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   BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B   

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https://dejure.org/2021,34410
BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B (https://dejure.org/2021,34410)
BSG, Entscheidung vom 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B (https://dejure.org/2021,34410)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - B 5 R 160/21 B (https://dejure.org/2021,34410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von verauslagten Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .
  • BVerfG, 08.02.2021 - 1 BvR 242/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Ihr Vortrag enthält jedoch keine Darlegungen dazu, inwiefern dies zum Kern ihres Vorbringens zu einer zentralen Frage des Berufungsverfahrens gehörte, sodass das LSG trotz der gebotenen Konzentration auf das Wesentliche hierzu in jedem Fall hätte Stellung nehmen müssen (vgl zum Umfang der Begründungspflicht BVerfG Beschluss vom 8.2.2021 - 1 BvR 242/21 - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 25.03.2021 - B 5 R 288/20 B

    Neufestsetzung einer Witwenrente Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Hierauf kann eine Nichtzulassungsbeschwerde jedoch von vornherein nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 29.4.2019 - B 12 R 59/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 25.3.2021 - B 5 R 288/20 B - juris RdNr 14 - jeweils mwN).
  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 96/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Daraus erschließt sich jedoch nicht, inwiefern diese Rechtsansicht des LSG (insbesondere auch angesichts des Inhalts des von ihr angefochtenen SG -Urteils) so überraschend sein konnte, dass auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen damit nicht zu rechnen brauchte (vgl zu diesem Aspekt BVerfG Beschluss vom 27.9.2018 - 1 BvR 426/13 - juris RdNr 2 mwN; s auch BSG Beschluss vom 17.8.2017 - B 5 R 96/17 B - juris RdNr 10 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Dass ein entsprechender (prozessordnungsgemäßer) Beweisantrag im Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem LSG oder in dessen Urteil wiedergegeben ist, lässt sich den Darlegungen der Klägerin nicht entnehmen (vgl zu diesem Erfordernis zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 26.5.2020 - B 1 KR 7/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 29.04.2019 - B 12 R 59/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Hierauf kann eine Nichtzulassungsbeschwerde jedoch von vornherein nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 29.4.2019 - B 12 R 59/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 25.3.2021 - B 5 R 288/20 B - juris RdNr 14 - jeweils mwN).
  • BSG, 26.08.2020 - B 12 R 51/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    bb) Auch soweit die Klägerin rügt, das LSG sei ihrem Beweisangebot auf Zeugenvernehmung des behandelnden Arztes M - ua zur Frage der besonderen Eilbedürftigkeit und Unaufschiebbarkeit sowie zu den bei ihr bestehenden psychischen Beeinträchtigungen - nicht nachgekommen, fehlt jeder Vortrag dazu, dass sie das Berufungsgericht noch in der mündlichen Verhandlung auf die ihrer Ansicht nach insoweit noch nicht vollständige Sachaufklärung hingewiesen habe (vgl dazu BSG Beschluss vom 26.8.2020 - B 12 R 51/19 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 7/19 B

    Anspruch auf Erstattung und zukünftige Übernahme der Kosten für die Beschaffung

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Dass ein entsprechender (prozessordnungsgemäßer) Beweisantrag im Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem LSG oder in dessen Urteil wiedergegeben ist, lässt sich den Darlegungen der Klägerin nicht entnehmen (vgl zu diesem Erfordernis zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 26.5.2020 - B 1 KR 7/19 B - juris RdNr 11) .
  • BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13

    Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Daraus erschließt sich jedoch nicht, inwiefern diese Rechtsansicht des LSG (insbesondere auch angesichts des Inhalts des von ihr angefochtenen SG -Urteils) so überraschend sein konnte, dass auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen damit nicht zu rechnen brauchte (vgl zu diesem Aspekt BVerfG Beschluss vom 27.9.2018 - 1 BvR 426/13 - juris RdNr 2 mwN; s auch BSG Beschluss vom 17.8.2017 - B 5 R 96/17 B - juris RdNr 10 mwN).
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

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