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   BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B   

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BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B (https://dejure.org/2007,66048)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B (https://dejure.org/2007,66048)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - B 7a AL 138/06 B (https://dejure.org/2007,66048)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stuttgart - S 18 AL 3406/03
  • LSG Baden-Württemberg - L 12 AL 3847/05
  • BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B
 
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  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).

    Es ist folglich im Einzelnen darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 6).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B
    Dies ist jedoch nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 28.06.2007 - B 7a AL 138/06 B
    Es ist folglich im Einzelnen darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 6).
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