - betr Gemeinde - BVerwGE 92, 66, 69 f; - vgl auch BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 34 f).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Es handelt sich mithin nicht nur um eine Beschwer des Beigeladenen zu 1. in seiner Eigenschaft als Normsetzer, was für eine Rechtsmittelbefugnis nicht ausreichen würde (vgl hierzu - betr Gemeinde - BVerwGE 92, 66, 69 f; - vgl auch BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 34 f).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Deshalb ist er, ebenso wie dies bei den KÄVen und KKn in solcher Lage der Fall ist, zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt (vgl - betr Kassenzahnärztliche Vereinigung - zuletzt BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 sowie - betr VdAK - inzident BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Abgesehen von den im Verfahren aufgetretenen Zweifeln, ob der Kläger überhaupt an der zunächst von ihm angegebenen Anschrift (K. ) tatsächlich eine Praxis geführt hatte (zur Bestimmung des Vertragsarztsitzes nach der Praxisanschrift vgl Urteil des Senats vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), war jedenfalls die Zahl der von ihm abgerechneten Behandlungsfälle zu gering, als daß ein als schutzwürdig anzuerkennender und daher zu erhaltender Patientenstamm vorgelegen hätte.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R
    Deshalb ist er, ebenso wie dies bei den KÄVen und KKn in solcher Lage der Fall ist, zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt (vgl - betr Kassenzahnärztliche Vereinigung - zuletzt BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 sowie - betr VdAK - inzident BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Von vornherein nicht in Betracht kommt danach die Verlegung in einen anderen Planungsbereich, der für die Arztgruppe wegen Überversorgung gesperrt ist (vgl BSG MedR 2001, 265) .
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 4/00 R

    Krankenversicherung - Einsetzung von Zahnimplantaten auf eigene Kosten -

    Der beigeladene Bundesausschuß ist rechtsmittelbefugt (Urteil des 6. Senats des BSG vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R - MedR 2001, 265).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Denn die vom Kläger und von den Vorinstanzen vertretene Ansicht, schon die den Zulassungsbeschränkungen zugrunde gelegte Einteilung der Planungsbereiche in Berlin sei rechtswidrig, weil der Bundesausschuß der Ärzte und KKn zu solchen Festlegungen nicht befugt sei, erweist sich - in Übereinstimmung mit der rechtlichen Beurteilung des Senats im Urteil in der am selben Tage verkündeten Parallelsache B 6 KA 27/99 R - als unzutreffend.
  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

    Die angegriffenen Entscheidungen entsprechen der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die inzwischen näher konkretisiert hat, welchen Anforderungen Verwaltungsbehörden genügen müssen, um Entscheidungen betreffend die Feststellung eines Sonderbedarfs zu überprüfen (vgl. BSGE 82, 41 ff.; BSG, Urteile vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 35/99 R -, SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 und - B 6 KA 27/99 R -, ZfS, S. 314; vgl. hierzu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 3/95 -, MedR 1997, S. 77).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Ihre Vertragsbeteiligung könnte lediglich, sofern sie beigeladen worden wären, ihre Rechtsmittelbefugnis begründen (vgl dazu BSG, Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -), die vorliegend aber nicht in Frage steht.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Es erklärt Vorschriften für unwirksam, die ua die Beigeladenen als Partner der Bundesmantelverträge vereinbart haben und berührt damit die den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen gesetzlich übertragene Verantwortung für eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (vgl betr EBM-Ä BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 34; betr Richtlinien nach § 92 SGB V BSG, Urteil vom 28. Juni 2000, MedR 2001, 265).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R

    Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Deshalb sind sie zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen in Zulassungsangelegenheiten befugt (stRspr, vgl zB BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 2 betr eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; vgl auch BSG, Urteil vom 6. September 2000 - B 6 KA 27/99 R -).
  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer

    Vor diesem Hintergrund kommt einem Sitzverlegungsantrag nur dann von vorneherein keine Bedeutung im Rahmen der Prognoseentscheidung zu, wenn dieser offensichtlich keinen Erfolg haben kann, etwa weil - anders als hier - eine Verlegung in einen gesperrten Planungsbereich begehrt wird (vgl BSG Urteil vom 28.6.2000 - B 6 KA 27/99 R - MedR 2001, 265 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 3.8.2016, aaO, RdNr 19) .
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des

    Eine funktionelle Zuständigkeit des G-BA gemäß § 101 SGB V ist jedenfalls dann begründet, soweit es sich um Regelungen handelt, die bundeseinheitlich getroffen werden müssen (BSGE 86, 242, 246 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 30; BSG Urteil vom 28.6.2000 - B 6 KA 27/99 R = MedR 2001, 265 = USK 2000-161) .
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 5/00 R

    Kostenerstattung bei implantatgestütztem Zahnersatz

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Hessen, 30.07.2008 - L 4 KA 15/08

    Entziehung der Zulassung als Vertragsarzt wegen Nichtausübung der

  • SG Nürnberg, 20.03.2014 - S 1 KA 50/13

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

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