Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1997 - 14/10 RKg 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7288
BSG, 28.08.1997 - 14/10 RKg 16/96 (https://dejure.org/1997,7288)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 14/10 RKg 16/96 (https://dejure.org/1997,7288)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 14/10 RKg 16/96 (https://dejure.org/1997,7288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Kinderfreibetrags um einen gezahlten Kindergeldzuschlag - Rechtsgrundlage für die Grundfreibetragsregelung - Zweck des Kindergeldzuschlags - Verfassungsmäßigkeit von Kindergeldzuschlag und Kinderfreibetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    § 11a Abs. 1 BKGG verweist wegen des Anspruchs auf KgZ auf die Regelung des Grundfreibetrags in § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG, die das BVerfG mit Beschluß vom 25. September 1992 (BVerfGE 87, 153, 154f) für verfassungswidrig erklärt hat, weil durch die in dieser Vorschrift vorgesehenen Grundfreibeträge nicht gewährleistet sei, daß bei der Einkommensbesteuerung dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinen Erwerbsbezügen soviel verbleibe, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und - unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG - desjenigen seiner Familie bedürfe (Existenzminimum).

    Mithin trug das Einkommensteuerrecht zusammen mit dem Kg und zugleich wie dieses dazu bei, daß dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich das steuerlich zu verschonende Existenzminimum (BVerfG, Beschluß vom 25. September 1992 - BVerfGE 87, 153, 169 f) verblieb.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") kommt ebensowenig in Betracht wie eine Verletzung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG), denn ein Anspruch des Klägers auf eine kindbezogene staatliche Förderung gleich welcher Art läßt sich hieraus nicht ableiten (vgl BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1990 - BVerfGE 82, 60, 99 f).

    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st Rspr des BVerfG, zB Beschluß vom 29. Mai 1990 - BVerfGE 82, 60, 86 mwN).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Er kann grundsätzlich stets frei bestimmen, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er eine bestehende Sozialleistung ausweitet, solange er sich nicht von unsachlichen Erwägungen leiten läßt (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 mwN; vgl auch: BVerfGE 39, 148, 153 ff [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] mwN).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    In diesem Fall sind diejenigen Auslegungen auszuschließen, die der Verfassung nicht entsprechen (vgl BVerfGE 30, 129, 148 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]; 32, 373, 383).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Durch den KgZ wurde somit nicht die Funktion des Kg als allgemeine Sozialleistung, sondern seine auf das Einkommensteuerrecht bezogene Entlastungsfunktion im dualen System des Familienlastenausgleichs ergänzt (vgl hierzu eingehend: BSG, Urteil vom 3. Dezember 1996 - 10 RKg 12/95 = SozR 3-5870 § 11a Nr. 10 - mwN).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Die Forderung der Klägerin, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit stets strikte Gleichförmigkeit schaffen, begründet tendenziell die Gefahr, daß Reformen, die sich vor allem aus finanziellen Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterbleiben (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 69, 272, 304).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    In diesem Fall sind diejenigen Auslegungen auszuschließen, die der Verfassung nicht entsprechen (vgl BVerfGE 30, 129, 148 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]; 32, 373, 383).
  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 4/93

    Grundlagen der Berechnung des Kindergeldzuschlages - Nicht-in-Anspruchnahme von

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Er kann grundsätzlich stets frei bestimmen, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er eine bestehende Sozialleistung ausweitet, solange er sich nicht von unsachlichen Erwägungen leiten läßt (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 mwN; vgl auch: BVerfGE 39, 148, 153 ff [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] mwN).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Die Forderung der Klägerin, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit stets strikte Gleichförmigkeit schaffen, begründet tendenziell die Gefahr, daß Reformen, die sich vor allem aus finanziellen Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterbleiben (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 69, 272, 304).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
    Die systemwidrige Ungleichbehandlung einer Gruppe von Betroffenen kann nur ausnahmsweise als Indiz dafür gewertet werden, daß die maßgebende Regelung gegen das Willkürverbot verstößt (st Rspr des BVerfG, vgl BVerfGE 9, 20, 28; 81, 156, 207).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht