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   BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B   

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https://dejure.org/2022,21836
BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B (https://dejure.org/2022,21836)
BSG, Entscheidung vom 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B (https://dejure.org/2022,21836)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - B 5 R 81/22 B (https://dejure.org/2022,21836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B
    Dahinstehen kann, ob der Kläger überhaupt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hat, indem er ohne weitere Konkretisierung die Einholung "eines Obergutachtens" beantragt hat (zu den Anforderungen an einen Beweisantrag nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO s Senatsbeschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 19/19 B

    Kostenerstattung einer selbstbeschafften Insulinpumpe zur kontinuierlichen

    Auszug aus BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B
    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (vgl BSG Beschluss vom 18.6.2020 - B 3 KR 19/19 B - juris RdNr 11; Senatsbeschluss vom 24.5.2017 - B 5 R 42/17 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; s etwa Senatsbeschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 24.05.2017 - B 5 R 42/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche

    Auszug aus BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B
    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (vgl BSG Beschluss vom 18.6.2020 - B 3 KR 19/19 B - juris RdNr 11; Senatsbeschluss vom 24.5.2017 - B 5 R 42/17 B - juris RdNr 9) .
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