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   BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R   

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BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R (https://dejure.org/2018,17709)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R (https://dejure.org/2018,17709)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - B 5 RS 7/17 R (https://dejure.org/2018,17709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Recht der gesetzlichen Rentenversicherung; Recht der Arbeitsförderung; Gebiet der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    H-G. M. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund - Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme

    Streitigkeiten nach § 17 AAÜG und andere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    Der Begriff des Arbeitsentgelts iS des § 6 Abs. 1 S 1 AAÜG bestimmt sich nach § 14 SGB IV, wie der erkennende Senat (BSG SozR 4-8570 § 6 Nr. 6 RdNr 15) im Einklang mit dem 4. Senat des BSG (SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 RdNr 24 ff) , der früher für das Recht der Rentenüberleitung zuständig gewesen ist, bereits entschieden hat.

    Dabei ist durch die Rechtsprechung des 4. Senats, der sich der erkennende Senat anschließt, gleichermaßen geklärt, dass JEP einmalige Einkünfte aus einer Beschäftigung iS des § 14 Abs. 1 S 1 SGB IV waren und diese bundesrechtliche Qualifizierung nicht durch § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV iVm § 1 ArEV vom 18.12.1984 (BGBl I 1642) ausgeschlossen ist (BSG SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 RdNr 27, 33) .

    Gleichzeitig folgt für die Feststellung von Bezug und Höhe dieser einmaligen Einkünfte aus der Formulierung "erzieltes Arbeitsentgelt" in § 6 Abs. 1 S 1 AAÜG im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1 S 1 AAÜG, dass es sich um Entgelt handeln muss, das dem Berechtigten während der Zugehörigkeitszeiten zum Versorgungssystem "aufgrund" seiner Beschäftigung "zugeflossen", ihm also in bestimmter Höhe tatsächlich gezahlt worden ist (BSG SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 RdNr 19) .

    d) Für den Zufluss von Entgeltbestandteilen wie der JEP trägt der Zahlungsempfänger die Feststellungs- bzw objektive Beweislast (BSG SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 RdNr 42) , dh das Risiko bzw den Nachteil, dass sich diese Tatsache nicht beweisen und feststellen lässt (non liquet).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    Abweichungen (Gewissheit, hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung) von diesem Regelbeweismaß bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 - Juris RdNr 4; vgl auch BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - BSGE 98, 48 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3; BVerwG Beschluss vom 3.8.1988 - 9 B 257/88 - NVwZ-RR 1990, 165; Bolay in Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 128 RdNr 13 ff; Höfling/Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl 2014, § 108 RdNr 87; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl 2017, § 108 RdNr 5; Kühl in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 118 RdNr 3 ff) .

    Eine derart weite Loslösung von der Wirklichkeit und die damit verbundene Aufweichung der Feststellungslast sieht § 287 Abs. 2 ZPO nicht vor; die bloße Möglichkeit, dass dem Versicherten Arbeitsentgelt in geschätzter Höhe zugeflossen ist, genügt keinesfalls (vgl zB BSG Beschluss vom 8.8.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4) .

  • BSG, 23.03.2017 - B 5 RS 15/16 R

    Kein Anspruch auf Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt jährlicher

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    Im Gegensatz hierzu habe das BSG in seinen Urteilen vom 15.12.2016 (ua B 5 RS 4/16 R - BSGE 122, 197 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 7) und 23.3.2017 (ua B 5 RS 15/16 R - Juris) ausgeführt, dass die prozessuale Schätzbefugnis gemäß § 287 ZPO bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation von vornherein nicht eingreife.

    Die gegen die Richtigkeit der Berufungsentscheidung vorgebrachten Gründe, das LSG habe sich in Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 15.12.2016 (B 5 RS 4/16 R - BSGE 122, 197 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 7) und vom 23.3.2017 (ua B 5 RS 15/16 R - Juris) als befugt angesehen, bei nur glaubhaft gemachtem Zufluss von JEP deren Höhe gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 287 ZPO zu schätzen, beziehen sich ersichtlich auf alle vom LSG zugunsten des Klägers tenorierten Zuflussjahre.

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    Im Gegensatz hierzu habe das BSG in seinen Urteilen vom 15.12.2016 (ua B 5 RS 4/16 R - BSGE 122, 197 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 7) und 23.3.2017 (ua B 5 RS 15/16 R - Juris) ausgeführt, dass die prozessuale Schätzbefugnis gemäß § 287 ZPO bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation von vornherein nicht eingreife.

    Die gegen die Richtigkeit der Berufungsentscheidung vorgebrachten Gründe, das LSG habe sich in Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 15.12.2016 (B 5 RS 4/16 R - BSGE 122, 197 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 7) und vom 23.3.2017 (ua B 5 RS 15/16 R - Juris) als befugt angesehen, bei nur glaubhaft gemachtem Zufluss von JEP deren Höhe gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 287 ZPO zu schätzen, beziehen sich ersichtlich auf alle vom LSG zugunsten des Klägers tenorierten Zuflussjahre.

  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 R 1280/12

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Jahresendprämie -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    bb) Zu Recht geht das LSG davon aus, dass der - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014 - L 33 R 151/13 - Juris RdNr 37; Thüringer LSG Urteil vom 27.5.2014 - L 6 R 1280/12 - Juris RdNr 19 ff; offengelassen LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.2.2014 - L 1 RS 28/13 - Juris RdNr 25 ff) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 147/11

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    bb) Zu Recht geht das LSG davon aus, dass der - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014 - L 33 R 151/13 - Juris RdNr 37; Thüringer LSG Urteil vom 27.5.2014 - L 6 R 1280/12 - Juris RdNr 19 ff; offengelassen LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.2.2014 - L 1 RS 28/13 - Juris RdNr 25 ff) .
  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 1 RS 3/14

    Prämien für hervorragende Einzel und Kollektivleistungen von Pädagogen

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    bb) Zu Recht geht das LSG davon aus, dass der - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014 - L 33 R 151/13 - Juris RdNr 37; Thüringer LSG Urteil vom 27.5.2014 - L 6 R 1280/12 - Juris RdNr 19 ff; offengelassen LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.2.2014 - L 1 RS 28/13 - Juris RdNr 25 ff) .
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    Denn diese Norm greift - als Ausnahme von den Grundsätzen in § 286 ZPO und § 128 Abs. 1 S 1 SGG - nur ein, wenn eine "Forderung" dem Grunde nach mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, dh im Vollbeweis belegt ist, und nur noch ihre "Höhe ... streitig ist" (vgl BSG Urteil vom 28.5.2003 - B 3 P 6/02 R - SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 12; BGH Urteile vom 17.12.2014 - VIII ZR 88/13 - NJW 2015, 934 - Juris RdNr 45 und vom 25.10.1984 - IX ZR 76/83 - MDR 1985, 494 - Juris RdNr 13; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 2015, § 63 RdNr 85; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl 2018, § 287 RdNr 11; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl 2018, § 287 RdNr 1; Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2018, § 287 RdNr 12 und 28; Prütting in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl 2016, § 287 RdNr 20; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 39. Aufl 2018, § 287 RdNr 7; Saenger, ZPO, 7. Aufl 2017, § 287 RdNr 11) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 33 R 151/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    bb) Zu Recht geht das LSG davon aus, dass der - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014 - L 33 R 151/13 - Juris RdNr 37; Thüringer LSG Urteil vom 27.5.2014 - L 6 R 1280/12 - Juris RdNr 19 ff; offengelassen LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.2.2014 - L 1 RS 28/13 - Juris RdNr 25 ff) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.02.2014 - L 1 RS 28/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 28.06.2018 - B 5 RS 7/17 R
    bb) Zu Recht geht das LSG davon aus, dass der - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014 - L 33 R 151/13 - Juris RdNr 37; Thüringer LSG Urteil vom 27.5.2014 - L 6 R 1280/12 - Juris RdNr 19 ff; offengelassen LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.2.2014 - L 1 RS 28/13 - Juris RdNr 25 ff) .
  • BSG, 27.07.1978 - 2 RU 37/78
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 19/95

    Nachweis von Arbeitsentgelten für Teilzeitraum

  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 76/83

    Berechtigung zur neuen Festsetzung des Hundertsatzes der Gesundheitsschadensrente

  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 16/78

    Zur Auswahl des ärztlichen Sachverständigen, der bei der Gesamtbeurteilung der

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15

    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines

    Nicht einmal in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz ist eine Zeugenvernehmung zur Beweisausforschung zulässig, auch unabhängig davon, warum ein Verfahrensbeteiligter über die Erkenntnisse nicht verfügt, deren Gewinnung er sich aus der Vernehmung des von ihm benannten Zeugen verspricht (vgl. BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R, Rn. 37, zitiert nach juris).
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 4/22 B
    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG, die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 5/23 B
    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG, die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 6/23 B
    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG , die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 4/23 B
    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG , die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 7/23 B

    Feststellung von zusätzlichen Jahresendprämien als weiteres Arbeitsentgelt für

    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG , die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 RS 3/23 B
    d) Soweit die Beklagte mit ihrer Rechtsfrage auch geklärt haben will, ob die Zahlung einer Jahresendprämie in Höhe eines Mindestbetrags überhaupt glaubhaft gemacht werden kann, mithin die Zahlung in einer festgelegten Mindesthöhe für wahrscheinlicher gehalten werden kann als die Zahlung in übersteigender Höhe, betrifft dies die freie richterliche Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG , die nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG einer Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit im Revisionsverfahren vgl BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 33 f) .
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 RS 6/20 B

    Rentenrechtliche Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Auch soweit der Kläger der Frage der Beweislastverteilung für den Erhalt der Jahresendprämien grundsätzliche Bedeutung beimisst, lässt die Beschwerdebegründung jeden substantiierten Vortrag zu Klärungsbedürftigkeit (vgl dazu nur BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RS 7/17 R - juris RdNr 30 mwN) und Klärungsfähigkeit vermissen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - L 18 AL 128/18

    Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung vereinbarter Bonuszahlungen - fehlende

    Denn diese Norm greift - als Ausnahme von den Grundsätzen in § 286 ZPO und § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG - nur ein, wenn eine "Forderung" dem Grunde nach mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, dh im Vollbeweis belegt ist, und nur noch ihre "Höhe ... streitig ist" (vgl BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R = SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 Rn 12; BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 RS 7/17 R - juris - Rn 50 mwN).
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